Versandhandel

Welche Rezepturen stellt DocMorris her?

Stuttgart - 26.09.2017, 07:00 Uhr

In welchen Ausnahmefällen stellt DocMorris Rezepturen her? (Foto: kai / stock-adobe & dpa / Montage DAZ.online)

In welchen Ausnahmefällen stellt DocMorris Rezepturen her? (Foto: kai / stock-adobe & dpa / Montage DAZ.online)


Können Dreijährige Bestellungen aufgeben? 

Über einen weiteren Fall mit widersprüchlichen Rezeptur-Absagen berichtet die Landesapothekerkammer Thüringen. Hier ging es um eine Verordnung über Triamcinolonacetonid und Paraffinum liquidum in Unguentum emulsificans aquosum für ein Kind. Die Bestellung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass nur Personen, die über 18 Jahre alt sind Arzneimittel bestellen dürfen. Ein volljähriger Besteller sei  nicht zu ermitteln gewesen, da kein Geburtsdatum vorlag. Telefonische Kontaktaufnahme sei nicht möglich gewesen, daher müsse man die Bestellunterlagen zurücksenden. Was auf den ersten Blick im Sinne der Arzneimittelsicherheit als löblich erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als absurd: Das fragliche Kind ist zum Zeitpunkt der Bestellung drei Jahre alt und die Wahrscheinlichkeit, dass es diese Bestellung selbst aufgegeben hat, ist gleich Null. Bei der erneuten Einsendung des Rezepts mit der Erklärung, dass nicht das dreijährige Kind sondern die Mutter die Bestellerin ist, wird die Rezeptur abgelehnt – und zwar mit den bereits bekannten Worten.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Kollektives Selbstverstümmelung "Rezepturdefizit", einmal anders beleuchtet

von Wolfgang Müller am 26.09.2017 um 19:06 Uhr

Rezepturverweigerung bei DocMorris: Böse, dreist, unzulässig usw. usf. Alles klar, liebe mit Recht entsetzte Kolleg/innen. Die Versender nutzen neben den Kostenvorteilen durch fehlende Einkaufsbeschränkungen, fehlende aktive Beratungspflicht (für etliche Kunden sogar ein Grund, lieber im Versand zu bestellen ...), billigeres Personal insgesamt und vieles mehr natürlich auch eiskalt den Kostenvorteil durch weitgehenden Entfall der hochdefizitären "Rezeptur" inkl. WE-"Prüfung".

Reine Nutzen-Risiko-Abwägung, genau wie in Hüffenrath: Einfach mal schauen, "ob uns jemand stoppt". Derweil dürfen die Präsenz-Doofis weiter selbstverliebt ihren sozialdarwinistischen Defizit-Hobbies fröhnen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Solange Apotheken mit Rezeptur + Prüfung im Durchschnitt locker 40.000 Euro pro Jahr verschenken MÜSSEN, geht Rezepturverweigerung insbesondere auch unter Präsenz-Apotheken GAR NICHT. Denn dann bleibt ja ein immer größeres Defizit und ein immer größerer Personal-Mangelzeit-Raub an immer weniger Pechvögeln bzw. weniger dreisten Doofis wie mir hängen.

Mein erster Reflex ist allerdings trotzdem - natürlich - ein ganz anderer als die Erkenntnis-technisch eher anspruchslose Entrüstung über DocMorris. Es ist das Entsetzen, dass es in diesem Kernbereich unseres Berufes, der Arzneimittel-Herstellung, derart absurde Honorierungs-Rahmenbedingungen gibt. Bedingungen, die diejenigen zu GEWINNERN machen, die KEINE Rezepturen abbekommen, aus welchem Grund auch immer.

Und dass es anscheinend kaum einer bei „Uns“ checkt, dass KEIN anderer Beruf solch einen großflächigen Wahnsinn praktiziert. Einer selbst so gewünschten, staatlich abgesegneten (warum auch nicht) Gebührenordnung, die die Berufsangehörigen zwingt, in mehr als nennenswertem Umfang defizitäre Leistungen zu erbringen. Wen es eben gerade trifft. NIRGENDS SONST gibt es einen solchen Kontrahierungszwang, der im krassen Gegensatz zum Defizit der eigenen berufsangehörigen Selbständigen satte Pfründe bei allen "Dienstleistern" im betroffenen Bereich sichert. Was bzgl. Dienstleistern schon bei den Unis und diversen para-akademischen Institutionen beginnt und bei Laborchemikalien-Herstellern noch lange nicht aufhört …....

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Wo ist das Problem mit den 2 Tagen?

von Christian Becker am 26.09.2017 um 9:49 Uhr

Gerade wenn eine Standardrezeptur verordnet ist, kann es doch so lange nicht dauern, bis die hergestellt ist. Dann in den Versand und ab die Post.
Gehen wir mal von einer FAM-Bestellung aus, was seltenes hochpreisiges, das man sich auch als DoMo nicht an Lager legt. Das müssen die dann auch erst beim GH bestellen, dauert also mal mindestens 2 Stunden.
In 2 Stunden hat eine PTA eine NRF-Rezeptur aber auch hergestellt und sie wäre versandfertig.

Sich bei anderen Rezepturen darauf zu berufen, dass diese in den Niederlanden obsolet seien, ist ja putzig. Wer die deutsche Bevölkerung beliefern will, der muss sich auch an deutsches Recht/ Gepflogenheiten halten. Es gibt ja sicherlich auch Medikamente, die in Deutschland üblich sind und in den Niederlanden nicht. Ich denke mal, diese werden bereitwillig geliefert.

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So ist es eben

von Anita Peter am 26.09.2017 um 8:07 Uhr

Freundet euch einfach damit an, dass DoMo tun und lassen kann was es will. Sie haben nichts zu befürchten. Mal beruft man sich auf deutsches Recht, mal beruft man sich auf holländisches Recht, und ansonsten bricht man die Gesetze einfach. Sie haben nichts zu befürchten. Defizitäre Aufgaben sollen die blöden Vor Ort Apos übernehmen, die kann man leicht an der Nase rum führen.
Die Robin Hoods aus Holland, die nur an der Versorgung der armen unterversorgten Patienten in der Einöde interessiert sind. Ich bin gespannt was die neue Regierung macht.

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