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Eigentlich gibt es in der geschäftsführenden Bundesregierung derzeit keine feste Meinung zur Zukunft des Arzneimittel-Versandhandels. Gibt man bei Google jedoch die Wörter „Versandhandel“ und „Bundesregierung“ ein, erscheinen ganz oben zwei Internetseiten der Regierung, die einen stutzig machen. Da ist von guten Preisen, Verträgen mit Krankenkassen und Vorteilen für Patienten die Rede. Das Bundespresseamt erklärt, dass die Seiten veraltet sind und keine politische Relevanz haben.
Wenn gesundheitspolitisch interessierte Bürger, Politiker oder Journalisten im Internet derzeit nach einer Positionierung der Bundesregierung zum Thema Arzneimittel-Versandhandel suchen, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auf eine Regierungsseite gelenkt werden, auf der erstaunliche Aussagen getroffen werden. Unter der Überschrift „Versandhandel mit Arzneimitteln – Was man wissen sollte“ hat die Bundesregierung zwei Seiten online gestellt, der sich wie eine PR-Broschüre für Versandapotheken lesen.
Nach einem sehr nüchternen Einstieg werden auf der einen Seite zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versender in Deutschland beschrieben, etwa die Pflicht, auch gleichzeitig eine Apotheke vor Ort betreiben zu müssen. Auch die Freigabe des Versandhandels im Jahr 2004 wird kurz thematisiert. Doch schon im nächsten Kapitel mit der Überschrift „Vorteile für Patientinnen und Patienten“ geht es zur Sache. Dort heißt es:
„Bei der Einführung des Versandhandels hatte die Gesundheitspolitik vor allen Dingen folgende Personengruppen im Blick: Menschen, deren Mobilität aufgrund von Alter und Krankheit eingeschränkt ist oder die größere Entfernungen zur Apotheke zurücklegen müssen. Auch für Berufstätige, die über wenig Zeit verfügen, ist die Bestellung über das Internet oder Telefon eine interessante Alternative. Vor allem aber chronisch Kranke, die regelmäßig bestimmte Arzneien benötigen, können von günstigeren Preisen profitieren.“
Es folgt der Abschnitt „Gute Preise“. Auch hier kommt die Redaktion der Bundesregierung zu erstaunlich werblichen Aussagen:
„Seit der Gesundheitsreform 2004 dürfen Apotheken den Preis für rezeptfreie Arzneien, die sogenannten OTC-Präparate, selbst festsetzen. Dieser Preiswettbewerb macht sich gerade bei Internet- beziehungsweise Versandapotheken bemerkbar. Preisunterschiede von bis zu 30 Prozent sind keine Seltenheit. Außerdem gewähren viele Versandapotheken Boni, zum Beispiel in Form von Gutschriften.“
3 Kommentare
Obiger Artikel
von PTA am 19.12.2017 um 21:38 Uhr
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AW: Obiger Artikel
von Benjamin Rohrer am 20.12.2017 um 9:25 Uhr
Error
von Christian am 19.12.2017 um 14:49 Uhr
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