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Stellt DocMorris Rezepturen her oder nicht? Die niederländische Versandapotheke selbst erklärt in ihrer aktuellen Broschüre zu den „Mythen und Fakten“ zum Rx-Versandhandel: Ja, bis auf „wenige Ausnahmen“. Doch wann liegen solche Ausnahmen vor? Und wie werden diese begründet? DAZ.online hat sich einige Erklärungen von DocMorris angeschaut.
Vor-Ort-Apotheken in Deutschland sind aufgrund des Kontrahierungszwanges verpflichtet, auf ärztliche Verschreibung Rezepturen herzustellen – und zwar in angemessener Zeit. Lohnt sich nicht, zu viel Aufwand – diese Argumente spielen keine Rolle. Der Patient muss versorgt werden. Klar ist: Testkäufe, bei denen die Herstellung abgelehnt wird, sorgten auch bei Vor-Ort-Apotheken in der Vergangenheit für Ärger. Doch wie sieht es bei DocMorris aus? Noch im Oktober 2016 erklärte die Versandapotheke in Schreiben an einzelne Patienten, dass sie Medikamente, die nach individueller Rezeptur zubereitet werden müssen, weder anfertigen noch versenden könne. Patienten, die ihre Rezeptur-Rezepte in die Niederlande schickten, bekamen dies schriftlich mitgeteilt. Das gleiche wurde per Facebook-Post auf Anfrage eines Nutzers erklärt. Dieser ist aber mittlerweile von der Seite verschwunden. Die Aussage war auch hier eindeutig: DocMorris fertigt keine Rezepturen an.
„Bis auf wenige Ausnahmen werden Rezepturen angefertigt“
Doch eine Rezeptur gibt es am Sitz der niederländischen Versandapotheke definitiv. Sie wurde erst kürzlich beim Besuch von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) fotografisch festgehalten. In seinem kürzlich an zahlreiche Politiker versendeten Fact-Sheet heißt es bei der Frage „Stellt DocMorris individuelle Rezepturen für Kunden her?“: „Auch DocMorris fertigt bis auf wenige Ausnahmen Rezepturen an. DocMorris bietet seinen Kunden an, Details vorab mit dem pharmazeutischen Kundenservice des Unternehmens telefonisch zu besprechen.“
Auf der Homepage findet sich der Hinweis, dass DocMorris „grundsätzlich alle Medikamente liefern könne, die der Arzt verschreibt. Patienten erhielten genau die gleichen Medikamente wie in der Apotheke vor Ort", ausgenommen von solchen, die laut Gesetz nicht versendet werden dürfen: BtM, T-Rezepte, rezeptpflichtige Tierarzneimittel und die „Pille danach“. Einen speziellen Hinweis auf Rezepturen gibt es dort nicht. (Stand: 25. September 2017)
3 Kommentare
Kollektives Selbstverstümmelung "Rezepturdefizit", einmal anders beleuchtet
von Wolfgang Müller am 26.09.2017 um 19:06 Uhr
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Wo ist das Problem mit den 2 Tagen?
von Christian Becker am 26.09.2017 um 9:49 Uhr
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So ist es eben
von Anita Peter am 26.09.2017 um 8:07 Uhr
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