Nach Todesfällen

NRW: Heilpraktikeraufsicht muss in den Koalitionsvertrag

Düsseldorf - 30.10.2017, 07:00 Uhr

Muss die Praxis des Heilpraktikers geschlossen bleiben oder nicht? (Foto: dpa)

Muss die Praxis des Heilpraktikers geschlossen bleiben oder nicht? (Foto: dpa)


Bei Apothekern könnte die Approbation ruhen gelassen werden

Bei anderen Heilberufen ist dies anders, wie die Richter betonen: Bei Ärzten und Apothekern können Behörden das Ruhen der Approbation anordnen, wenn wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet ist.

Kreis und Ministerium sehen Gefahren  

Wie ein Sprecher des Kreises Viersen gegenüber DAZ.online bestätigt, hat der Kreis Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Derweil dürfe der Heilpraktiker weiter tätig sein, er müsse dies jedoch beim Kreis anzeigen – was bislang laut Sprecher nicht geschah. Der Nachbarkreis Wesel, wo der Heilpraktiker wohnt und seit 2011 eine „Hausbesuchspraxis“ angezeigt hat, hat ihm im August nach Anweisung der Bezirksregierung Düsseldorf gleichfalls die Tätigkeit untersagt. Auch hiergegen ist er nach Informationen von DAZ.online kürzlich vor das Verwaltungsgericht gezogen.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist mit der aktuellen Lage deutlich unzufrieden, wie sich auf Anfrage von DAZ.online ergibt. „Als Reaktion auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Krefeld erneut um Prüfung eines Widerrufs der Heilpraktikererlaubnis des Herrn R. gebeten“, erklärt ein Sprecher. Das Ministerium stehe „im engen Austausch“ mit der aufsichtführenden Bezirksregierung Düsseldorf, welche den Kreis anweisen könnte, die Berufserlaubnis des Heilpraktikers zu widerrufen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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