Hamburg

Kammer senkt Beiträge

Hamburg - 14.11.2017, 15:00 Uhr

Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen aus Hamburg will sich erst zum Honorar-Gutachten äußern, wenn das Papier vorliegt. (Foto: Schelbert)

Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen aus Hamburg will sich erst zum Honorar-Gutachten äußern, wenn das Papier vorliegt. (Foto: Schelbert)


Die Apothekerkammer Hamburg senkt ihre Beiträge für 2018 - nach einer deutlichen Erhöhung für 2017. Weitere für 2018 wichtige Themen bei der Kammerversammlung am Montag waren der elektronische Heilberufeausweis und der Datenschutz. Eine neue Verordnung, die ab 2018 in Kraft tritt, stellt die Apotheker vor Herausforderungen.

In seinem Bericht zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am Montag ging Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen auf diverse Herausforderungen für die Apotheker und für die Kammer ein. Dem Vorwurf, die Apotheker seien rückwärtsgewandt, entgegnete Siemsen, die Mode sei vergänglich. „Das Wohl unserer Patienten sollte aber unabhängig von der Zeit unser Anspruch sein, dem unser Handeln gilt“, so Siemsen. Dieses Handeln über Jahrzehnte habe unser heilberuflich strukturiertes Gesundheitswesen dahin gebracht, wo andere Länder gerne hinkommen möchten.

Außerdem machte Siemsen den Zusammenhang zwischen Nachwuchsgewinnung und Honorierung der Apotheken deutlich. Die Gesellschaft halte zahlreiche Aufgaben für die Apotheker bereit. Doch um diese zu erfüllen, seien deutlich mehr junge Apotheker nötig, die besser bezahlt werden müssten. Dies sei nur mit einer deutlich besseren Vergütung der apothekerlichen Leistung möglich. Dagegen seien die wenigen finanziellen Verbesserungen seit 2004 durch die vielen zusätzlichen Belastungen „aufgefressen“ worden. Hinsichtlich des Honorargutachtens mahnte Siemsen allerdings, die Veröffentlichung abzuwarten, um über Fakten diskutieren zu können.

Unklarheit beim Heilberufeausweis

Zur internen Arbeit der Kammer berichtete Siemsen über eine Umstrukturierung der Haushaltsplanung, die mehr Transparenz schaffen solle. Dagegen sei eine sinnvolle Organisationsplanung für die Ausgabe der elektronischen Heilberufeausweise (HBA) und der Institutionenkarten für die Apotheken (SMC-B) bisher nicht möglich, weil die zuständigen Stellen auf Bundesebene die Anforderungen „fast wöchentlich von den Füßen auf den Kopf stellen“, so Siemsen. Davon seien alle Heilberufe betroffen. Die für diese Aufgabe vorgesehene Stelle habe die Kammer daher bisher nicht besetzen können, doch müsse dies 2018 geschehen. Denn die Ausgabe der HBA solle im dritten Quartal 2018 starten. Den Kammern solle jedoch vor dem Ausgabeprozess nur eine Vorbereitungszeit von drei Wochen zugestanden werden. Außerdem sei die Rechtsgrundlage für die Ausgabe der SMC-B unsicher.

Substitution und Entlassmanagement

Als Neuerung für die Apotheken ging Siemsen auf den geänderten Sichtbezug von Substitutionsmitteln ein. Die Neuregelung sei bereits im Frühjahr veröffentlicht worden, sodass Zeit zur Vorbereitung bestanden habe. Dennoch hätten die Apotheken leider feststellen müssen, dass einzelne Ärzte die nun vorgeschriebene Vereinbarung mit den Apothekern ablehnen und auch keinen anderen Vertragstext anbieten. Siemsen warnte die Apotheker davor, den Sichtbezug ohne Vereinbarung vorzunehmen. Sie würden damit gegen Gesetze verstoßen und dies sogar noch dokumentieren. Da die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung auch die Ärzte adressiere, würden diese damit auch straffällig. Ohne Vereinbarung müsse der Arzt den Sichtbezug selbst durchführen. Verzögerungen konstatierte Siemsen auch beim Entlassmanagement. Da die Umsetzung in den Krankenhäusern komplex sei, werde es noch geraume Zeit dauern, bis das Verfahren in der Praxis reibungsarm integriert sei.

Datenschutzgrundverordnung stellt Apotheker vor Herausforderung

Als neue Herausforderung für die Apotheken verwies Siemsen auf die Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft tritt. Der Datenschutz werde sich dadurch nicht grundsätzlich ändern, aber die Beweislastumkehr sei neu. Im Schadensfall müsse der Apotheker nachweisen, alle Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen zu haben. Der Datenschutzbeauftragte wechsle den Hut von reiner Beratung zur Haftung. Außerdem biete der Apothekenalltag „Stolpersteine“ wie die fehlende Verschlüsselung der Webseite oder die Nutzung eines WhatsApp-Bestellportals. Diese könnten zu einer Abmahnwelle animieren. Zuversichtlich äußerte sich Siemsen zum Securpharm-Projekt. In der zweiten Erprobungsphase würden im Laufe von 2018 sukzessive alle Apotheken und anderen Marktpartner angeschlossen, bis im Februar 2019 der Pflichtbetrieb starte.

Beiträge gesenkt

Wie immer bei der November-Sitzung beschloss die Kammerversammlung den Haushalt und die Beiträge für das nächste Jahr. Diese werden in Hamburg jährlich neu festgelegt und diesmal entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes gesenkt. Abgesehen von kleinen Rückfragen fand dazu keine Diskussion statt, obwohl Beitragsfragen in Hamburg oft ausführlich debattiert werden. Denn in der Hansestadt bilden alle Berufsangehörigen die Kammerversammlung.

Der Grundbeitrag pro Mitglied wird für 2018 um 1 Euro auf 24 Euro pro Monat gesenkt (12 Euro beziehungsweise 6 Euro für Teilzeitbeschäftigte, zuvor 12,50 Euro beziehungsweise 6,25 Euro). Der Betriebsstättenbeitrag wird bei Anwendung der bestehenden Umsatzstaffel in allen Umsatzgruppen um jeweils 6,88 Euro pro Monat gesenkt, weil der Haushalt 2018 so zur Deckung kommen soll.

Ein Jahr zuvor waren die Kammerbeiträge für 2017 deutlich erhöht worden, um einmalig eine Rückstellung für Umsatzsteuernachforderungen zu bilden und eine neue Software für die Mitgliederverwaltung anzuschaffen. Damals wurde angekündigt, die Beiträge für 2018 wieder zu senken. Im Juni 2017 wurde allerdings der für die Software vorgesehene Betrag umgewidmet, insbesondere wegen zusätzlicher Personalkosten. Dabei ging es auch um eine neue Stelle für die HBA, die nun jedoch erst 2018 besetzt werden soll. Wie im Juni angekündigt, muss der Finanzbedarf für die neue Software erneut eingeplant werden, wird nun aber auf fünf Jahre verteilt. Daraufhin konnte nun die angekündigte Senkung der Beiträge umgesetzt werden. Die Beiträge bleiben allerdings weiter über dem Niveau von 2016. Der Grundbeitrag betrug 2016 monatlich 20,11 Euro, stieg 2017 auf 25 Euro und wird für 2018 auf 24 Euro reduziert.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wer weiß, wie wir heute stehen würden ...

von Alfons Neumann am 15.11.2017 um 3:56 Uhr

... wenn Herr Siemsen damals seine Kandidatur doch durchgezogen hätte ...
Aktuell: passiver und stumm trotz der aktuellen EuGH-Jamaika-Politik-Bedrohungen kann unsere ABDA-Standesvertretung wohl kaum agieren - aaarggh ! Der EuGH-Anlaß wurde systematisch verpeilt ! Spätestens jetzt wäre massiv Putz angesagt; wenn das in dem Honorargutachten mit der Über-Honorierungs-Lüge dort so stehen sollte - Das BMWi-Gutachten, also die Politik, betreibt sowieso ABZOCKE - bei UNS !! Steht einem Apotheken-Inhaber und deren Angestellten politisch gewollt kein auskömmliches Gehalt mehr zu ??
Derartige Veräpplung (sehr euphemistisch formuliert ! ) kennen wir leider seit minnigs 14 Jahren nicht anders, besonders seit Horst´s und Ullla´s schöner Nacht - besser wirds davon trotzdem nicht !!

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