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Gestreckte Krebsmittel?
„Herr S. geht wieder mit Zytostatika spielen“
Martin Porwoll war der ehemalige kaufmännische Leiter der Zyto-Apotheke, um deren ehemaligen Betreiber es derzeit in einem Prozess vor dem Landgericht Essen geht. Porwoll zeigte die vermeintlichen Betrugsgeschäfte seines Ex-Chefs an und sagte am heutigen Donnerstag vor Gericht aus. Sehr detailliert und mit teilweise erschreckenden Einblicken berichtete er, wie der Apotheker das Leben von Krebspatienten womöglich gefährdet hat.
Am heutigen Donnerstag kam es im Prozess um den Zyto-Apotheker Peter S. zu einem der Höhepunkte des Verfahrens: Der frühere kaufmännische Leiter der Bottroper Apotheke, Martin Porwoll, wurde vom Landgericht Essen als Zeuge verhört. Er hatte das Verfahren durch eine Anzeige ins Rollen gebracht – und zusammen mit der PTA Marie Klein später hierfür einen Whistleblower-Preis erhalten.
Zunächst sah sein früherer Arbeitgeber Peter S. weg, als Porwoll den Gerichtssaal betrat – bevor er ihm einen ersten verstohlenen Blick zuwarf. „Sie sollen in einer Apotheke tätig gewesen sein“, erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Hidding gegenüber dem 46-jährigen Zeugen, bevor er ihn über seine Rechten und Pflichten aufklärte.
Auf Nachfrage des Richters holte Porwoll etwas weiter aus: Schon aus der frühen Kindheit kannte er Peter S., seine Schwester, die 46 Jahre lang in der Apotheke gearbeitet hatte und am Montag verhört wurde, habe ihn zum Spielen mitgebracht. Er sei mit dem etwas älteren S. zusammen zur Schule gegangen, später hätten sie sich gegenseitig zur Hochzeit eingeladen. „Wir waren keine engen Freunde, aber man hat sich in den Augen gehabt“, sagte Porwoll.
Im Jahr 2011 habe S. ihm nach einer Trennung eine Wohnung zur Verfügung gestellt, im Jahr drauf habe er in Teilzeit begonnen, in der Apotheke zu arbeiten – ab August 2014 in Vollzeit. Er sei für alle kaufmännischen Belange, die Personalplanung und die allgemeine Verwaltung zuständig gewesen, erklärte Porwoll. Einen ersten Bezug zu den nun vor Gericht verhandelten Vorwürfen habe er im Herbst 2014 gehabt, als eine Mitarbeiterin mit einer Vorladung zu ihm kam: Damals hatte die Staatsanwaltschaft auf eine Anzeige bereits zu möglichen Unterdosierungen recherchiert – doch dies bald darauf wieder eingestellt. Er habe S. die Vorladung gezeigt. Der Apotheker habe ihm später gesagt, dass die Angelegenheit „erledigt“ sei.
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