Große Koalition

Das sind die Reaktionen auf das Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag

Berlin - 08.02.2018, 07:00 Uhr

(Foto: DAZ.online)

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Kassen, Zur Rose und Versandapotheker laufen Sturm

BVDVA: „Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken bedauert sehr, dass im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD die Passagen auftauchen, man wolle sich für ein RX-Versandverbot einsetzen. Die Formulierung ist nicht absolut, das lässt etwas Spielraum. Die SPD hat sich seit dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 für eine zukunftsfähige Regelung in Deutschland eingesetzt – angelehnt an einen Gesetzentwurf aus 2006, der eine Höchstpreisregelung vorsieht. Dass es in der vor uns liegenden Legislaturperiode dazu offenbar nicht kommen soll, ist für Patienten, Verbraucher und die Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedauerlich.

Eine seit über 14 Jahren geltende und funktionierende Regulierung einfach rückgängig zu machen, ist aus BVDVA-Sicht verfassungs- und europarechtlich sehr problematisch. Viele Organisationen und Institutionen – vom Sachverständigenrat über die Monopolkommission bis hin zum Bundesverband der Verbraucherschützer – haben sich von Anbeginn gegen ein RX-Versandverbot ausgesprochen und mit uns die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Der BVDVA hat in einem europarechtlichen Gutachten sogar auf das Thema Staatshaftung hingewiesen. Dieser Punkt geht weit über die Gesundheitspolitik hinaus und hierüber wird zu reden sein.“

Zur Rose, Muttergesellschaft von DocMorris: „Der heute publizierte Entwurf des Koalitionsvertrags der Parteien CDU/CSU und SPD beinhaltet eine Absichtserklärung zur Umsetzung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dort heißt es: ‚Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.‘ Gestützt auf Gutachten und Aussagen vorheriger Bundesregierungen ist die Zur Rose-Gruppe nach wie vor überzeugt, dass dieses Vorhaben verfassungswidrig und europarechtlich inkompatibel ist. Die Gesellschaft ist daher sehr erstaunt, dass diese Beurteilungen offenbar nicht ausreichend gewürdigt wurden und diese Intention in den Entwurf des Koalitionsvertrags aufgenommen wurde. Die Zur Rose-Gruppe wird daher im Interesse der Patientinnen und Patienten sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene alle notwendigen juristischen und operativen Schritte unternehmen.“

GKV-Spitzenverband: „Digitalisierung fördern zu wollen und zugleich den Versandhandel zu verbieten - wie soll das gehen? Diese gegensätzlichen Pläne im Koalitionsvertrag passen nicht zusammen. Seit Jahren ergänzen Online-Apotheken die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen. Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird.“

AOK-Bundesverband: „Dass sich Union und SPD auf ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verständigt haben, passt nicht in die Zeit. Im Koalitionsvertrag wird prominent für eine ‚Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung‘ geworben und die Digitalisierung als ‚große Chance für unser Land und seine Menschen‘ beschrieben. Mit dem Verbot wird aber genau das Gegenteil betrieben. Gerade den Menschen im ländlichen Raum und chronisch kranken Patienten nimmt man damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich ihre Arzneimittel zu beschaffen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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9 Kommentare

Tja, die Botschaft hör ich wohl -

von Alfons Neumann am 09.02.2018 um 2:03 Uhr

Allein die konkreten (und zügigen) Taten der Neu-GroKo sind nun das Entscheidende. Allgemeines Politik-Geseiere, wie unverzichtbar die Apotheken vor Ort sind, wurde mittlerweile lang genug abgesondert ...

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Gegen den Verbraucher für die Apothekenlobby...

von Marc-Andre Schneider am 08.02.2018 um 11:42 Uhr

https://fitter-pc.de/rx-versandverbot/

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AW: Gegen den Verbraucher für die

von Pharmi am 08.02.2018 um 14:05 Uhr

Dort wo angeblich der Versand so mega wichtig sein soll, ist der RX Anteil nur geringfügig gestiegen. Stark gestiegen ist der Anteil vor allem in den Städten, wo definitiv keine Versorgungsnot herrscht. Folglich geht es vermutlich nur um die Boni, die einigen Verbrauchern wichtig sind. Boni, die laut den Rahmenverträgen, in die sich die 2 ausländischen Versender eingeklagt haben um abrechnen zu können, nicht erlaubt sind.
Vor dem Urteil war der Anteil von RX tendenziell abnehmend, also nicht im Interesse der Verbraucher... und bei einem Abteil von knapp 1% scheint das Interesse nach wie vor nicht hoch zu sein. Vielleicht auch weil die meisten Rezepte sofort benötigt werden und nicht irgendwann...

AW: Gegen den Verbraucher für die

von Pharmi am 08.02.2018 um 14:20 Uhr

Wo genau wird der Verbraucher denn Benachteiligt? Benachteiligt wird er, wenn die Versandlobby, die zum größten Teil im Ausland beheimatet ist, ihre Anteile so weit erhöht, dass eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann... Dann wird der Aufschrei groß sein, aber dann ist es zu spät...

AW: Gegen den Verbraucher für die

von Christian Springob am 08.02.2018 um 19:28 Uhr

Die Argumentation ist schon haarsträubend.
Versandapotheken sind keineswegs durch einen Versorgungsnotstand entstanden, geschweige denn, das der RX-Versand, der seit 2004 offiziell erlaubt ist, damals wie heute notwendig ist.
Aus der Erfahrung heraus, ich selbst betreibe auch Versandhandel, werden verschreibungspflichtige Arzneimittel per Rezept mit zu einem Angebot bestellt, damit dieses versandkostenfrei geliefert werden kann. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden folglich sehr selten alleine geordert. Daraus kann man sehr wohl schließen, dass der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht notwendig ist.
Auch hier Logik ist interessant: Da wo kein Arzt, da keine Apotheke. Sicherlich häufig richtig. Aber da wo ein Arzt, da auch eine Apotheke. Ergo: Wenn ein Patient zum Arzt geht, findet er auch im nahen Umkreis eine Apotheke. Es gibt sicherlich nur verschwindend wenige Gegenden in Deutschland, in denen die Apothekendichte tatsächlich so gering ist, dass Entfernungen von 30-40km zur nächsten Apotheke der Fall sind. Vielleicht nennen Sie mal ein Beispiel... Ich kenne gerade keines.
RX-Versandhandel hat außerdem rein gar nicht mit Digitalisierung zu tun. Das sollten Sie als IT ´ler wissen. Die Apothekerschaft verschließt sich im Übrigen auch nicht der Digitalisierung oder dem Fortschritt. Die Apotheken sind, was die IT-Technik angeht, sicherlich der mit am fortschrittlichste Berufszweig im Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Vielleicht schauen Sie sich mal Ihre Apotheke vor Ort an und lassen sich zeigen, wie digital bereits deutsche Apotheke sind. Dann wird Ihr Blick ein anderer sein. Dankeschön für Ihr Ohr!

AW: Gegen den Verbraucher für die

von Christian Springob am 08.02.2018 um 19:33 Uhr

Die Argumentation ist schon haarsträubend.
Versandapotheken sind keineswegs durch einen Versorgungsnotstand entstanden, geschweige denn, das der RX-Versand, der seit 2004 offiziell erlaubt ist, damals wie heute notwendig ist.
Aus der Erfahrung heraus, ich selbst betreibe auch Versandhandel, werden verschreibungspflichtige Arzneimittel per Rezept mit zu einem Angebot bestellt, damit dieses versandkostenfrei geliefert werden kann. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden folglich sehr selten alleine geordert. Daraus kann man sehr wohl schließen, dass der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht notwendig ist.
Auch ihre Logik ist interessant: Da wo kein Arzt, da keine Apotheke. Sicherlich häufig richtig. Aber da wo ein Arzt, da auch eine Apotheke. Ergo: Wenn ein Patient zum Arzt geht, findet er auch im nahen Umkreis eine Apotheke. Es gibt sicherlich nur verschwindend wenige Gegenden in Deutschland, in denen die Apothekendichte tatsächlich so gering ist, dass Entfernungen von 30-40km zur nächsten Apotheke der Fall sind. Vielleicht nennen Sie mal ein Beispiel... Ich kenne gerade keines.
RX-Versandhandel hat außerdem rein gar nicht mit Digitalisierung zu tun. Das sollten Sie als IT ´ler wissen. Das Rezept wird im Umschlag verschickt, das Paket per Paketdienst. Das Rezept muss erstmal in den Briefkasten, das Paket wird im Idealfall zuhause ausgeliefert. Wenn kein Empfänger da ist, holt sich das Paket bei der Paketzentrale. Nicht wirklich. Da hätte man direkt zur Apotheke vor Ort gehen können.
Die Apothekerschaft verschließt sich im Übrigen auch nicht der Digitalisierung oder dem Fortschritt. Die Apotheken sind, was die IT-Technik angeht, sicherlich der mit am fortschrittlichste Berufszweig im Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Vielleicht schauen Sie sich mal Ihre Apotheke vor Ort an und lassen sich zeigen, wie digital bereits deutsche Apotheke sind. Dann wird Ihr Blick ein anderer sein. Dankeschön für Ihr Ohr!

AW: Wess` Brot ich ess?

von Stefan Haydn am 08.02.2018 um 19:33 Uhr

Liebe Kollegen, hier ist jede Antwort überflüssig, da es sich um einen getreuen Fan einer speziellen Versandapotheke handelt. https://fitter-pc.de/arzneimittelautomaten/
Das Versagen dieser speziellen Apotheke in unzähligen Tests wird ausgeblendet, da nicht gewünscht.

GROKO

von Michael Zeimke am 08.02.2018 um 9:09 Uhr

Apotheke ist HEIMAT.

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RX Versand

von Dr. Radman am 08.02.2018 um 8:03 Uhr

Es ist ein langer Prozess. Wichtig, dass man nicht gleich resigniert und aufgibt. Wir bleiben dran und das Verbot wird kommen. Egal in welcher Legislaturperiode.

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