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Die
Apothekerkammer Hamburg senkt ihre Beiträge für 2018 - nach einer deutlichen
Erhöhung für 2017. Weitere für 2018 wichtige Themen bei der Kammerversammlung
am Montag waren der elektronische Heilberufeausweis und der Datenschutz. Eine neue Verordnung, die ab 2018 in Kraft tritt, stellt die Apotheker vor Herausforderungen.
In seinem Bericht zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am Montag ging Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen auf diverse Herausforderungen für die Apotheker und für die Kammer ein. Dem Vorwurf, die Apotheker seien rückwärtsgewandt, entgegnete Siemsen, die Mode sei vergänglich. „Das Wohl unserer Patienten sollte aber unabhängig von der Zeit unser Anspruch sein, dem unser Handeln gilt“, so Siemsen. Dieses Handeln über Jahrzehnte habe unser heilberuflich strukturiertes Gesundheitswesen dahin gebracht, wo andere Länder gerne hinkommen möchten.
Außerdem machte Siemsen den Zusammenhang zwischen Nachwuchsgewinnung und Honorierung der Apotheken deutlich. Die Gesellschaft halte zahlreiche Aufgaben für die Apotheker bereit. Doch um diese zu erfüllen, seien deutlich mehr junge Apotheker nötig, die besser bezahlt werden müssten. Dies sei nur mit einer deutlich besseren Vergütung der apothekerlichen Leistung möglich. Dagegen seien die wenigen finanziellen Verbesserungen seit 2004 durch die vielen zusätzlichen Belastungen „aufgefressen“ worden. Hinsichtlich des Honorargutachtens mahnte Siemsen allerdings, die Veröffentlichung abzuwarten, um über Fakten diskutieren zu können.
Unklarheit beim Heilberufeausweis
Zur internen Arbeit der Kammer berichtete Siemsen über eine Umstrukturierung der Haushaltsplanung, die mehr Transparenz schaffen solle. Dagegen sei eine sinnvolle Organisationsplanung für die Ausgabe der elektronischen Heilberufeausweise (HBA) und der Institutionenkarten für die Apotheken (SMC-B) bisher nicht möglich, weil die zuständigen Stellen auf Bundesebene die Anforderungen „fast wöchentlich von den Füßen auf den Kopf stellen“, so Siemsen. Davon seien alle Heilberufe betroffen. Die für diese Aufgabe vorgesehene Stelle habe die Kammer daher bisher nicht besetzen können, doch müsse dies 2018 geschehen. Denn die Ausgabe der HBA solle im dritten Quartal 2018 starten. Den Kammern solle jedoch vor dem Ausgabeprozess nur eine Vorbereitungszeit von drei Wochen zugestanden werden. Außerdem sei die Rechtsgrundlage für die Ausgabe der SMC-B unsicher.
Substitution und Entlassmanagement
Als Neuerung für die Apotheken ging Siemsen auf den geänderten Sichtbezug von Substitutionsmitteln ein. Die Neuregelung sei bereits im Frühjahr veröffentlicht worden, sodass Zeit zur Vorbereitung bestanden habe. Dennoch hätten die Apotheken leider feststellen müssen, dass einzelne Ärzte die nun vorgeschriebene Vereinbarung mit den Apothekern ablehnen und auch keinen anderen Vertragstext anbieten. Siemsen warnte die Apotheker davor, den Sichtbezug ohne Vereinbarung vorzunehmen. Sie würden damit gegen Gesetze verstoßen und dies sogar noch dokumentieren. Da die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung auch die Ärzte adressiere, würden diese damit auch straffällig. Ohne Vereinbarung müsse der Arzt den Sichtbezug selbst durchführen. Verzögerungen konstatierte Siemsen auch beim Entlassmanagement. Da die Umsetzung in den Krankenhäusern komplex sei, werde es noch geraume Zeit dauern, bis das Verfahren in der Praxis reibungsarm integriert sei.
1 Kommentar
Wer weiß, wie wir heute stehen würden ...
von Alfons Neumann am 15.11.2017 um 3:56 Uhr
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