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Große Unterschiede zwischen einzelnen Wirkstoffen und KV-Regionen
Bislang sind keine unerwarteten Risiken oder Nebenwirkungen durch den Einsatz von Biosimilars bekannt geworden. Für die Infliximab-Biosimilars Inflectra® und Remsima® bestätigt das aktuell auch das Paul-Ehrlich-Institut. Auch aufgrund dieser positiven Erfahrungen ändert sich die Haltung von Kassen, Fachgesellschaften und den Zulassungsbehörden, erklärt Eberhorn gegenüber DAZ.online. Und zunehmend auch die der Ärzte. Biosimilars kommen langsam in der Versorgung an – und bleiben doch noch weit hinter ihren Möglichkeiten zurück, so Eberhorn. So betrug laut AG Pro Biosimilars der Umsatzanteil der Biosimilars am biosimilarfähigen Markt im Jahr 2016 nur 3,2 Prozent. Und vor allem zeigt sich, dass die Verordnungsanteile sowohl nach den Wirkstoffen als auch in den verschiedenen Regionen äußerst unterschiedlich sind.
Von den neueren Biosimilars haben sich die zu Infliximab im laufenden Jahr (Januar bis Mai 2017) mit einem Anteil von 48 Prozent (DDD) am besten positionieren können. Dagegen brachten es Insulin Glargin-Nachahmer, die Lantus® seit 2015 Konkurrenz machen, 2016 nur auf einen Anteil von 5,8 Prozent.
Welche Marktanteile haben die Präparate?
Beim Etanercept-Biosimilar Benepali®, das seit Februar 2016 im Markt ist und in Kürze mit dem Sandoz-Präparat Erelzi® den Biosimilar-Markt bestreitet, lag der Versorgungsanteil von Januar bis Mai 2017 bei 28 Prozent. Allerdings zeigen sich hier auch große regionale Schwankungen: Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe lag der Anteil im Mai 2017 bereits bei über 59 Prozent, dagegen waren es bei den Schlusslichtern Thüringen und Brandenburg nur 11 Prozent. Das zeigt: Es kommt auf die Aufklärung und Information der KVen an. Einige gehen im Rahmen regionaler Zielvereinbarungen proaktiv zusammen mit den Kassen vor, erklärt Eberhorn, andere nicht. Eberhorn hätte sich gewünscht, dass mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) solche „Best-practice-Modelle“ einen Anschub bekommen hätten. Doch der Gesetzgeber überlässt diese Aufgabe lieber weiterhin dem individuellen Engagement der KVen und Krankenkassen.
Da in Zukunft noch mehr Biologika aus dem Patent laufen werden – Ende 2018 wird dies etwa beim seit Jahren umsatzstärksten Präparat Humira® (Adalimumab) der Fall sein – ist es sicherlich wichtig, Biosimilars weiter den Weg zu ebnen. Die aktuell geplante Rechtsverordnung zur Praxissoftware könnte hier ein Ansatzpunkt sein, sagt Eberhorn. Neben Informationen zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel könnten hier auch regionale Arzneimittelvereinbarungen zu Biosimilars ihren Niederschlag finden. Eberhorn ist überzeugt: Mit einer guten Information der Ärzte lässt sich eigentlich alles erreichen – Rabattverträge wären für die Kasse eigentlich unnötig.
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