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Belgien
Apotheker schimpfen über Missbrauch des Notdienstes
„Shoppen“ im Notdienst scheint in unserem Nachbarland Belgien der Daueraufreger in der Offizin zu sein. Schon im Jahr 2014 hatten die belgischen Kollegen hierzu eine Erziehungsmaßnahme für die Patienten und Kunden lanciert. Nun legen sie noch mal nach, mit einem anschaulichen Poster.
Vor
einigen Jahren haben die belgischen Apotheker ihrem Ärger über Kunden, die
wegen aller möglichen Lappalien den Notdienst in Anspruch nehmen, mal
ordentlich Luft gemacht. Offenbar
hat sich an dieser Situation nicht viel geändert, denn zum Jahresbeginn läuft
erneut eine Aufklärungskampagne, die mit den Apothekenkunden nicht gerade
zimperlich umgeht.
Sie soll den Menschen klarmachen, dass der Apotheker, der den Dienst macht, für jede dringend benötigte Medikation zur Verfügung steht, aber nicht für jedweden anderen Einkauf. „Die Notdienst-Apotheke ist kein Night-Shop!" so lautet der Slogan auf einem Poster, dass für diesen Zweck zum Aushang in der Offizin erstellt wurde.
Im Notfall jederzeit
Die Apotheker organisierten einen Notdienst, erklären sie der Bevölkerung auf der Webseite „pharmacie.be“, damit diese jederzeit Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung habe. So könne man sich immer an eine Apotheke in der Nähe wenden, wenn im Notfall außerhalb der regulären Geschäftszeiten ein Medikament benötigt würde, zum Beispiel bei plötzlichen Zahnschmerzen oder wenn der Notarzt bei einem Krankheitsfall am Abend oder in der Nacht ein Arzneimittel verschrieben hat, das sofort gebraucht wird.
Schwangerschaftstests kommen häufig vor
Leider sähen sich die Notdienstapotheker aber häufig mit Kunden konfrontiert, die die Apotheke als „Nachtshop“ betrachteten, vielleicht aus Unwissenheit, versehentlich oder weil es so einfach ist. Sie holten die Apotheker für eine Tube Zahnpasta, eine Nacht- oder eine After Sun-Creme aus dem Bett. Auch Schwangerschaftstests werden in belgischen Apotheken im Notdienst offenbar häufig nachgefragt, was aus der Sicht des Notdiensthabenden ebenso wenig angebracht ist. Viele solcher „Notfall“-Situationen könnten leicht vermieden werden, meinen die belgischen Kollegen und geben hierzu ein paar spezielle Empfehlungen an die Kunden und Patienten heraus. So zum Beispiel den Ratschlag an junge Eltern, vielleicht immer einen zweiten Schnuller im Hause zu haben, falls das Kind ohne „Nuckel“ nicht einschlafen kann, und nicht deswegen in den Notdienst zu kommen.
Dichtes Apothekennetz
Vielleicht ist der „Missstand“ auch darauf zurück zu führen, dass das Apothekennetz in Belgien im europäischen Vergleich sehr dicht ist. Auf die 11 Millionen Einwohner kommen derzeit knapp 4,950 Apotheken. Das macht etwas weniger als 2.250 Einwohner auf eine Apotheke. Nicht nur während der normalen Geschäftszeiten, sondern auch außerhalb soll es immer eine Notdienst-Apotheke in der Nähe geben.
Wie steht es mit der Notdienstgebühr?
Wenn ein Patient in Belgien am Abend, in der Nacht oder an Sonn-bzw. Feiertagen ein erstattungsfähiges Medikament in der Apotheke holt, dessen Dringlichkeit durch den verschreibenden Arzt bestätigt wurde, fällt eine Notdienstgebühr von 5,24 Euro an. Diese muss er allerdings nicht selbst bezahlen. Die Apotheke rechnet die Gebühr zusammen mit dem abgegebenen Arzneimittel direkt mit der Krankenkasse ab. In allen anderen Fällen (nicht dringende Rezepte, nicht erstattungsfähige oder nicht verschriebe Arzneimittel oder andere Produkte) kann die Apotheke die Notdienstgebühr frei festsetzen. Sie muss allerdings zumutbar sein und deutlich sichtbar angezeigt werden.
2 Kommentare
Warum nur haben wir so eine verschlafene Standesvertretung ?
von Kassensklave am 29.01.2018 um 20:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Warum nur haben wir so eine verschlafene
von Innsbruckerapotheker am 30.01.2018 um 15:11 Uhr
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