Analyse

Über die Zukunft des Biosimilar-Marktes

Berlin - 19.07.2017, 07:00 Uhr

Die „Nachahmer“
gentechnisch hergestellter Arzneimittel (Biosimilars) haben ihre Schwierigkeiten, sich im Markt zu
etablieren. (Foto: singburi/fotolia)

Die „Nachahmer“ gentechnisch hergestellter Arzneimittel (Biosimilars) haben ihre Schwierigkeiten, sich im Markt zu etablieren. (Foto: singburi/fotolia)


Der Wert von Biosimilars für die Arzneimittelversorgung ist eigentlich kein Geheimnis: Die „Nachahmer“ gentechnisch hergestellter Arzneimittel helfen sparen. Dennoch haben sie Schwierigkeiten, sich im Markt zu etablieren. Da in den nächsten Jahren immer mehr hochpreisige Biologika aus dem Patent laufen, stellt sich die Frage, wie dies geändert werden kann. Eine Analyse von DAZ-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket.

Gentechnisch hergestellte Arzneimittel haben in den vergangenen Jahrzehnten den Markt erobert. In den 1980er-Jahren ging es langsam los – zunächst mit einem Humaninsulin. Nach und nach vergrößerte sich das Indikationsspektrum, es folgten unter anderem Wachstumshormone und Moleküle, die gegen Krebs, Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen zum Einsatz kommen. Die Hersteller dieser anspruchsvoll zu produzierenden und hochpreisigen Arzneimittel freuen sich über die wachsende Bedeutung ihrer Präparate. Ebenso die Patienten, denen sie helfen. Die Kostenträger betrachten die Entwicklung allerdings mit einer gewissen Sorge. Vor allem die neuen Krebsarzneimittel werden wegen ihrer hohen Preise kritisch gesehen.

Doch mittlerweile sind einige dieser kostenträchtigen Präparate aus dem Patent gelaufen – bei weiteren steht dieser Wendepunkt kurz bevor. Und der Patentablauf bedeutet, dass der Weg für kostengünstigere Nachahmerprodukte frei ist. Anders als bei Generika, den „Kopien“ chemisch-synthetisch hergestellter Arzneimittel, können sich die Nachahmer gentechnisch hergestellter Arzneimittel dem Original immer nur annähern, daher spricht man auch von Biosimilars, also dem Original ähnlichen Wirkstoffen. Sie haben ein weit komplizierteres Zulassungsverfahren zu durchlaufen als Generika und bedeuten auch für ihre Hersteller einigen Einsatz – zeitlich wie finanziell. Daher sind sie letztlich zwar immer noch günstiger als die Originale – doch Preiserosionen wie bei chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln gibt es nicht. 20 bis 25 Prozent Preisvorteil gegenüber dem Original sind aber auch bei einem Biosimilar drin.

Bislang konnten sich Biosimilars nicht richtig durchsetzen

Dennoch haben es Biosimilars nicht leicht, sich im Versorgungsalltag durchzusetzen. Das zeigte sich bereits bei der ersten Generation, den Biosimilars zu Epoetin, Somatropin oder Filgrastim. Ihre Verordnungsanteile variieren stark. Somatropin hatte 2016 noch immer nur einen Verordnungsanteil von 17 Prozent (nach definierten Tagesdosen/DDD) – bei Filgrastim sind es jedoch schon 74 Prozent. Und so wurde unter dem Dach des Branchenverbands Pro Generika vor gut zwei Jahren eine politische Interessenvertretung für diese speziellen Arzneimittel ins Leben gerufen: die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. Sie will jetzt – da die zweite Generation von Biosimilars den Markt betreten hat – für Aufklärung und größere Marktdurchdringung sorgen. Denn mittlerweile laufen nach Umsatz größere Verordnungsvolumen von Biologika aus dem Patent als von chemisch-synthetischen Wirkstoffen.

Die ersten monoklonalen Antikörper haben diesen Schritt bereits gemacht. Dabei sind insbesondere die zur Behandlung der Rheumatoiden Arthritis eingesetzten zu erwähnen. Denn sie haben bedeutende Umsatz- und Versorgungsanteile. Anfänglich hielt man den Nachbau dieser Moleküle gar nicht für möglich, sagt Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars und zugleich Head Specialty und Vorstand von Hexal. Nun weiß man es besser. 2015 kamen Infliximab-Biosimilars (Orginal: Remicade®), 2016 folgte Etanercept (Enbrel®), 2017 Adalimumab (Humira®). Zwischen Patentablauf und Biosimilar-Zulassung kann dabei einige Zeit ins Land gehen – das zeigt sich etwa bei MabThera® (Rituximab) zur Behandlung des Non-Hodgkin-Lymphoms. Hier dauerte es vier Jahre, bis Mundipharma mit einem Biosimilar auf den Markt kam. Jüngster Neuzugang ist hier Sandoz mit Rixathon®. Umgekehrt gibt es bereits Zulassungen für biosimilares Adalimumab, der Patentablauf und somit der Marktzutritt stehen hier aber noch bevor.

Große Unterschiede zwischen einzelnen Wirkstoffen und KV-Regionen

Bislang sind keine unerwarteten Risiken oder Nebenwirkungen durch den Einsatz von Biosimilars bekannt geworden. Für die Infliximab-Biosimilars Inflectra® und Remsima® bestätigt das aktuell auch das Paul-Ehrlich-Institut. Auch aufgrund dieser positiven Erfahrungen ändert sich die Haltung von Kassen, Fachgesellschaften und den Zulassungsbehörden, erklärt Eberhorn gegenüber DAZ.online. Und zunehmend auch die der Ärzte. Biosimilars kommen langsam in der Versorgung an – und bleiben doch noch weit hinter ihren Möglichkeiten zurück, so Eberhorn. So betrug laut AG Pro Biosimilars der Umsatzanteil der Biosimilars am biosimilarfähigen Markt im Jahr 2016 nur 3,2 Prozent. Und vor allem zeigt sich, dass die Verordnungsanteile sowohl nach den Wirkstoffen als auch in den verschiedenen Regionen äußerst unterschiedlich sind.

Von den neueren Biosimilars haben sich die zu Infliximab im laufenden Jahr (Januar bis Mai 2017) mit einem Anteil von 48 Prozent (DDD) am besten positionieren können. Dagegen brachten es Insulin Glargin-Nachahmer, die Lantus® seit 2015 Konkurrenz machen, 2016 nur auf einen Anteil von 5,8 Prozent.

Welche Marktanteile haben die Präparate?

Beim Etanercept-Biosimilar Benepali®, das seit Februar 2016 im Markt ist und in Kürze mit dem Sandoz-Präparat Erelzi® den Biosimilar-Markt bestreitet, lag der Versorgungsanteil von Januar bis Mai 2017 bei 28 Prozent. Allerdings zeigen sich hier auch große regionale Schwankungen: Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe lag der Anteil im Mai 2017 bereits bei über 59 Prozent, dagegen waren es bei den Schlusslichtern Thüringen und Brandenburg nur 11 Prozent. Das zeigt: Es kommt auf die Aufklärung und Information der KVen an. Einige gehen im Rahmen regionaler Zielvereinbarungen proaktiv zusammen mit den Kassen vor, erklärt Eberhorn, andere nicht. Eberhorn hätte sich gewünscht, dass mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) solche „Best-practice-Modelle“ einen Anschub bekommen hätten. Doch der Gesetzgeber überlässt diese Aufgabe lieber weiterhin dem individuellen Engagement der KVen und Krankenkassen.

Da in Zukunft noch mehr Biologika aus dem Patent laufen werden – Ende 2018 wird dies etwa beim seit Jahren umsatzstärksten Präparat Humira® (Adalimumab) der Fall sein – ist es sicherlich wichtig, Biosimilars weiter den Weg zu ebnen. Die aktuell geplante Rechtsverordnung zur Praxissoftware könnte hier ein Ansatzpunkt sein, sagt Eberhorn. Neben Informationen zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel könnten hier auch regionale Arzneimittelvereinbarungen zu Biosimilars ihren Niederschlag finden. Eberhorn ist überzeugt: Mit einer guten Information der Ärzte lässt sich eigentlich alles erreichen – Rabattverträge wären für die Kasse eigentlich unnötig.

Wissen die Ärzte genug über Biosimilars?

Laut einer aktuellen Befragung von DocCheck im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars ziehen die Ärzte langsam mit. Zwei Drittel der Befragten sind demnach der Ansicht, dass Biosimilars das Gesundheitssystem entlasten werden (62 Prozent). Doch sie sehen auch einen Nutzen darüber hinaus: Die Hälfte der Befragten gab auch an, dass Biosimilars durch ihren günstigeren Preis dazu beitragen werden, bestehende Versorgungslücken zu schließen (49 Prozent).

Klar wird in der Umfrage aber auch, wo die Ärzte die Verantwortung für die Einstellung beziehungsweise Umstellung sehen: bei sich selbst. Eine Substitution durch den Apotheker können sich nur sechs Prozent vorstellen. Derzeit haben Apotheker diese Möglichkeit ohnehin nur extrem begrenzt. Was geht, steht im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung und dessen Anlage 1: Austauschen dürfen Apotheken nur, wenn ein „Bioidentical“ verordnet wurde und Rabattverträge zu einem anderen Bioidentical genutzt werden müssen. Bei Bioidenticals handelt es sich um identische biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die „aus demselben Topf“ stammen, aber unter unterschiedlichen Namen (teilweise von unterschiedlichen Herstellern) vermarktet werden. Bioidenticals gibt es bislang bei Epoetin (alfa, zeta, theta), Filgrastim, Infliximab und Interferon beta-1b.

Für die AG Pro Biosimilars gibt es auch in Zukunft noch einiges zu tun. „Die große Zeit der Biosimilars hat gerade erst begonnen“, sagt Eberhorn, der im Juli als Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bestätigt wurde. Sein neuer Stellvertreter ist Burkhard Blettermann, Leiter Gesundheitspolitik & Government Affairs sowie Mitglied der Geschäftsleitung von Mundipharma. Die wachsende Bedeutung zeige sich auch in der Mitgliederentwicklung. Zu den Gründungsmitgliedern Hexal, Mylan, ratiopharm, Stada und Teva sind inzwischen mit Biogen, Cinfa Biotech, Gedeon Richter und Mundipharma vier neue Unternehmen dazugekommen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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