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14. Februar 2018
Apotheker auf Station, in allen Krankenhäusern Niedersachsens – das hatte die rot-grüne Vorgängerregierung dieses Landes geplant und im letzten Jahr sogar schon einen Gesetzesentwurf dazu ausgearbeitet. Als die niedersächsische rot-grüne Regierung auseinanderbrach, wurde dieses Gesetz aber nicht umgesetzt. Doch jetzt wird deutlich: Auch CDU und SPD wollen an diesen Plänen festhalten, ein neues Landeskrankenhausgesetz soll noch im ersten Halbjahr 2018 kommen – mit einer Regelung für den Stationsapotheker, allerdings nicht mehr für alle Krankenhäuser, sondern nur noch für die „großen Kliniken“. Nun gut, mein liebes Tagebuch, immerhin ein Anfang und besser als gar nicht. Ein Stationsapotheker soll die Weiterbildung zum „Fachapotheker für Klinische Pharmazie“ absolviert oder zumindest begonnen haben, hieß es im ersten Entwurf. Solche Apotheker auf Station sollen u. a. zuständig sein für Fragen der Arzneitherapie bei der Aufnahme und Entlassung der Patienten, der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie für die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen. Da fragt man sich doch, liebes Tagebuch, wie kann es sein, dass in einem relativ hochentwickelten Land wie Deutschland Personen mit diesen Zuständigkeiten noch nicht in allen Krankenhäusern vorgesehen sind? Schier unglaublich, oder? Und eine Krankenhausgesellschaft hadert noch damit und klagt, die Krankenhäuser könnten die Kosten dafür nicht tragen. Da fragen wir doch: Was ist mit der Qualitätssicherung? Ich bin überzeugt, Apotheker auf Station werden sich nicht aufhalten lassen, sie werden, nein, sie müssen kommen. Nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern. Ich sehe mit Freude voraus, dass sich junge Apothekerinnen und Apotheker sehr gerne zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie ausbilden lassen. Das ist moderne Pharmazie pur! Da wird sich was tun!
„Versprochen. Durchgesetzt“ – unser Noch-Bundesgesundheitsminister Gröhe wirbt derzeit dafür, dass er das Rx-Versandverbot in den Koalitionsvertrag gebracht hat. Was uns Apothekers in unseren Apotheken natürlich sehr freut. Aber die Menschen draußen in der realen und virtuellen Welt leider nicht verstehen. Und so muss sich Gröhe zurzeit viele ablehnende Posts, Kommentare und Bemerkungen im Netz, auf Facebook und Twitter, gefallen lassen. Mein liebes Tagebuch, alles soll digitaler werden, man will, man soll übers Internet seine Patientenakte führen können, das E-Rezept wird nicht mehr lange auf sich warten lassen, man wird bald online mit Ärzten chatten, die Telemedizin wird erprobt, man bestellt und informiert sich online, man kommuniziert online mit Arzneiversendern, bestellt digital seine Selbstmedikationsarzneimittel – nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll das nicht möglich sein? Die Menschen verstehen die Unterschiede nicht – und daher hätte eigentlich schon seit einem Jahr eine bundesweite ABDA-Kampagne laufen müssen, auf Plakatwänden, in Anzeigen, im Netz, in den Sozialen Medien, um den Menschen klar zu machen, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Bücher, keine Shirts oder Hosen sind, aber auch etwas anderes sind als die rezeptfreien Arzneimittel. Sicher keine leichte Aufgabe, aber wenn das Rx-Versandverbot glaubhaft überkommen soll, wenn es echt noch eine Chance haben soll, dann nur, wenn es die Menschen verstehen. Sonst heißt es am Ende noch „Versprochen. Abgesetzt“.
7 Kommentare
cannabis gehört nicht in die Apotheken weil
von Jeremy Schoenhaar am 22.02.2018 um 13:02 Uhr
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Apotheken sind der Fußabtreter
von Karl Friedrich Müller am 18.02.2018 um 11:25 Uhr
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AW: Apotheken sind der Fußabtreter
von Martin Didunyk am 18.02.2018 um 12:36 Uhr
AW: Apotheken sind der Fußabtreter
von Ulrich Ströh am 18.02.2018 um 13:25 Uhr
60 Jupos nach Berlin?
von Christian Giese am 18.02.2018 um 10:33 Uhr
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AW: 60 JApos nach Berlin
von Gunnar Müller, Detmold am 18.02.2018 um 14:49 Uhr
Securpharm
von Karl Friedrich Müller am 18.02.2018 um 9:00 Uhr
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