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Tipp: Fragen Sie ihre Kasse nach Versand-Verträgen!
Aus Sicht vieler Apotheker dürfte jedoch am ärgerlichsten sein, dass die Bundesregierung den Patienten ganz offen dazu rät, sich bei ihren Krankenkassen nach bestehenden Verträgen mit Versendern zu erkundigen. Unter den Überschriften „Kooperationen mit den Krankenkassen“ und „Tipps“ heißt es:
„Einige Krankenkassen haben Kooperationsvereinbarungen mit Versandapotheken geschlossen, die den Versicherten Vorteile in Form von Rabatten oder Aktionsangeboten eröffnen. Drei Jahre nach der Zulassung des Versandhandels von Arzneien gibt es 1.842 zugelassene Internetapotheken. Das sind fast zehn Prozent der deutschen Apotheken.“ (…) „Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Internet- oder Versandapotheken! Hier wird man Ihnen Apotheken mit entsprechender Qualität nennen. Sie erhalten auch Informationen über die Erstattung von Arzneimitteln, die Sie über den Versand beziehen. Für Versandapotheken in Deutschland gilt: Alle hier bezogenen Arzneimittel werden, soweit sie erstattungsfähig sind, von Ihrer Krankenkasse erstattet. Beziehen Sie Arzneimittel über Apotheken aus EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wenden Sie sich wegen der Erstattungsformalitäten vorher an Ihre Krankenkasse. Arzneimittel aus Drittstaaten zu beziehen, ist hingegen nicht zu empfehlen.“
Es folgen weitere Tipps zur Sicherheit der Bestellungen, etwa dazu, wie man unseriöse Websites erkennt. Vom europaweit gültigen Sicherheitslogo, das seriöse Versandapotheken heutzutage verwenden müssen, ist noch keine Rede. Auch daran erkennt man, dass die Seite schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Und trotzdem erscheint sie bei Google ganz oben. Erst an dritter Position finden Interessierte eine aktuellere Information (Oktober 2016) der Bundesregierung zum Thema Versandhandel. Auch hier wird relativ werblich beschrieben, dass Arzneimittel den Patienten auch „bequem per Post“ erreichen können. Allerdings liegt der Schwerpunkt hier auf den Sicherheitsbestimmungen, wie etwa dem Versandhandels-Register des DIMDI und dem damit verbundenen EU-Sicherheitslogo.
Warum also stellt die Bundesregierung an so prominenter Stelle solche Aussagen im Internet zur Verfügung? Der Chef vom Dienst des Bundespresseamtes (BPA) erklärt gegenüber DAZ.online: „Den oben genannten Beitrag hat das Bundespresseamt Anfang 2008 innerhalb eines „E-Magazins“ veröffentlicht. Das BPA hat zur damaligen Zeit regelmäßig elektronische Magazine mit Hintergrund-Berichten, Reportagen und Gastkommentaren zu Schwerpunktthemen der Regierungspolitik herausgegeben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten die ‚E-Magazine‘ kostenlos abonnieren.“
Wenn die Seite also wirklich veraltet ist und keine aktuelle politische Relevanz hat, warum ist sie dann noch online? Dazu erklärt der CvD: „Da der Text aus dem Jahre 2008 stammt, hat er keinen Bezug zu aktuellem Regierungshandeln. Um Missverständnissen vorzubeugen, überprüfen wir nun die Möglichkeit, den genannten Artikel wieder aus unserem Internetangebot zu entfernen.“
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Update, 19.12.2017, 15.15 Uhr: Die Bundesregierung hat offenbar schnell reagiert und inzwischen beide betroffenen Seiten mit den fragwürdigen Inhalten vom Netz genommen.
3 Kommentare
Obiger Artikel
von PTA am 19.12.2017 um 21:38 Uhr
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AW: Obiger Artikel
von Benjamin Rohrer am 20.12.2017 um 9:25 Uhr
Error
von Christian am 19.12.2017 um 14:49 Uhr
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