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Datenschutzgrundverordnung stellt Apotheker vor Herausforderung
Als neue Herausforderung für die Apotheken verwies Siemsen auf die Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft tritt. Der Datenschutz werde sich dadurch nicht grundsätzlich ändern, aber die Beweislastumkehr sei neu. Im Schadensfall müsse der Apotheker nachweisen, alle Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen zu haben. Der Datenschutzbeauftragte wechsle den Hut von reiner Beratung zur Haftung. Außerdem biete der Apothekenalltag „Stolpersteine“ wie die fehlende Verschlüsselung der Webseite oder die Nutzung eines WhatsApp-Bestellportals. Diese könnten zu einer Abmahnwelle animieren. Zuversichtlich äußerte sich Siemsen zum Securpharm-Projekt. In der zweiten Erprobungsphase würden im Laufe von 2018 sukzessive alle Apotheken und anderen Marktpartner angeschlossen, bis im Februar 2019 der Pflichtbetrieb starte.
Beiträge gesenkt
Wie immer bei der November-Sitzung beschloss die Kammerversammlung den Haushalt und die Beiträge für das nächste Jahr. Diese werden in Hamburg jährlich neu festgelegt und diesmal entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes gesenkt. Abgesehen von kleinen Rückfragen fand dazu keine Diskussion statt, obwohl Beitragsfragen in Hamburg oft ausführlich debattiert werden. Denn in der Hansestadt bilden alle Berufsangehörigen die Kammerversammlung.
Der Grundbeitrag pro Mitglied wird für 2018 um 1 Euro auf 24 Euro pro Monat gesenkt (12 Euro beziehungsweise 6 Euro für Teilzeitbeschäftigte, zuvor 12,50 Euro beziehungsweise 6,25 Euro). Der Betriebsstättenbeitrag wird bei Anwendung der bestehenden Umsatzstaffel in allen Umsatzgruppen um jeweils 6,88 Euro pro Monat gesenkt, weil der Haushalt 2018 so zur Deckung kommen soll.
Ein Jahr zuvor waren die Kammerbeiträge für 2017 deutlich erhöht worden, um einmalig eine Rückstellung für Umsatzsteuernachforderungen zu bilden und eine neue Software für die Mitgliederverwaltung anzuschaffen. Damals wurde angekündigt, die Beiträge für 2018 wieder zu senken. Im Juni 2017 wurde allerdings der für die Software vorgesehene Betrag umgewidmet, insbesondere wegen zusätzlicher Personalkosten. Dabei ging es auch um eine neue Stelle für die HBA, die nun jedoch erst 2018 besetzt werden soll. Wie im Juni angekündigt, muss der Finanzbedarf für die neue Software erneut eingeplant werden, wird nun aber auf fünf Jahre verteilt. Daraufhin konnte nun die angekündigte Senkung der Beiträge umgesetzt werden. Die Beiträge bleiben allerdings weiter über dem Niveau von 2016. Der Grundbeitrag betrug 2016 monatlich 20,11 Euro, stieg 2017 auf 25 Euro und wird für 2018 auf 24 Euro reduziert.
1 Kommentar
Wer weiß, wie wir heute stehen würden ...
von Alfons Neumann am 15.11.2017 um 3:56 Uhr
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