Gestreckte Krebsmittel?

„Herr S. geht wieder mit Zytostatika spielen“

Essen - 18.01.2018, 17:55 Uhr

Der frühere Apothekenmitarbeiter und Whistleblower Martin Porwoll (rechts) mit seinem Zeugenbeistand vor seiner mehrstündigen Aussage vor dem Landgericht Essen. (Foto: hfd)

Der frühere Apothekenmitarbeiter und Whistleblower Martin Porwoll (rechts) mit seinem Zeugenbeistand vor seiner mehrstündigen Aussage vor dem Landgericht Essen. (Foto: hfd)


Zytostatika im Privatkeller gelagert

Er bestätigte auch Aussagen seiner Schwester, die als PKA 46 Jahre in der Apotheke gearbeitet hatte, dass Zytostatika teilweise im Privatkeller der Eltern gelagert wurden. Herr S. „geht wieder mit Zytostatika spielen“, sei eine geflügelte Redewendung in der Apotheke gewesen, bekräftigte Porwoll außerdem eine frühere Zeugenaussage.

Den Steuerberater habe der „gute Rohgewinn“ immer verwundert, erklärte Porwoll vor Gericht – dieser habe es als an der Grenze zur Erklärungsfähigkeit angesehen. Es sei für ihn „absolut“ schwer gewesen, den Schritt der Anzeige zu gehen, erklärte der frühere kaufmännische Leiter.

Die Verteidiger von S. stellten Porwoll im Vergleich zu den Nebenklägern nur wenig Fragen. Vormittags habe es täglich 50 bis 60 Anlieferungen gegeben, erklärte Porwoll auf deren Nachfrage. Um die Anlieferungen habe er sich auch gekümmert, aber diese natürlich nicht komplett kontrolliert. Einige Fragen zielten augenscheinlich auf die Zuverlässigkeit des Zeugen: So gruben die Verteidiger eine Bewerbung von Porwoll bei einem anderen Unternehmen hervor, bei dem er angegeben habe, dass er die kaufmännische Verantwortung zweier Apotheken getragen habe. Dies beziehe sich auf eine Filialapotheke in Düsseldorf, erklärte Porwoll, die vom Geschäftsbetrieb nicht von der Hauptapotheke zu trennen sei.

Crowdfunding für die Anwaltkosten?

Mehrere Fragen zielten außerdem auf ein Crowdfunding, das das Recherchenetzwerk Correctiv für Anwaltskosten von Porwoll und Klein auf die Beine gestellt hatte – sowie eine Facebookgruppe, in der womöglich hierfür geworben wurde. Letzteres habe er nicht gesehen, erklärte der Zeuge – ihm sei auch nicht bekannt, inwieweit Nebenkläger für ihn bezahlt hatten. Nur kurz wurde außerdem eine mehr als zehn Jahre zurückliegende Verurteilung wegen Betrugs angesprochen, die Porwoll kürzlich selber gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ erwähnt hatte. Wenn das alles ist, was die Verteidiger anzubringen haben, „dann ist das wenig“, erklärte der Vorsitzende Richter Hidding in dieser Angelegenheit. „Das ist jetzt hier nicht so entscheidend.“

Der Prozess soll in der kommenden Woche mit der Vernehmung ehemaliger Kolleginnen von Porwoll fortgesetzt werden. Der Apotheker selber schweigt bislang zu den Vorwürfen gegen ihn.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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