Nach Skonto-Urteil

Großhandelsverband bittet Politik um Hilfe

Stuttgart - 06.10.2017, 15:10 Uhr

Beim Großhandel ist man sich offenbar nicht einig, ob das Urteil des BGH zu begrüßen ist oder nicht. (Foto: Phagro) 

Beim Großhandel ist man sich offenbar nicht einig, ob das Urteil des BGH zu begrüßen ist oder nicht. (Foto: Phagro) 


Phagro: „Urteil öffnet einem ungleichen Wettbewerb Tür und Tor“

Und auch der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) teilt die Euphorie seiner Mitglieder Noweda und Sanacorp nicht. „Mit der gestrigen Entscheidung des BGH, die Großhandelsspanne und damit auch den Festzuschlag von 70 Cent für vollumfänglich rabattierfähig zu erklären, wird § 2 der Arzneimittelpreisverordnung völlig sinnentleert“, so der Vorsitzende, Dr. Thomas Trümper, und stößt damit in eine ähnliche Richtung wie Hennrich. 

Denn mit der Neuordnung der Arzneimittelpreisverordnung habe der Gesetzgeber eine auskömmliche Vergütung für den pharmazeutischen Großhandel zur Erfüllung seines gesetzlichen Sicherstellungsauftrags geregelt, erklärt der Phagro in einer Pressemeldung. Der Festzuschlag von 70 Cent pro Arzneimittelpackung sollte gewährleisten, dass auch niedrigpreisige Arzneimittel kostendeckend distribuiert werden können, so der Wille des Gesetzgebers. Auf diese Weise könne der vollversorgende Großhandel insbesondere bei preisgünstigen Arzneimitteln und ständig wechselnden Rabattverträgen eine flächendeckende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen. Das Urteil öffnet nach Ansicht des Phagro dem Direktvertrieb und einem ungleichen Wettbewerb Tür und Tor. Letztlich treffe diese Entscheidung nicht nur den Großhandel, sondern viele Apotheken, denen ein unfairer Wettbewerb aufgezwungen wird. 

Phagro sieht den Gesetzgeber in der Pflicht

Wie auch Hennrich sieht der Phagro nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Während Hennrich erklärt, dass es nun „umso wichtiger und dringlicher“ sei, die Apotheken-Honorierung zu überarbeiten und man sich dabei nach diesem Urteil auch das Großhandelshonorar noch einmal anschauen müsse, wird der Phagro-Vorsitzende deutlich konkreter. Trümper spricht sich dafür aus, dass der Gesetzgeber umgehend klarstellt, dass der Festzuschlag von 70 Cent in der Arzneimittelpreisverordnung nicht rabattierfähig ist.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

verstehe Reaktion nicht

von Olibanum am 07.10.2017 um 9:48 Uhr

Also ich verstehe die Reaktion des Phagro nicht. Niemand zwingt die Großhändler dazu, Rabatte zu gewähren. Vergleicht man die heute üblichen Rabatten mit der Situation vor 10 Jahren ist doch heute ein deutlich niedrigeres Rabattniveau üblich. Wo ist das Problem ? Vermutlich hat der Phagro mit einem anderen Urteilsausgang gerechnet und die Großhändler die Briefe schon vorbereitet in der Schublade liegen gehabt, in denen sie ihr Bedauern geäußert hätten nunmehr aber leider die Rabatte (Entschuldigung Skonti) streichen müßten.

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