Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Erhielt die ABDA vertrauliche BMG-Entwürfe vorab?

Berlin - 26.01.2018, 17:55 Uhr

Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz ging es am heutigen Freitag darum, wie die Daten mutmaßlich aus dem BMG entfernt wurden. (Foto: Külker)

Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz ging es am heutigen Freitag darum, wie die Daten mutmaßlich aus dem BMG entfernt wurden. (Foto: Külker)


Bellartz-Anwalt stellt Strafanzeige

Nach der ersten Zeugenbefragung sorgte Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner erneut für Wirbel. Er erklärte, er habe nun Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Das hatte er bereits am zweiten Prozesstag angekündigt. Der Grund: Seines Erachtens wurden seitens der Justizbehörden Informationen an Journalisten zum Strafverfahren gegen Bellartz durchgestochen.

Zudem stellte er den Antrag, einen E-Mail-Verkehr zwischen dem NDR und einem Anwalt zu verlesen, in dem es um eine beanstandete Urheberrechtsverletzung durch eine unbefugte Bildnutzung des Senders ging: Der NDR hatte sich gegenüber Bellartz‘ Unternehmen El Pato verpflichtet, die Abbildung einer Fotografie zu unterlassen, die im Tagesthemen-Beitrag des Journalisten Markus Grill am Vorabend des ersten Prozesstags zu sehen war.

Wegner stellte den „Bilddatenklau“ des NDR auf eine Stufe mit dem mutmaßlichen „Datenklau“ aus dem Ministerium. Nun wolle er sehen, ob die Staatsanwaltschaft hier ebenso hart zugreife wie seinerzeit bei Apotheke Adhoc, wo man „ganze Server gespiegelt“ habe – oder ob es doch eine „Zwei-Klassen-Presse“ gebe. Nicht zuletzt monierte der Anwalt, dass nach wie vor nicht erkennbar sei, was Bellartz überhaupt vorgeworfen werde. Schließlich habe man weder bei ihm noch bei Apotheke Adhoc ein Dokument aus dem BMG gefunden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Abkürzungen

von Holger am 29.01.2018 um 11:39 Uhr

Liebe Frau Sucker-Sket, liebe Frau Dr. Jung,

mindestens mal im zweiten Absatz der zweiten Seite sind wohl die Abkürzungen etwas durcheinander geraten. Die ADKA hatte als Verband der Krankenhausapotheker mit diesem Vorgang nichts zu tun - bitte korrigieren Sie das!

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AW: Abkürzungen

von Bettina Jung am 29.01.2018 um 12:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Hennig, vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben die Beschreibung der Zeugenaussage bezüglich der Tabellen nun ergänzt. Daraus geht nun hervor, dass die Zeugin die Tabelle, die der Referats-Synopse in Gestaltung und Format sehr ähnlich war, sich nicht auf den Tischen der ADKA-Vertreter befand.

Freispruch!

von Andreas P. Schenkel am 26.01.2018 um 21:55 Uhr

Da die für diesen Strafprozess relevante Strafnorm, § 202a StGB "Ausspähen von Daten", nur einschlägig ist, wenn die vom fremden Zugriff betroffenen Daten "[..] gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind [..]", hat sich diese Anklage im Grunde bereits erledigt. Wie man sieht, waren die Daten gegen fremden Zugriff nicht nur nicht besonders gesichert, sondern sogar beinahe überhaupt nicht dagegen gesichert.

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