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BMG, Phagro, AOK, etc.
Das sind die Reaktionen auf das Honorar-Gutachten
Thomas Trümper (Phagro)
„Kurz nach Veröffentlichung des Gutachtens kann man nur eine erste Bilanz ziehen, denn natürlich müssen alle Daten und Fakten in aller Ruhe analysiert und bewertet werden. Der Bundesverband PHAGRO kann und will ausschließlich zu dem Teil des Gutachtens einen Kommentar abgeben, der die Vergütung und Leistung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels behandelt.
Die mit dem AMNOG neu eingeführte Struktur zur Berechnung der Vergütung des Großhandels wird positiv bewertet, allerdings anders gewichtet. Bezogen auf den fixen Anteil der Vergütung decken sich die neu berechneten Werte mit den Ansichten unseres Verbandes und bestätigen damit unsere seit Jahren vorgebrachten Argumente, dass der jetzige Festzuschlag nicht kostendeckend ist. Dass es eine Diskrepanz zwischen den Angaben des statistischen Bundesamtes und desjenigen unabhängigen Institutes gibt, das für den PHAGRO regelmäßig Statistiken führt, muss im Detail erörtert werden, ändert aber nicht grundsätzlich die im Gutachten getroffenen Aussagen.
Der Vorschlag zum variablen Anteil der Vergütung des Großhandels muss sicher eingehend diskutiert werden. Er führt zu einer drastischen Reduzierung der Marge im dreistelligen Millionenbereich. Damit können weder die notwendigen Handelsfunktionen zur herstellerneutralen Vollversorgung, noch Anreize zu rationellem Einsatz der Logistik- und Wirtschaftsfunktionen, noch die Ertragserwartungen von Unternehmen zur Aufrechterhaltung der geforderten Versorgungssicherheit erfüllt werden. Die Denkansätze driften hier doch sehr stark in den theoretischen Bereich ab, der von der Realität des Marktes und dem tatsächlichen Umfang des vom Gesetzgeber vorgesehenen Sicherstellungsauftrages des Großhandels weit entfernt ist.
Dies zeigt sich in der immer wieder aufflammenden Diskussion um die Belieferungshäufigkeit und die damit verbundenen angeblichen Einsparpotentiale. Auch die Annahmen dazu sind frei aus der Luft gegriffen und sollten eigentlich in einem Gutachten, das im Wesentlichen darum bemüht ist, faktenbasierte Aussagen zu treffen, nicht getätigt werden. Relativiert werden alle Angaben mit der Anmerkung, dass die Gutachter letztendlich die Notwendigkeit der Belieferungshäufigkeit nicht beurteilen können, und das ist richtig! Diese Diskussion dauert seit 30 Jahren an, ohne dass eine Lösung gefunden werden konnte, woran auch angeblich innovative neue Konzepte nichts geändert haben, wenn man die Fakten genau betrachtet.
Abschließend stellt der PHAGRO fest, dass hier eine Diskussionsgrundlage geschaffen wurde, auf deren Basis im Bereich der Leistungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels und der damit verbundenen Vergütung sicher ein sachlicher Dialog geführt werden kann, vorausgesetzt der alte Spruch gilt: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“
3 Kommentare
Ersparnis?
von Karl Friedrich Müller am 28.12.2017 um 11:11 Uhr
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Geschickter TERMIN
von Heiko Barz am 23.12.2017 um 13:03 Uhr
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Stimmt es
von Karl Friedrich Müller am 23.12.2017 um 7:25 Uhr
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