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Wie begündet DocMorris die Ablehnung?
Beim Telefonat erklärte dann eine PTA, dass die gewünschten Rezepturen unter anderem eine Jodhaltige Mundspüllösung und eine Zubereitung mit Ammoniumbituminosulfonat nicht hergestellt würden, weil Ammoniumbituminosulfonat und Jod in den Niederlanden für Rezepturen nicht verwendet werden. Sie würden dort als obsolet betrachtet beziehungsweise eine negative Nutzen-Risiko-Relation aufweisen. Dies bestätigte ein DocMorris-Sprecher auch auf Nachfrage von DAZ.online. Warum die Ablehnung erst aus Gründen der Qualitätssicherung erfolgte und die fachliche Erklärung dann erst später auf Nachfrage, dazu gibt es keine konkrete Erklärung.
Verhoeven hat indes einen weiteren Versuch gestartet und hydrophile Prednisolonacetat-Creme lt. NRF11.35 – definitiv nicht obsolet – bestellt. Auf dem Rezept ist vermerkt, dass die Behandlung am 1. Oktober beginnen soll. Am 16. September lehnte DocMorris die Rezeptur mit der bekannten Begründung zu den Qualitätsstandards ab. Auf Nachfrage von DAZ.online beruft sich DocMorris hier auf das Apothekengesetz. Demnach sind deutsche Versandapotheken verpflichtet, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel zu versenden, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat. Soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der (in Satz 1) genannten Frist versendet werden kann, ist der Besteller in geeigneter Weise davon zu unterrichten.
Berufung auf deutsches Apothekenrecht
Da die Versandapotheke auch deutsches Recht anwende, gilt dem Sprecher zufolge folgendes Procedere: „Sollte innerhalb von zwei Arbeitstagen ein Versand des individuell anzufertigenden Medikamentes an unsere Kunden nicht möglich sein, versuchen wir unsere Kunden telefonisch zu erreichen (das ist natürlich nur dann möglich, wenn der Kunde uns eine Telefonnummer mitgeteilt hat) um mit ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen. Sofern die Kontaktaufnahme nicht gelingt, werden die Rezepte umgehend an die Kunden zurückgeschickt, um die deutschen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. So ist es auch in dem Ihnen vorliegenden Fall geschehen. Ein vom Arzt auf dem Rezept angegebenes Datum für den Therapiebeginn befreit uns nicht von der gesetzlichen Verpflichtung, das Medikament innerhalb der gesetzlichen Frist an unsere Kunden zu versenden. Zusätzliche Informationen seitens der Kundin lagen nicht vor. Grundsätzlich bitten wir unsere Kunden bei Einreichung eines Rezeptes für ein individuell anzufertigendes Medikament uns einen Hinweis zukommen zu lassen, bis wann sie das Medikament benötigen.“
3 Kommentare
Kollektives Selbstverstümmelung "Rezepturdefizit", einmal anders beleuchtet
von Wolfgang Müller am 26.09.2017 um 19:06 Uhr
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Wo ist das Problem mit den 2 Tagen?
von Christian Becker am 26.09.2017 um 9:49 Uhr
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So ist es eben
von Anita Peter am 26.09.2017 um 8:07 Uhr
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