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Große Reform
Dürfen Psychotherapeuten zukünftig verschreiben?
Psychotherapeuten könnten zukünftig zum Rezeptblock greifen
Bislang ist laut Munz eines der sehr großen Probleme bei zukünftigen Psychotherapeuten, dass sie während der aktuell drei Jahre dauernden Ausbildung ein Jahr lang eine praktische Tätigkeit in der Psychiatrie absolvieren, die nach aktueller Rechtslage praktisch nicht definiert ist. „Bei uns gibt es diese schräge Ausnahmeregelung, dass die Auszubildenden ohne Approbation und fertige Ausbildung Patienten behandeln – das ist rechtssystematisch ein Bruch in dem ganzen System“, erklärt der BPtK-Chef. Auch sei die Finanzierung vollkommen offen. „Die Ausbildungskandidaten finanzieren einen großen Teil der Ausbildung selbst – das ist die große Krux“, betont Munz.
Die Positionierung des SpiFa sieht er als „absolut verkürzte Darstellung“ des aktuellen Arbeitsentwurfes des Gesetzes. Die BPtK setzt sich sogar für eine Verlängerung der ans Studium anschließenden Ausbildung auf fünf Jahre ein. „Die gesamte Ausbildung muss bis zum Ende qualitativ verbessert werden“, erklärt Munz – Kandidaten sollten mindestens zwei Jahre in der stationären Versorgung, und mindestens zwei Jahre in der ambulanten Versorgung weitergebildet werden. Ein erheblicher Vorteil für die Auszubildenden wäre, wenn sie zukünftig tarifrechtlich wie ein Akademiker eingestuft werden.
Arzneimittel-Verordnung stark umstritten
Das Studium könnte beispielsweise mit einem Bachelor in Psychologie beginnen, auf den ein Master in Psychotherapie aufgesetzt wird – mit Studieninhalten, die in der Approbationsordnung festgelegt sind. Hier sieht der Arbeitsentwurf Gröhes eine Veränderung vor, der auch für Apotheker von erheblichem Interesse ist: Modellstudiengänge sollen es manchen Psychotherapeuten erlauben, zukünftig zum Rezeptblock greifen und Psychopharmaka verschreiben zu dürfen. Hierzu müsste zwar noch an zahlreichen Stellen der Arztvorbehalt aufgehoben werden, so im Arzneimittelrecht – beim SpiFa trifft diese Veränderung des Berufes des Psychotherapeuten aber auch so auf erhebliche Kritik. „Er soll über ein umfassendes Überweisungsrecht, zu allem und überall hin, sowie vorerst per Modellstudiengänge über die Kompetenz zur Medikamentenverordnung, zunächst für Psychopharmaka, verfügen“, erklärt der Verband – und nimmt an, dass dies nur der erste Schritt sein soll.
Laut Munz wurde die Frage der Verordnung von Arzneimitteln bereits vor einigen Jahren innerhalb der BPtK diskutiert – jedoch ohne Ergebnis. „Es ist auch innerhalb unserer Profession stark umstritten“, betont er. Natürlich müsse sehr genau überlegt werden, welche Kenntnisse in Physik, Chemie oder Pharmakologie im Modellstudiengang vermittelt werden müssen – und wie die Weiterbildung gestaltet werden soll. „Auch innerhalb der BPtK ist dies noch nicht ausdiskutiert“, erklärt Munz. Die Kammer werde das Thema in der nächsten Zeit nochmal ausführlich diskutieren.
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