Belgien

Apotheker schimpfen über Missbrauch des Notdienstes

Remagen - 29.01.2018, 09:00 Uhr

In Belgien regen sich Apotheker darüber auf, dass Kunden den Notdienst für Laüalien und zum Shoppen benutzen. (Foto: Picture Alliance)

In Belgien regen sich Apotheker darüber auf, dass Kunden den Notdienst für Laüalien und zum Shoppen benutzen. (Foto: Picture Alliance)


Schwangerschaftstests kommen häufig vor

Leider sähen sich die Notdienstapotheker aber häufig mit Kunden konfrontiert, die die Apotheke als „Nachtshop“ betrachteten, vielleicht aus Unwissenheit, versehentlich oder weil es so einfach ist. Sie holten die Apotheker für eine Tube Zahnpasta, eine Nacht- oder eine After Sun-Creme aus dem Bett. Auch Schwangerschaftstests werden in belgischen Apotheken im Notdienst offenbar häufig nachgefragt, was aus der Sicht des Notdiensthabenden ebenso wenig angebracht ist. Viele solcher „Notfall“-Situationen könnten leicht vermieden werden, meinen die belgischen Kollegen und geben hierzu ein paar spezielle Empfehlungen an die Kunden und Patienten heraus. So zum Beispiel den Ratschlag an junge Eltern, vielleicht immer einen zweiten Schnuller im Hause zu haben, falls das Kind ohne „Nuckel“ nicht einschlafen kann, und nicht deswegen in den Notdienst zu kommen.

Dichtes Apothekennetz

Vielleicht ist der „Missstand“ auch darauf zurück zu führen, dass das Apothekennetz in Belgien im europäischen Vergleich sehr dicht ist. Auf die 11 Millionen Einwohner kommen derzeit knapp 4,950 Apotheken. Das macht etwas weniger als 2.250 Einwohner auf eine Apotheke. Nicht nur während der normalen Geschäftszeiten, sondern auch außerhalb soll es immer eine Notdienst-Apotheke in der Nähe geben

Wie steht es mit der Notdienstgebühr?

Wenn ein Patient in Belgien am Abend, in der Nacht oder an Sonn-bzw. Feiertagen ein erstattungsfähiges Medikament in der Apotheke holt, dessen Dringlichkeit durch den verschreibenden Arzt bestätigt wurde, fällt eine Notdienstgebühr von 5,24 Euro an. Diese muss er allerdings nicht selbst bezahlen. Die Apotheke rechnet die Gebühr zusammen mit dem abgegebenen Arzneimittel direkt mit der Krankenkasse ab. In allen anderen Fällen (nicht dringende Rezepte, nicht erstattungsfähige oder nicht verschriebe Arzneimittel oder andere Produkte) kann die Apotheke die Notdienstgebühr frei festsetzen. Sie muss allerdings zumutbar sein und deutlich sichtbar angezeigt werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Warum nur haben wir so eine verschlafene Standesvertretung ?

von Kassensklave am 29.01.2018 um 20:00 Uhr

Hervorragende Aktion!
Warum nicht auch bei uns?
Warum nur haben wir so eine verschlafene Standesvertretung? Diese übertriebene Angst, auch nur irgendwo vielleicht möglicherweise anzuecken führt zu einer untätigen Schockstarre... wie beim Kaninchen vor der Schlange. Gefressen wird es trotzdem. Da schreiben wir uns lieber noch die QMS Pflicht in die Betriebsordnung, wir haben ja auch sonst nichts zu tun....
Dieser "Selbstmord aus Angst vor dem Tode" bei der Standesführung muss jetzt enden. Es gibt genug Gründe, um hier mal beim Thema zu bleiben, eine **deutliche** Erhöhung der Notdienstgebühr einzufordern.
In Österreich kostet die nächtliche Inanspruchnahme seit letztem Jahr 11 Euro ... warum nicht auch bei uns ????

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Warum nur haben wir so eine verschlafene

von Innsbruckerapotheker am 30.01.2018 um 15:11 Uhr

Hier muß ich korrigieren, die Nachttaxe, welche der Kunde bei Inanspruchnahme zu zahlen hat, beträgt in Österreich nicht Euro 11,- sondern Euro 3,80 in der Zeit zwischen 20h und 8h am nächsten Tag. Die hier genannten Euro 11,- zahlt der Apothekeninhaber dem jeweils diensthabenden Mitarbeiter!

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