- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- EudraVigilance-Datenbank ...
Für Apotheker bleibt alles beim Alten
Bekannt gegeben hatte die EMA die volle Funktionsfähigkeit von EudraVigilance übrigens schon am 22. Mai 2017. Die Mitgliedstaaten hatten aber bis heute sechs Monate Zeit, um die Bekanntmachung umzusetzen.
Für Apotheker, andere Heilberufe und Patienten ändern sich die Meldewege über unerwünschte Arzneimittelwirkungen nicht: Wie gewohnt werden Verdachtsfälle an die AMK gemeldet, die wiederum den Kontakt mit den nationalen Behörden pflegt. Zudem können Verbraucher und Angehörige der Heilberufe sich auch direkt an die Bundesoberbehörden melden. In der gemeinsamen Datenbank des BfArM und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) finden sie ein speziell für Verbraucher konzipiertes Meldeformular sowie eines für Angehörige der Heilberufe.
Mehr zum Thema
Verbesserte Transparenz
Schon seit 2012 werden die Daten von EudraVigilance auch der Öffentlichkeit zugängig gemacht: Es gibt einen öffentlichen Online-Zugang zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen. Dort können zwar keine Einzelfallberichte eingesehen werden, jedoch werden die Informationen gebündelt und grafisch aufbereitet dargestellt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.