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Arzneimittelfälschungen
Gefälschtes Cialis in den Niederlanden entdeckt
Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion sind bei Arzneimittelfälschern sehr beliebt. Viagra gehört zu den am meisten gefälschten Mitteln überhaupt. Doch auch andere PDE-5-Hemmer sind offenbar lohnenswert. Denn in den Niederlanden sind Fälschungen von Cialis 20 mg aufgetaucht, teilt das BfArM über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker mit.
Nach Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden bei zwei niederländischen Großhändlern Fälschungen des Arzneimittels Cialis® 20 mg Filmtabletten entdeckt. Es enthält den Wirkstoff Tadalafil und wird ebenso wie Viagra zur Behandlung der erektilen Dysfunktion eingesetzt, außerdem bei benigner Prostatahyperplasie, aber dann in der Dosierung von 5 mg. Die als Fälschung identifizierte Packung hat eine englische Aufmachung mit der Chargenbezeichnung C251322 (Verfalldatum 08/2018). Diese Charge existiert tatsächlich, allerdings mit einem anderen Verfalldatum – nämlich zwei Jahre früher (08/2016). Die Packungen waren für Großbritannien, Irland und Malta vorgesehen.
Und es gibt neben dem falschen Verfalldatum noch weitere Unterschiede zwischen dem gefälschten Produkt und dem Original sowohl bei der Primär- als auch bei der Sekundärverpackung.
Auf der Faltschachtel der Fälschung fehlt der „Lilly“-Aufkleber und sie hat eine andere Färbung:
Weitere Unterschiede beim Blister
Der Aufdruck des Blisters unterscheidet sich ebenfalls vom Original.
Hinweise, dass die Fälschung auf den deutschen Markt gelangt ist, gibt es bislang nicht. Der AMK liegen zur betroffenen Charge derzeit keine Beanstandungen vor. Dennoch sollen Apotheker ihre Bestände prüfen und bei Packungen der verdächtigen Charge das Verfalldatum sowie gegebenenfalls die Fälschungsmerkmale der Primär- und Sekundärverpackung checken. Verdächtige Packungen sind in Quarantäne zu nehmen und zu melden.
Laut BfArM sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Bewertung bezüglich der Art der Fälschung sei nach derzeitigem Erkenntnisstand noch nicht möglich, heißt es. Die AMK und das BfArM haben angekündigt, darüber zu informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.
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