Wasserstoffperoxid

Das Hobbyjäger-Problem der Apotheker

Berlin - 07.12.2017, 10:45 Uhr

Um ihre Gehörne zu bleichen, benötigen Jäger 30-prozentiges Wasserstoffperoxid, was sie aufgrund eines Verbotes nicht mehr aus der Apotheke bekommen. (Foto: dpa)

Um ihre Gehörne zu bleichen, benötigen Jäger 30-prozentiges Wasserstoffperoxid, was sie aufgrund eines Verbotes nicht mehr aus der Apotheke bekommen. (Foto: dpa)


Wer ist Berufsjäger? Und wer nicht?

Aber wie verfahren die Kammern bei Nachfragen der Apotheker? Was wird empfohlen? Einer Sprecherin der Bayerischen Landesapothekerkammer zufolge ist die Lage eindeutig: Dass nicht mehr an die „Allgemeinheit“ abgegeben werden darf, heiße gleichzeitig, dass die 30-Prozent-Lösung nur noch an Berufsjäger gehen darf. Wörtlich erklärt die Sprecherin: „Benötigen Jäger Wasserstoffperoxid mit einem Massegehalt von über 12 Prozent für private Zwecke (beispielsweise Hobbyjäger) und nicht für gewerbliche, unternehmerische oder berufliche Zwecke, gilt folglich das Abgabeverbot (nicht „nur“ für Apotheken, sondern für alle Vertriebswege!)“. Auf Nachfrage, ob die Abgabe denn wenigstens in Einzelfällen an Privatpersonen gestattet sei, heißt es klar: Solche Ausnahmen seien in der EU-Verordnung nicht vorgesehen.

Weil das Thema den Jägern und somit auch den Apothekern auf der Seele brennt, hat sich die Kammer im März 2017 aber beim Bundesinnenministerium erkundigt. Denn fraglich ist nach wie vor: Wie soll ein Apotheker feststellen, ob der Jäger privat jagt, oder ein Berufsjäger ist. Das Ministerium antwortete: „Zum Nachweis über die berufliche oder gewerbliche Verwendung beim Erwerb von Grundstoffen bestehen keine speziellen Regelungen. Die berufliche oder gewerbliche Verwendung ist im jeweiligen Einzelfall plausibel zu machen.“ Und weiter: „Das Bleichen von Geweihen oder Gehörnen mit Wasserstoffperoxid kann eine Tätigkeit im Rahmen des Jägerberufs sein, wenn der Jäger diese für seinen Dienstherrn bleicht oder mit ihnen Handel treibt. In diesen Fällen ist der betreffende Jäger kein Mitglied der Allgemeinheit, sodass Wasserstoffperoxid auch in höherer Konzentration als 12 Gew.-% an ihn abgegeben werden kann.“

Jäger lobbyieren für eine Änderung

Die Jäger sind aber auch mit diesen Einzelfallentscheidungen nicht zufrieden. Der Sprecher des Jagdverbandes sagt gegenüber DAZ.online: „Für Berufsjäger, Förster und Jäger mit einem Gewerbeschein ist es nach wie vor möglich die 30-prozentige Lösung zu bekommen. Diese Zwei-Klassen-Lösung ist für viele der Jäger und auch für uns im Verband nicht nachvollziehbar.“ Zumindest die bayerischen Jäger haben nun den Kontakt zur Politik aufgenommen, damit der ehemalige Regelungszustand wiederhergestellt wird. Der Verbandssprecher: „Wir haben diesbezüglich mit den Abgeordneten des Bayerischen Landtags gesprochen, die einen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht haben, mit dem Ziel die bisherige Praxis beizubehalten.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Keine Abgabe von Wasserstoffperoxid-Lösung > 12 Gew.-% an Privatpersonen

Ausnahmeregelung abgeschafft

Revisionsbesuch in der Apotheke

Gefahrstoffe: Worauf der Pharmazierat achtet

Die neue Chemikalien-Verbotsverordnung: Das Wichtigste für die Apotheke

Kein Grund, giftig zu werden!

Gefahrstoff- und Chemikalien-verbotvserordnung

Wenig Konsequenzen für die Apotheke 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.