Korruptionsprozess in Berlin

Kritische Apotheken-Geschenke an die Charité

Berlin - 16.02.2018, 09:00 Uhr

Geschenke einer Apothekerin an eine Fachambulanz – hat sie dafür etwas im Gegenzug erwartet? (Foto:                             
                                    


                                    Jovica Varga 

                                    
                            / stock.adobe.com)

Geschenke einer Apothekerin an eine Fachambulanz – hat sie dafür etwas im Gegenzug erwartet? (Foto: Jovica Varga  / stock.adobe.com)


Korruption oder nur Naivität und Menschenfreundlichkeit? Vergangene Woche startete vor dem Landgericht Berlin ein Strafprozess gegen einen früheren Oberarzt an der onkologischen Fachambulanz der Charité und eine Apothekerin. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Bestechung und Bestechlichkeit im besonders schweren Fall vor. Der Arzt soll der Apothekerin Rezepte zugewiesen und dafür im Gegenzug hochwertige elektronische Geräte erhalten haben.

Korruption im Gesundheitswesen ist erst seit Juni 2016 für grundsätzlich alle Heilberufler strafbar. Zwar gibt es die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit schon lange im Strafgesetzbuch. Erfüllt werden konnten und können diese jedoch nur, wenn einer der Heilberufler ein „Amtsträger“ oder ein im „öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter“ ist – zum Beispiel ein Klinikarzt. Tatsächlich scheint sich auch das Bewusstsein für Korruption im Gesundheitswesen erst zu entwickeln, seit der Gesetzgeber sich daran gemacht hat, die 2012 vom Bundesgerichtshof ausgemachte Strafbarkeitslücke zu schließen. Das zeigt ein Fall, der derzeit vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird.

Die Anklage: Computer gegen Rezepte

Angeklagt sind eine Apothekerin und ein früher bei der Charité angestellter Oberarzt. Ihnen legt die Staatsanwaltschaft besonders schwere Bestechlichkeit und Bestechung in 14 Fällen zur Last. Zwischen März 2009 und Februar 2012 soll der Angeklagte Prof. Dr. R. (60) die in seinem Geschäftsbereich angefallenen Rezepte für bestimmte Krebspräparate in großem Umfang der Berliner Apotheke der Angeklagten Monika L. (67) zugewiesen haben. Im Gegenzug habe er von der Apothekerin hochwertige elektronische Geräte im Gesamtwert von knapp 30.000 Euro erhalten:  darunter Drucker, PCs, Laptops, Scanner, Faxgeräte. Sie sollten vordergründig dem Uniklinikum als Drittmittel zugutekommen. Den Angeklagten soll aber bewusst gewesen sein, dass sie damit gegen elementare Korruptionspräventionsregelungen des Uniklinikums verstießen. Gegenüber der Verwaltung des Klinikums soll Prof. R. die Herkunft der Geräte verschwiegen haben. Er habe sie als Schenkung zur Verfügung gestellt und der Apothekerin selbst  persönliche Spendenbescheinigungen ausgestellt, heißt es in der Anklage. Diese Spenden setzte die Angeklagte dann als Betriebsausgaben steuerlich ab. Das Umsatzvolumen der mutmaßlich zugewiesenen Rezepte variiert in den beiden Anklageschriften. Einmal ist von 3,7 Millionen Euro die Rede, was einem Rohertrag für die Apotheke von 400.000 Euro entspreche. Das andere Mal sind es 3,1 Millionen Euro und es wird ein Schaden von rund 625.700 Euro für drei Ersatzkassen beziffert.

Apothekerin: Nur Geschenke

Die Apothekerin ließ sich gleich am ersten Prozesstag zur Sache ein und schilderte, dass sie mit der Charité eine lange Geschichte verbinde. Sie habe dort schon Anfang der 1970er Jahre ihr Pharmaziepraktikum absolviert. 1992 eröffnete sie ihre Apotheke in Berlin, 1996 stieg sie ins Zyto-Geschäft ein. Schon damals sein eine geschäftliche Beziehung zur Onkologie-Ambulanz entstanden: Die Krankenschwestern riefen an, wenn sie bestimmte Arzneimittel brauchten und die Apothekerin schickte diese per Kurier. 2006 richtete sie dann in der Ambulanz ein Notfalldepot mit wichtigen Fertigarzneimitteln für Krebspatienten ein. Doch die Verbindung ist nicht nur beruflicher Art: Ihr krebskranker Vater und sie selbst wurden später in der Charité behandelt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Compliance strukturen etc.

von Dr. Matthias David Vogelsgesang am 19.02.2018 um 14:54 Uhr

Viel Lärm um nichts. Finanzbeamte und Journalisten finden sicher auch andere Themen, die bewegen.

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