Tausende Patienten betroffen

NRW plant keine speziellen Angebote für Betroffene des Zyto-Skandals

Düsseldorf - 29.08.2017, 17:15 Uhr

Nach dem Zyto-Skandal um einen Apotheker aus Bottrop plant die Landesregierung zunächst keine speziellen Betreuungsangebote für die betroffenen Patienten. (Foto: VSA)

Nach dem Zyto-Skandal um einen Apotheker aus Bottrop plant die Landesregierung zunächst keine speziellen Betreuungsangebote für die betroffenen Patienten. (Foto: VSA)


Müssen die Patienten nicht psychologisch unterstützt werden?

Für die Patienten wie auch für Angehörige ist die Unsicherheit über ihre Behandlung oftmals sehr belastend, wie beispielsweise der Leiter der Onkologie des Gemeinschaftskrankenhauses Witten/Herdecke, Wolf Köster, wie auch Patienten kürzlich bei einer Veranstaltung von „Correctiv“ berichten. „Bei Autos gibt es eine Rückrufaktion und eine Information der Bevölkerung – wenn ein Flugzeug abstürzt, werden auch alle Angehörigen betreut“, erklärte ein Betroffener.

Doch auf die Frage, ob eine psychologische Betreuung der Patienten und Angehörigen ausreichend sichergestellt ist oder ob das Ministerium plant, tätig zu werden, verweist der Sprecher nur auf die bestehenden Angebote. „In den Gesprächen mit Patientinnen und Patienten können die behandelnden Ärzte nicht nur individuell anhand der bisherigen Befunde auf weitere Behandlungsoptionen eingehen, sondern ebenfalls auf mögliche psychiatrische oder psychotherapeutische Hilfsangebote hinweisen und gegebenenfalls an geeignete Stellen und Praxen überweisen“, erklärt er.

Müssen nicht die Behandlungen der Tausenden Patienten erneut geprüft werden, da sie womöglich entweder stark unterdosierte Therapien oder auch Infusionen gänzlich ohne Wirkstoff erhalten haben? Dies sei eine so neue Situation, „dass das System da nicht mitkommt“, erklärte der Onkologe Köster. Im Einzelfall sei eine schnelle und genaue Überprüfung der Behandlung von Patienten des Zyto-Apothekers womöglich lebensentscheidend, betonte er.

Zur Weiterbehandlung der betroffenen Patienten erklärt der Ministeriumssprecher gegenüber DAZ.online: „Die Entscheidung über eine adäquate Behandlung obliegt allein den behandelnden Ärzten.“ Auf die Frage, ob dies nach Einschätzung des Ministeriums sichergestellt ist und inwiefern sein Haus die Nachuntersuchungen unterstützen will, geht er nicht näher ein.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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