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AkdÄ
Profitieren Patienten bei Infusionen nicht von der vollen Arzneimittelwirkung?
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft warnt aktuell vor Unterdosierungen durch Restvolumina bei Kurzinfusionen. Um mögliche klinische Konsequenzen zu vermeiden, sollte dem Patienten bei Kurzinfusionen immer der gesamte Wirkstoff appliziert werden. In der Praxis ist das aber nicht so einfach und das Problembewusstsein offenbar nicht ausgeprägt.
Das Problem von Restvolumina bei Kurzinfusionen ist nicht neu. Bereits 2015 wies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darauf hin, dass „Totvolumina bei Kurzinfusionen“ beachtet werden müssen (Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 2, Juni 2015). Am 6. Oktober hat jetzt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Handlungsempfehlungen zu diesem Problem ausgesprochen – veranlasst durch die Fallmeldung einer Ärztin.
Der Fall eines 44-jährigen Patienten
Ein Patient, der an schubförmig-remittierender Multipler Sklerose leidet, wurde erstmals mit Alemtuzumab behandelt – gemäß Fachinformation: 12 mg pro Tag i.v. über fünf Tage. Vor der Infusion wurde das Konzentrat mit 100 ml 0,9-prozentiger NaCl-Lösung verdünnt. Infundiert wurde mittels Infusionspumpe über etwa vier Stunden. Gemeldet hat die Ärztin den Fall, weil ihr bei der täglichen Infusion ein Restvolumen von ca. 25 ml auffiel.
Verschiedenen Untersuchungen zufolge ist, je nach verwendetem Infusionssystem, allgemein von einem Wirkstoffverlust durch Restvolumina von 14 bis 40 Prozent auszugehen. 2015 schrieb das BfArM im Fazit seiner Stellungnahme: „Eine Arzneimitteltherapie entsprechend den Regeln der medizinischen Wissenschaft erfordert zum Nutzen des Patienten, die ihm verschriebene Dosis komplett zu applizieren.“ Das klingt eindeutig. Doch gibt es zum Umgang mit Restvolumina – wie im geschilderten Fall – keine einheitlichen Regelungen. Auch das BfArM schränkte schon 2015 seine Aussage selbst ein, indem es auf die technischen Limitationen von Infusionssystemen hinwies. Deshalb sollte als grobe Richtlinie gelten: Wenn mehr als fünf bis zehn Prozent Wirkstoff verloren gehen, muss eine eingeschränkte Wirksamkeit des Arzneimittels befürchtet werden.
In der Praxis tritt dieser Fall bei Kurzinfusionen mit kleinen Volumina (< 100 ml) fast immer ein. Deshalb solle man bis zu einem Volumen von 200 ml den Wirkstoffverlust bei den meisten Arzneimitteln nicht vernachlässigen. Für diese Fälle hält das BfArM das Nachspülen des Infusionssystems mit einer geeigneten Spüllösung unter gleichbleibender Flussrate für unumgänglich. Als weitere mögliche Maßnahmen, um den Effekt von Restvolumina zu verringern, nennt das BfArM den Wechsel des Infusionssystems (auf eines mit weniger Restvolumen) und die Erhöhung des Gesamtvolumens (Verdünnung).
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