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Bundesgesundheitsministerium
Cannabis: Nutzen und Risiken
Antiemetische und analgetische Wirkung am besten belegt
Neben den Risiken der Freizeitanwendung gibt die Studie auch Aufschluss über die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Cannabis-Arzneimitteln bei chronischen Schmerzen, Spasitzität, Übelkeit, gastrointestinalen und neurologischen Erkrankungen. Da nicht zu allen Anwendungsgebieten randomisiert-kontrollierte Studien oder konsistente Daten vorliegen, waren nicht zu allen Indikationen eindeutige Schlussfolgerungen möglich.
Die Evidenz zu der antiemetischen Wirkung von Cannabisarzneien ist relativ eindeutig. Cannabis-basierte Arzneimittel wie Nabilon oder Dronabinol können das Erbrechen im Rahmen von Chemotherapien signifikant besser als Placebo verhindern. Ihre antiemetische Wirkung zeigt sich in einer kontrollierten Vergleichsstudie vergleichbar zu der von Ondansetron. Dronabinol und Cannabiszigaretten haben bei palliativen HIV und Krebspatienten mit Kachexie einen gewichtssteigernden Effekt.
Bei chronischen Schmerzen zeigen Cannabisarzneimittel im Mittel eine Schmerzreduktion um 30 Prozent gegenüber Placebo. Da Placebo bekanntlich ebenfalls eine analgetische Wirkung entfaltet, ist die zusätzliche Schmerzlinderung durch Cannabis für die Lebensqualität von Chronikern durchaus therapierelevant. Bezüglich der Spastizität bei Multipler Sklerose oder Rückenmarksverletzungen zeigt sich die Datenlage insgesamt zwar inkonsistent, jedoch gibt es Berichte über eine subjektiv empfundene Besserung der Beschwerden.
Bezüglich der anderen Indikationen ist die vorliegende Datenlage ebenfalls nicht eindeutig. Die Behandlung mit Cannabidiol zeigt eine partielle Symptomreduktion bei therapieresistenten Epilepsie-Formen. Eine Untersuchung zur Begleittherapie mit Nabilon bei Parkinson-bedingten Bewegungsstörungen weist auf eine Verbesserung der Dyskinesien hin, jedoch können andere Studien diesen Effekt wiederum nicht bestätigen. Beim Glaukom existiert eine Studie, welche eine Senkung des Augeninnendrucks durch ein cannabis-basiertes Arzneimittel beschreibt.
Die Autoren merken in ihrer Schlussfolgerung an, dass die vorhandene, heterogene und teilweise inkonsistente Datenlage zur medizinischen Cannabisanwendung für einige Indikationen noch keine eindeutigen Aussagen zulässt. Sie empfehlen daher in ihrem Fazit, weitere Datenerhebungen, insbesondere Verum-kontrollierte Vergleichsstudien, durchzuführen.
2 Kommentare
Unglaublich
von Samuel Lechner am 31.01.2018 um 12:10 Uhr
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Zeitraum der einbezogenen Studien
von Hans am 30.01.2018 um 17:06 Uhr
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