Besuch

SPD-Politiker lernt Salbenherstellung bei Apotheken-Praktikum

Datteln - 02.08.2017, 09:30 Uhr


Aufgrund des EuGH-Urteils zu Rx-Boni hatte eine Apothekerin aus Datteln den SPD-Parlamentarier Michael Groß zu einem Kurzpraktikum in ihre Apotheke eingeladen. Dabei informierte dieser sich nicht nur zur Salbenherstellung, sondern positionierte sich auch für einen fairen Wettbewerb.

Die SPD musste unter Apothekern wegen ihrer Blockade des von Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe geplanten Rx-Versandverbots starke Kritik einstecken, nachdem der Europäische Gerichtshof im Oktober für ausländische Versandapotheken Rx-Boni erlaubt hat. Um zu zeigen, was Vor-Ort-Apotheken in Deutschland leisten, hat nun die Apothekerin Anne Schmitz, Betreiberin der Glückauf-Apotheke im nordrhein-westfälischen Datteln, ihren SPD-Abgeordneten Michael Groß zu sich in die Apotheke eingeladen.

Groß hat offenbar nicht lange gezögert, als er die Einladung der Apothekerin erhielt. „Praktika sind wie das Salz in der Suppe, unerlässlich für meine Arbeit als Mitglied des Bundestages mit festen Wurzeln im Wahlkreis“, erklärte er in einer Pressemitteilung. In einem mehrstündigen Mini-Praktikum habe Schmitz ihm einen umfassenden Einblick in die verpflichtenden Aufgaben der stationären Apotheken gegeben – so auch zu Dokumentationspflichten von Apothekern und dem zwingend vorzuhaltenden medizinischen Sortiment.

Darüber hinaus sah er sich auch die Herstellung von Arzneimitteln wie Salben und Tinkturen an – „Jetzt weiß ich, wie Salbe geht!“, erklärte er in seiner Pressemitteilung. Das Team der Glückauf-Apotheke erfülle seinen pharmazeutischen Auftrag „mit viel Herzblut und großem Engagement“, beschreibt Groß seinen Eindruck vom Aufenthalt in der Apotheke.

Schlussendlich ist laut Groß die Beratung kranker Menschen die vor Ort wohl wichtigste Aufgabe. Ihm sei wichtig, dass auch die Menschen in ländlichen Regionen von einer guten medizinischen Versorgung profitieren können, betont er. „Der Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Kranken ausgetragen werden, daher muss der Gesetzgeber für alle am Wettbewerb Beteiligten die gleichen Voraussetzungen schaffen.“ 


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1 Kommentar

Gleiche Voraussetzungen

von Anita Peter am 02.08.2017 um 9:44 Uhr

Gleiche Voraussetzung hatten wir mit der Preisbindung. Begrenzte Boni sind keine "gleichen Voraussetzungen", da a) DoMo ganz andere Einkaufsvorteile generiert als die Apotheke vor Ort und b) DoMo mit seinen Boni dauerhaft Verlust macht, da es DoMo nur um Marktverdrängung geht.

Wenn die Preisbindung fällt, fallen auch die Rabattverträge weg. Höchstpreismodelle überleben vllt. 20% der vor Ort Apotheken.

Das RXVV ist, wie auch vom EUGH und dem Generalanwalt betont, möglich. Und es ist die einzige Möglichkeit die Preisbindung fortzuführen.

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