Falsche Fakten zur „Pille danach“

Schwere „Verhütungspanne“ bei Netflix

Stuttgart - 11.01.2018, 15:30 Uhr

Sara sucht im Müll und wird fündig: die Umverpackung der „Pille danach“ (Emergency contraception = EC). (Screenshot: Netflix)

Sara sucht im Müll und wird fündig: die Umverpackung der „Pille danach“ (Emergency contraception = EC). (Screenshot: Netflix)


In der Netflix-Serie „Black-Mirror“ hat sich ein schwerer inhaltlicher Fehler eingeschlichen. Protagonistin Sara bekommt heimlich die „Pille danach“ verabreicht und verliert – angeblich deswegen – ihr ungeborenes Kind. Dabei können Notfallkontrazeptiva eine bestehende Schwangerschaft nicht beenden – im Gegensatz zur „Abtreibungspille“.

Einer der Mythen zur „Pille danach“, der beim besten Willen nicht tot zu kriegen ist, ist der, dass man eine bereits bestehende Schwangerschaft mit ihr abbrechen kann. Insbesondere aus streng religiösen Kreisen wird das immer wieder als Argument gegen die Notfallkontrazeption herangeführt. Wenn solche Mythen auch noch öffentlich befeuert werden, stößt das verständlicherweise auf große Kritik. So vor Kurzem geschehen in der Netflix-Serie „Black Mirror“.

Was war passiert? Protagonistin Sara wird von ihrer Mutter per implantiertem Chip überwacht und dabei beim Sex erwischt. Woraufhin die Mutter ihr die „Pille danach“ (Emergency contraception = EC) in einen Smoothie mischt. Als Sara danach in der Schule erbricht, sucht sie die Schulschwester auf. Nach einigen Tests stellt sich heraus, dass die „Pille danach“ schuld an der Übelkeit war. Und nicht nur das: Das Notfallkontrazeptivum habe zudem ihre Schwangerschaft beendet, erklärt ihr die Schwester.

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Damit haben die Macher der Serie offenbar einen ganz wesentlichen Punkt missachtet: Mit der „Pille danach“ kann man keine Abtreibungen vornehmen – und zwar mit keinem der beiden verfügbaren Wirkstoffe, dem synthetischen Gestagen Levonorgestrel und dem selektiven Progesteron-Rezeptormodulator Ulipristalacetat. Die Wirkung der beiden Substanzen beruht auf einer Hemmung der Follikelreifung und somit einer Verzögerung der Ovulation. Diese verschiebt sich bei rechtzeitiger Einnahme, also bei Levonorgestrel vor dem LH-Anstieg und bei Ulipristal vor dem LH-Peak, um etwa fünf Tage. Das genügt, um das fertile Fenster zu schließen, da die Überlebensdauer von Spermien im weiblichen Genitaltrakt drei bis fünf Tage beträgt. In mehreren Studien konnte gezeigt werden, dass weder Ulipristal noch Levonorgestrel die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern können. Auf eine bereits bestehende Schwangerschaft haben beide Substanzen laut Fachinfo keinen Einfluss. 

Notfallkontrazeption versus Abtreibungspille

Nicht zu verwechseln mit der Notfallkontrazeption – aber in „Black Mirror“ ist das offensichtlich passiert – ist die sogenannte „Abtreibungspille“. Für die Anwendung nach bereits erfolgter Befruchtung ist das Präparat Mifegyne® (RU486) verfügbar. Der Wirkstoff Mifepriston ist ein Progesteron-Rezeptorantagonist. Das Hormon Progesteron ist für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft unerlässlich. Nach Einnahme des Antagonisten in der Schwangerschaft degeneriert die Uterusschleimhaut innerhalb weniger Stunden. Es kommt in der Regel zum Abort. Um eine sichere abortive Wirkung zu gewährleisten, wird Mifepriston zusammen mit einem Prostaglandin-Analogon (Misoprostol oder Gemeprost) eingesetzt. Die Anwendung ist bis zum 63. Tag (9. Woche) erlaubt und unterliegt denselben gesetzlichen Auflagen wie der chirurgische Schwangerschaftsabbruch.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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