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Nach Todesfällen
NRW: Heilpraktikeraufsicht muss in den Koalitionsvertrag
Forderungen an die nächste Bundesregierung
Wie schon im August fordert das Ministerium weiterhin, dass „bundeseinheitliche Vorgaben für die Erlaubniserteilung, die Ausbildungsinhalte und die Aufsicht über die Heilpraktiker“ erstellt werden sollen. „Das muss auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden“, erklärt ein Sprecher gegenüber DAZ.online. „Sollte es wider Erwarten nicht zu neuen bundesgesetzlichen Vorgaben kommen, wird die Landesregierung eigene landesrechtliche Maßnahmen ergreifen.“
Unklar ist jedoch, ob der Bund tatsächlich aktiv werden wird: „Ich rate uns dazu, durchaus erst einmal das, was wir in erster Linie von Presseverlautbarungen der Staatsanwaltschaft kennen, genau auszuwerten“, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im September 2016 gesagt. Auf Nachfrage erklärte eine Ministeriumssprecherin, dass derzeit einheitliche Standards für Heilpraktikerprüfungen erstellt werden – weiteren Handlungsbedarf in Sachen Aufsicht sieht das Ministerium aktuell offenbar nicht.
Ärzte sehen Leitlinien als untauglich an
Von Seiten der Bundesärztekammer war der Leitlinienentwurf kürzlich stark kritisiert worden: Es sei „nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage dieser Leitlinien eine Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter dem Aspekt einer funktionierenden Gefahrenabwehr erfolgen soll“, hieß es. Die Leitlinien stellten „eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung oder gar einzelner Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern dar.“ Der Ärztetag hatte im Mai weitreichende Einschränkungen der Befugnisse von Heilpraktikern gefordert. So sollen diese zukünftig beispielsweise keine Infusionen mehr legen dürfen.
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