Große Reform

Dürfen Psychotherapeuten zukünftig verschreiben?

Berlin - 26.09.2017, 10:30 Uhr

Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums könnten Psychotherapeuten zukünftig auch Psychopharmaka verschreiben. (Foto: Chinnapong / stock.adobe.com)

Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums könnten Psychotherapeuten zukünftig auch Psychopharmaka verschreiben. (Foto: Chinnapong / stock.adobe.com)


Aktuelle Beschränkungen der Tätigkeit könnten entfallen

Nach Ansicht der BPtK ist eine wissenschaftliche Fundierung der Ausbildung von Psychotherapeuten „dringend erforderlich“. Doch während sie nach der aktuellen Gesetzeslage nur Verfahren ausüben dürfen, die von einem speziellen Gremium – dem „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ – anerkannt wurden, soll es hier zukünftig Veränderungen geben. „Nach den Plänen von uns und auch dem BMG wird diese Eingrenzung in der Gesetzesdefinition aufgehoben – wie auch bei Ärzten: Sie dürfen alles machen, was sie berufsrechtlich verantworten können“, erklärt Munz. Aktuell würden Heilpraktiker, die gleichfalls psychotherapeutisch arbeiten dürfen, diese Begrenzung „sehr geschickt“ aufgreifen.

Als die derzeitigen Regelungen für Psychotherapeuten in den 1990er-Jahren eingeführt wurden, wurde ein „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ins Leben gerufen, damit zuvor ausgebildete Kollegen auch ohne Approbation arbeiten können. Diese Notlösung sei inzwischen unnötig, erklärt Munz – Psychotherapeuten sollten zumindest die normale Heilpraktiker-Prüfung absolvieren. Eine andere Möglichkeit sei, den Berufsstand ganz abzuschaffen. Doch fürchte er persönlich, dass viele ehemalige Heilpraktiker dann in die Illegalität gehen könnten.

Offen ist noch, welche Berufsbezeichnung Psychotherapeuten zukünftig führen werden. Ärzte pochen darauf, dass es bei der Bezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ bleibt, um sie von Medizinern zu unterscheiden, die beispielsweise als ausgebildete Psychiater auch psychotherapeutisch arbeiten. Munz gibt sich hier kompromissbereit. „Wir erkennen an, dass es für Patienten und alle klar ersichtlich sein muss, auf welchem fachlichen Hintergrund Heilberufler arbeiten“, erklärt er. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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