Große Koalition

Das sind die Reaktionen auf das Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag

Berlin - 08.02.2018, 07:00 Uhr

(Foto: DAZ.online)

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Auf den letzten Metern ist für die Apotheker noch eine sehr erfreuliche und wichtige Passage in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen worden: das Rx-Versandverbot. DAZ.online hat bei wichtigen Politikern, Verbänden und anderen Akteuren im Gesundheitswesen nachgefragt, wie sie diese Passage im Vertrag bewerten.

ABDA: „Mit Erleichterung reagieren Deutschlands Apotheker auf die Ankündigung im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag, die Apotheken vor Ort zu stärken. CDU, CSU und SPD wollen die bundesweite Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln wiederherstellen und damit eine Schieflage im Wettbewerb unter den Apotheken ausgleichen, indem sie sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen.“

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte: „Es ist eine vernünftige Entscheidung, die Apotheken vor Ort zu stärken. Auch und gerade im Kontext der strukturpolitischen Ziele der zukünftigen Bundesregierung müssen die Apotheken in der Fläche gehalten werden. Gemäß Koalitionsvertrag sollen schließlich alle Menschen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge haben. Gesundheitspolitik ist Strukturpolitik. Und die Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitspolitik.“ Schmidt zufolge wird es nun darauf ankommen, dass baldmöglichst eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen kann, um die Zusage im Koalitionsvertrag möglichst zügig in gesetzgeberische Maßnahmen einfließen zu lassen.

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Adexa, die Apothekengewerkschaft: "Die Ergebnisse der heute abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen sind aus Sicht der Apothekengewerkschaft durchaus positiv: Da ist zum einen das Bekenntnis für ein Rx-Versandverbot. Auch wenn die Umsetzung nicht ohne Hürden sein dürfte, so wird dieses Thema in einem voraussichtlich CDU-geführten Gesundheitsministerium – zumindest nach den Erfahrungen der letzten Legislaturperiode – nicht in Vergessenheit geraten. Für rund 137.000 Apothekenangestellte ist das eine gute Botschaft. Denn die Spieße der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland sind dann wieder gleich lang wie die der ausländischen Versender. Und dem Apothekensterben könnte ein Riegel vorgesetzt werden.

Unter den diversen gesundheitspolitischen Zielen ist für uns als Gewerkschaft auch die Ankündigung sehr zu begrüßen, dass Gesundheitsfachberufe wie die PTA künftig vom Schulgeld befreit werden sollen. Es wäre ein wichtiges Signal für den Berufsnachwuchs und gegen den Fachkräftemangel. Eine Umsetzung noch im 50. Jubiläumsjahr des PTA-Berufs wäre optimal!

 Auch in den Bereichen Pflege, Arbeitsmarkt und Rente sind gute Ansätze zu erkennen, die nach einer Regierungsbildung hoffentlich zügig angegangen werden. Jetzt kommt es darauf an, dass die Sozialdemokratie über ihren Schatten springt und bei der Mitgliederbefragung den Willen zum Regierungshandeln beweist. Alles andere würde zu Neuwahlen und mit großer Sicherheit zu einem weiteren Erstarken der politischen Ränder führen."

Kassen, Zur Rose und Versandapotheker laufen Sturm

BVDVA: „Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken bedauert sehr, dass im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD die Passagen auftauchen, man wolle sich für ein RX-Versandverbot einsetzen. Die Formulierung ist nicht absolut, das lässt etwas Spielraum. Die SPD hat sich seit dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 für eine zukunftsfähige Regelung in Deutschland eingesetzt – angelehnt an einen Gesetzentwurf aus 2006, der eine Höchstpreisregelung vorsieht. Dass es in der vor uns liegenden Legislaturperiode dazu offenbar nicht kommen soll, ist für Patienten, Verbraucher und die Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedauerlich.

Eine seit über 14 Jahren geltende und funktionierende Regulierung einfach rückgängig zu machen, ist aus BVDVA-Sicht verfassungs- und europarechtlich sehr problematisch. Viele Organisationen und Institutionen – vom Sachverständigenrat über die Monopolkommission bis hin zum Bundesverband der Verbraucherschützer – haben sich von Anbeginn gegen ein RX-Versandverbot ausgesprochen und mit uns die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Der BVDVA hat in einem europarechtlichen Gutachten sogar auf das Thema Staatshaftung hingewiesen. Dieser Punkt geht weit über die Gesundheitspolitik hinaus und hierüber wird zu reden sein.“

Zur Rose, Muttergesellschaft von DocMorris: „Der heute publizierte Entwurf des Koalitionsvertrags der Parteien CDU/CSU und SPD beinhaltet eine Absichtserklärung zur Umsetzung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dort heißt es: ‚Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.‘ Gestützt auf Gutachten und Aussagen vorheriger Bundesregierungen ist die Zur Rose-Gruppe nach wie vor überzeugt, dass dieses Vorhaben verfassungswidrig und europarechtlich inkompatibel ist. Die Gesellschaft ist daher sehr erstaunt, dass diese Beurteilungen offenbar nicht ausreichend gewürdigt wurden und diese Intention in den Entwurf des Koalitionsvertrags aufgenommen wurde. Die Zur Rose-Gruppe wird daher im Interesse der Patientinnen und Patienten sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene alle notwendigen juristischen und operativen Schritte unternehmen.“

GKV-Spitzenverband: „Digitalisierung fördern zu wollen und zugleich den Versandhandel zu verbieten - wie soll das gehen? Diese gegensätzlichen Pläne im Koalitionsvertrag passen nicht zusammen. Seit Jahren ergänzen Online-Apotheken die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen. Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird.“

AOK-Bundesverband: „Dass sich Union und SPD auf ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verständigt haben, passt nicht in die Zeit. Im Koalitionsvertrag wird prominent für eine ‚Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung‘ geworben und die Digitalisierung als ‚große Chance für unser Land und seine Menschen‘ beschrieben. Mit dem Verbot wird aber genau das Gegenteil betrieben. Gerade den Menschen im ländlichen Raum und chronisch kranken Patienten nimmt man damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich ihre Arzneimittel zu beschaffen.“

Maag (CDU) freut sich für die Apotheker

Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion: „Ich bin mit dem gesundheitspolitischen Kapitel des Vertrages sehr zufrieden. Insbesondere das Pflege-Paket wird die Situation sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die professionellen Pflegerinnen und Pfleger deutlich verbessern. Wir wollen erreichen, dass die Wertschätzung gegenüber Pflegerinnen und Pflegern eine andere wird. Hier möchte ich insbesondere die Entkoppelung der Vergütung für Pflegerinnen und Pfleger von den DRGs nennen.

Auch für die Apotheke vor Ort freue ich mich sehr. Aus unserer Sicht werden Leistungen wie Notdienste oder Rezepturen oft nicht ausreichend wertgeschätzt. Hinzu kommt, dass sich der Einfluss des Versandhandels zuletzt doch stark ausgedehnt hat. Wir hatten vor dem EuGH-Urteil ein sehr vernünftiges Nebeneinander zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Versandhandel – das Urteil hat diesen Zustand aber gekippt und für die Versandhändler Kräfte freigesetzt. Ich denke schon, dass wir das Verbot in dieser Legislaturperiode erfolgreich beschließen können – schließlich sind die Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft in dieser Legislaturperiode in CDU-Hand. Was die Abstimmung auf EU-Ebene betrifft, kann ich nichts versprechen. Mit dem Koalitionsvertrag im Rücken haben wir unsere Position und die Position  der Apotheker aber deutlich verbessert.“

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion: „Es war ein langes und zähes Ringen, aber letztendlich konnten wir für die Patientinnen und Patienten viele gute Punkte hineinverhandeln. Neben den deutlichen Verbesserungen für die Pflegesituation im Krankenhaus und der Altenpflege sind aus meiner Sicht die Beitragsgerechtigkeit durch die Wiedereinführung der Parität wie auch die Verbesserungen in der sektorenübergreifenden und der ambulanten Versorgung von zentraler Bedeutung.

Leider ist es uns nicht gelungen, die Union dazu zu bewegen, die Beiträge für die Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abzusenken. Und beim RX-Versandhandel liegt der Ball nun bei der Union, einen verfassungs- und europarechtskonformen Entwurf vorzulegen, der auch die Versorgung von Patientengruppen mit speziellen Bedarfen sicherstellt sowie einen praktikablen Botendienst ermöglicht.“

Andrew Ullmann, FDP-Bundestagsfraktion: „Das Rx-Versandhandelsverbot ist nach unserer Auffassung keine Lösung um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Wenn das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Honorargutachten eines zeigt, dann dass es um die Finanzierung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung schlecht bestellt ist, weswegen viele Vor-Ort-Apotheken in ihrer Existenz bedroht sind. Wir setzen darauf, die Arzneimittelpreisverordnung zeitnah zu reformieren und dabei die heilberuflichen Tätigkeiten in der Apotheke, wie die Beratung, stärker in den Blick zu nehmen. Derzeit profitieren durch die der Arzneimittelpreisverordnung zu Grund liegende Mischkalkulation vor allem die, die sich ausschließlich auf die Abgabe von Fertigarzneimitteln fokussieren.“

Huml (CSU) und Gabelmann (Linke) begrüßen Rx-Versandverbot

Melanie Huml (CSU), bayerische Gesundheitsministerin: „Wir haben uns auch mit der Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln  durchgesetzt. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern brauchen die Patientinnen und Patienten den Apotheker als direkten Ansprechpartner vor Ort. Das Verbot soll verhindern, dass ausländische Versandapotheken die Versorgung von chronisch Kranken und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich ziehen, weil dadurch viele unserer Apotheken ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren könnten.“

Sylvia Gabelmann, Apothekenexpertin bei der Linksfraktion im Bundestag: „Wir werden sehr aufmerksam verfolgen, wie ernsthaft und schnell der im Koalitionsvertrag vereinbarte 'Einsatz für Verbot des Versandhandels mit  verschreibungspflichtigen Arzneimitteln' aussehen wird.  Wir waren nach dem EuGH-Urteil die ersten, die ein Versandhandelsverbot gefordert haben. Deshalb würde die Regierung selbstverständlich unsere Unterstützung erhalten, wenn sie tatsächlich für ein Verbot sorgt. Aber nachdem sich neben den Grünen und der FDP auch die SPD bislang mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat, sehe ich das noch nicht in trockenen Tüchern. Die juristischen Bedenken, die von Befürwortern des Versandhandels immer ins Feld geführt wurden, teile ich nicht.“

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Sylvia Gabelmann (Die Linke)

Die einzige Apothekerin im neuen Bundestag

Kordula Schulz-Asche, Arzneimittelexpertin der Grünen-Fraktion im Bundestag: „Die Patientenversorgung wird durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht gebessert. Im Gegenteil: Für immobile, alte, chronische Patientinnen und Patienten wird die Versorgung verschlechtert. Die Hoffnung, dass durch das Verbot des Rx-Versandhandels, der nach 13 Jahren nach wie vor nur etwa 1% des Gesamtmarktes ausmacht, die Apotheke vor Ort gestärkt würde, ist naiv. Man versäumt es, Maßnahmen zu beschließen, die die Arzneimittelversorgung der Menschen dort sicherstellen, wo schon heute Apotheken ums Überleben kämpfen, beispielsweise in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Wir, und vermutlich auch die Koalitionäre selbst, gehen davon aus, dass dieses Verbot vor Gerichten landen wird. Für die Versandapotheken selbst bedeutet das weitere Verunsicherung und den Patienten und der Apotheke vor Ort ist in keinster Weise geholfen.“

Bundesverband der Arzneimittelhersteller: „Die zwischen CDU/CSU und SPD getroffene Koalitionsvereinbarung enthält kaum konkrete Lösungsansätze, um die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft zu sichern. ‚Während die Koalitionsvereinbarung für viele Bereiche konkrete Maßnahmen enthält, bleibt die Sicherung der Arzneimittelversorgung im Hinblick auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – den demografischen Wandel und die Urbanisierung zu Lasten ländlicher Regionen – im Vagen‘, kommentiert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, das Ergebnis der Verhandlungen.

Um dem demografischen Wandel zu begegnen, wären zum Beispiel die Aufhebung des Preismoratoriums und eine Reform des Festbetragssystems erste wichtige Schritte. ‚Insbesondere altersgerechte Darreichungsformen werden in einer älter werdenden Bevölkerung immer wichtiger. Das Preismoratorium sowie das Festbetragssystem bremsen solche patientenrelevanten Weiterentwicklungen von Arzneimitteln aber aus. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verfügt mittlerweile über rekordverdächtige Rücklagen. Da wirken innovationsfeindliche Zwangsmaßnahmen anachronistisch‘, ergänzt Kortland.

Bezüglich der Sicherung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen wird ein Lösungsansatz zumindest in Erwägung gezogen. Kortland: ‚Wir begrüßen, dass die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung in der Koalitionsvereinbarung eine Rolle spielt. Das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist eine sinnvolle Maßnahme, um dem Wettbewerbsnachteil gerade der Vor-Ort-Apotheken auf dem Land gegenüber ausländischen Versandapotheken zeitnah und wirksam zu begegnen.‘

Dass der Pharmadialog fortgesetzt werden soll, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Denn nur in ressortübergreifenden Gesprächen lässt sich ein gemeinsames Verständnis dafür schaffen, wie eine Arzneimittelversorgung der Zukunft gestaltet werden kann. ‚Ein fortgesetzter Pharmadialog muss in der Politik zur Bereitschaft führen, die Arzneimittelversorgung wirklich nachhaltig sichern zu wollen. Er darf nicht in innovationsfeindliche Maßnahmen zur Kostendämpfung münden‘, sagt Kortland.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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9 Kommentare

Tja, die Botschaft hör ich wohl -

von Alfons Neumann am 09.02.2018 um 2:03 Uhr

Allein die konkreten (und zügigen) Taten der Neu-GroKo sind nun das Entscheidende. Allgemeines Politik-Geseiere, wie unverzichtbar die Apotheken vor Ort sind, wurde mittlerweile lang genug abgesondert ...

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Gegen den Verbraucher für die Apothekenlobby...

von Marc-Andre Schneider am 08.02.2018 um 11:42 Uhr

https://fitter-pc.de/rx-versandverbot/

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AW: Gegen den Verbraucher für die

von Pharmi am 08.02.2018 um 14:05 Uhr

Dort wo angeblich der Versand so mega wichtig sein soll, ist der RX Anteil nur geringfügig gestiegen. Stark gestiegen ist der Anteil vor allem in den Städten, wo definitiv keine Versorgungsnot herrscht. Folglich geht es vermutlich nur um die Boni, die einigen Verbrauchern wichtig sind. Boni, die laut den Rahmenverträgen, in die sich die 2 ausländischen Versender eingeklagt haben um abrechnen zu können, nicht erlaubt sind.
Vor dem Urteil war der Anteil von RX tendenziell abnehmend, also nicht im Interesse der Verbraucher... und bei einem Abteil von knapp 1% scheint das Interesse nach wie vor nicht hoch zu sein. Vielleicht auch weil die meisten Rezepte sofort benötigt werden und nicht irgendwann...

AW: Gegen den Verbraucher für die

von Pharmi am 08.02.2018 um 14:20 Uhr

Wo genau wird der Verbraucher denn Benachteiligt? Benachteiligt wird er, wenn die Versandlobby, die zum größten Teil im Ausland beheimatet ist, ihre Anteile so weit erhöht, dass eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann... Dann wird der Aufschrei groß sein, aber dann ist es zu spät...

AW: Gegen den Verbraucher für die

von Christian Springob am 08.02.2018 um 19:28 Uhr

Die Argumentation ist schon haarsträubend.
Versandapotheken sind keineswegs durch einen Versorgungsnotstand entstanden, geschweige denn, das der RX-Versand, der seit 2004 offiziell erlaubt ist, damals wie heute notwendig ist.
Aus der Erfahrung heraus, ich selbst betreibe auch Versandhandel, werden verschreibungspflichtige Arzneimittel per Rezept mit zu einem Angebot bestellt, damit dieses versandkostenfrei geliefert werden kann. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden folglich sehr selten alleine geordert. Daraus kann man sehr wohl schließen, dass der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht notwendig ist.
Auch hier Logik ist interessant: Da wo kein Arzt, da keine Apotheke. Sicherlich häufig richtig. Aber da wo ein Arzt, da auch eine Apotheke. Ergo: Wenn ein Patient zum Arzt geht, findet er auch im nahen Umkreis eine Apotheke. Es gibt sicherlich nur verschwindend wenige Gegenden in Deutschland, in denen die Apothekendichte tatsächlich so gering ist, dass Entfernungen von 30-40km zur nächsten Apotheke der Fall sind. Vielleicht nennen Sie mal ein Beispiel... Ich kenne gerade keines.
RX-Versandhandel hat außerdem rein gar nicht mit Digitalisierung zu tun. Das sollten Sie als IT ´ler wissen. Die Apothekerschaft verschließt sich im Übrigen auch nicht der Digitalisierung oder dem Fortschritt. Die Apotheken sind, was die IT-Technik angeht, sicherlich der mit am fortschrittlichste Berufszweig im Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Vielleicht schauen Sie sich mal Ihre Apotheke vor Ort an und lassen sich zeigen, wie digital bereits deutsche Apotheke sind. Dann wird Ihr Blick ein anderer sein. Dankeschön für Ihr Ohr!

AW: Gegen den Verbraucher für die

von Christian Springob am 08.02.2018 um 19:33 Uhr

Die Argumentation ist schon haarsträubend.
Versandapotheken sind keineswegs durch einen Versorgungsnotstand entstanden, geschweige denn, das der RX-Versand, der seit 2004 offiziell erlaubt ist, damals wie heute notwendig ist.
Aus der Erfahrung heraus, ich selbst betreibe auch Versandhandel, werden verschreibungspflichtige Arzneimittel per Rezept mit zu einem Angebot bestellt, damit dieses versandkostenfrei geliefert werden kann. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden folglich sehr selten alleine geordert. Daraus kann man sehr wohl schließen, dass der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht notwendig ist.
Auch ihre Logik ist interessant: Da wo kein Arzt, da keine Apotheke. Sicherlich häufig richtig. Aber da wo ein Arzt, da auch eine Apotheke. Ergo: Wenn ein Patient zum Arzt geht, findet er auch im nahen Umkreis eine Apotheke. Es gibt sicherlich nur verschwindend wenige Gegenden in Deutschland, in denen die Apothekendichte tatsächlich so gering ist, dass Entfernungen von 30-40km zur nächsten Apotheke der Fall sind. Vielleicht nennen Sie mal ein Beispiel... Ich kenne gerade keines.
RX-Versandhandel hat außerdem rein gar nicht mit Digitalisierung zu tun. Das sollten Sie als IT ´ler wissen. Das Rezept wird im Umschlag verschickt, das Paket per Paketdienst. Das Rezept muss erstmal in den Briefkasten, das Paket wird im Idealfall zuhause ausgeliefert. Wenn kein Empfänger da ist, holt sich das Paket bei der Paketzentrale. Nicht wirklich. Da hätte man direkt zur Apotheke vor Ort gehen können.
Die Apothekerschaft verschließt sich im Übrigen auch nicht der Digitalisierung oder dem Fortschritt. Die Apotheken sind, was die IT-Technik angeht, sicherlich der mit am fortschrittlichste Berufszweig im Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Vielleicht schauen Sie sich mal Ihre Apotheke vor Ort an und lassen sich zeigen, wie digital bereits deutsche Apotheke sind. Dann wird Ihr Blick ein anderer sein. Dankeschön für Ihr Ohr!

AW: Wess` Brot ich ess?

von Stefan Haydn am 08.02.2018 um 19:33 Uhr

Liebe Kollegen, hier ist jede Antwort überflüssig, da es sich um einen getreuen Fan einer speziellen Versandapotheke handelt. https://fitter-pc.de/arzneimittelautomaten/
Das Versagen dieser speziellen Apotheke in unzähligen Tests wird ausgeblendet, da nicht gewünscht.

GROKO

von Michael Zeimke am 08.02.2018 um 9:09 Uhr

Apotheke ist HEIMAT.

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RX Versand

von Dr. Radman am 08.02.2018 um 8:03 Uhr

Es ist ein langer Prozess. Wichtig, dass man nicht gleich resigniert und aufgibt. Wir bleiben dran und das Verbot wird kommen. Egal in welcher Legislaturperiode.

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