Gastbeitrag zur Zyto-Debatte

Mehr Apotheken mit Reinraum!

Erding - 29.11.2017, 13:15 Uhr

Alle Zytoherstellungen nur in Krankenhausapotheken? (Foto: benicoma / stock.adobe.com)

Alle Zytoherstellungen nur in Krankenhausapotheken? (Foto: benicoma / stock.adobe.com)


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Zytostatikaherstellende Apotheken stehen zurzeit in der Kritik. Von einem Einzelfall wie in Bottrop wird oft auf die gesamte Branche geschlossen. Niemand will kriminelles Verhalten von Kollegen verteidigen. Aber deshalb zu fordern, die gesamte Versorgung wieder in die Krankenhäuser zu verlegen, geht eindeutig in die falsche Richtung. Das meint Dr. Franz Stadler, Apotheker aus Erding, in einem Gastbeitrag für DAZ.online.

Zytostatikaherstellende Apotheken sind zurzeit schwer in der Kritik. Dabei wird nicht selten pauschaliert und von einem Einzelfall wie Bottrop auf die gesamte Branche geschlossen. Niemand will kriminelles Verhalten von Kollegen verteidigen, aber deshalb zu fordern, die gesamte Versorgung wieder in die Klinik zu verlegen, geht eindeutig in die falsche Richtung. Nicht nur, dass Versorgungen in Kliniken generell sehr kostenintensiv sind, auch das Patienteninteresse wird dabei völlig außer Acht gelassen. Deshalb sollen hier Überlegungen zu einer optimierten ambulanten Versorgung angestellt werden. 

Nach dem Bericht zum Krebsgeschehen in Deutschland des Robert Koch-Institutes vom November 2016 erkrankten im Jahr 2013 zirka 483.000 Männer und Frauen neu an Krebs. Tendenz steigend. Gleichzeitig lebten rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland mit einer bis zu fünf Jahren zurückliegenden Krebsdiagnose. Viele davon dürften sich 2013 gerade in Behandlung befunden haben. Ohne es exakt belegen zu können, aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, dürfte der Großteil dieser gut zwei Millionen Menschen eine ambulante Versorgung einem Klinikaufenthalt vorziehen. Voraussetzung: vergleichbare Behandlungsqualität.

Was aber definiert eine gute Behandlungsqualität? Sowohl die medizinische als auch die pharmazeutische Betreuung sollte eine optimale Behandlung ermöglichen. Die Qualität der medizinischen Behandlung soll hier nicht das eigentliche Thema sein, wird aber aus meiner Sicht durch eine gute Zusammenarbeit des erstbehandelnden Tumorzentrums mit der niedergelassenen onkologischen Praxis sichergestellt. Gut funktionierende Tumorkonferenzen aller beteiligten Therapeuten stellen so einen schnellen Wissenstransfer und damit die notwendige Behandlungsqualität sicher. Hier kann viel online und über große Entfernungen geschehen und trotzdem erhält der Patient, ohne selbst beschwerliche Klinikaufenthalte antreten zu müssen, eine gute Therapie, wohnortnah und auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.

Wie aber funktioniert eine optimierte pharmazeutische Versorgung mit den benötigten Infusionen? Hier ist von den Eigenschaften der eingesetzten Wirkstoffe auszugehen, wie sie in den Fachinformationen durch die pharmazeutischen Hersteller vorgegeben werden. Da viele der Wirkstoffe (im Besonderen die Antikörperlösungen) sehr instabil sind und sie nur sehr kurze Haltbarkeitsdaten aufweisen, muss im Interesse der Patienten eine praxisnahe Herstellung der Infusionen durch Apotheken, die über Reinräume verfügen, angestrebt werden. Leider werden in diesem Bereich, aus vermeintlich finanziellen Erwägungen heraus, die Weichen in eine falsche Richtung gestellt.  Ohne beispielsweise das durch die adhoc-Herstellung vor Ort vermeidbare Problem der Rückläufer, die eigentlich vernichtet werden müssten, zu beachten, drängen Krankenkassen im Verbund mit an einer Ausweitung ihrer Marktanteile interessierten Herstellbetrieben (und größeren herstellenden Apotheken) mit Macht auf eine Zentralisierung der Herstellung. 



Dr. Franz Stadler
redaktion@daz.online


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Lesen Sie hier die Zusammenfassung

Schwerkranke Patienten brauchen ein möglichst angenehmes Umfeld für ihren Heilungserfolg. Allein aus diesem psychologischen Grund sollte die flächendeckende ambulante Versorgung mit parenteralen Zubereitungen gefördert werden. Zudem können nur so die für den Behandlungserfolg grundlegenden pharmazeutischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Zielgröße von 450 bis 500 Apotheken mit einem angeschlossenen Reinraum kann mit einer Herstellungspauschale von 120 Euro pro Herstellung und etwa 3000 bis 5000 Herstellungen je Apotheke erreicht werden. Ebenso sind aus Gründen der Patientensicherheit dringend einige gesetzliche Anpassungen erforderlich. Nur so kann die Arzneimittelsicherheit bei vertretbaren Kosten sichergestellt werden.

2 Kommentare

Herstellung von Zytostatika ohne behördliche Erlaubnis

von Anonymer Kollege am 29.11.2017 um 23:23 Uhr

Mit Bedauern erinnere ich mich an meine erste Ausbildungsstätte in der Zytostatika ohne jegliche behördliche Erlaubnis hergestellt wurden. Die Zytto-Box stand auf 2 Ikea Regalen im Keller, und damit sie nicht nach vorne kippt, war sie unter einem Heizungsrohr eingeklemmt. Man fragte mich ob ich auch Zytostatika herstellen würde, nach meinem Einwand mich bei der BG anzumelden war das Thema vom Tisch. Interessierten Kollegen senfe ich gerne ein Foto zu. So viel zum Thema!

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Na klar

von Karl Friedrich Müller am 29.11.2017 um 13:33 Uhr

Die Apotheken investieren und verschulden sich. Dann kommen die KK und sagen „ätsch“.
Ausschreibung an irgendjemand, auch ohne Herstellmöglichkeit. Das wird dann von Dritten übernommen.
KK: Klasse, wieder ein paar Apotheken ruiniert

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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