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Neue Kreditkartenregeln
Keine Gebühren mehr bei Zahlungen mit Visa und Mastercard
Seit dem 13. Januar gelten bei der Bezahlung mit Kreditkarten neue Regeln, die auch für Apotheker relevant sind. Auf Grundlage einer EU-Richtlinie dürfen Händler ab sofort keine Zusatzkosten mehr bei Zahlungen mit Kreditkarten wie Visa und Mastercard berechnen. Doch es gibt Ausnahmen.
Fast unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit sind am 13. Januar entscheidende Veränderungen bei der Bezahlung mit Kreditkarten in Kraft getreten, die auch für Apotheker in ihren täglichen Geschäftsabläufen von Bedeutung sind. Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, sind auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie Zusatzkosten für Zahlungen, die mit Kreditkarte abgewickelt werden, seitdem nicht mehr zulässig. Dies gelte für Kreditkarten, die im sogenannten Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt werden. Dazu zählten unter anderem Karten von Visa und Mastercard.
Dagegen sind bei Kreditkarten, die im sogenannten Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt werden, Zusatzkosten für Zahlungen weiterhin zulässig. Laut Wettbewerbszentrale betrifft dies insbesondere Karten von Diners und American Express. Die dort verlangten zusätzlichen Kosten dürften aber nicht die Kosten übersteigen, die dem Anbieter tatsächlich durch die Nutzung der Kreditkarte entstehen.
Darüber hinaus sind seit dem 13. Januar auch Zusatzkosten für die Nutzung einer Sepa-Lastschrift bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen nicht mehr zulässig. Gleiches gelte für Überweisungen nach einem Kauf auf Rechnung. Schließlich fallen nach Auffassung der Wettbewerbszentrale auch Zahlungen über Bezahldienste wie Paypal, Sofortüberweisung oder Amazon Payments unter die neue Regelung, wenn die damit ausgelöste Zahlung durch den Verbraucher von seinem Konto per Lastschrift, per Überweisung oder mit seiner Kreditkarte erfolgt.
Neue Beschwerdestelle eingerichtet
Nach Angaben der Wettbewerbszentrale soll mit der Neuregelung sichergestellt werden, dass Verbraucher beim Kauf von Waren sowie bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Ziel des Gesetzgebers sei es, den Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich des Handels zu schützen, die ihm häufig erst im Laufe eines Bestellvorgangs mitgeteilt werden. Insbesondere im Bereich des Onlinehandels sei dies bislang eine weit verbreitete Praxis.
Zeitgleich mit Einführung der neuen Regeln hat die Wettbewerbszentrale in ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft eine neue Beschwerdestelle eingerichtet. Dort könnten Gewerbetreibende und Verbraucher Fälle mitteilen, bei denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden.
Die Wettbewerbszentrale ist nach eigenen Angaben die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen werde die gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt durch.
2 Kommentare
Gebühren von Unternehmen
von Thomas Ba. am 01.02.2018 um 18:29 Uhr
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cui bono?
von Kassensklave am 31.01.2018 um 20:08 Uhr
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