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Seit knapp einem Jahr ist in Deutschland Cannabis auf Rezept erhältlich. Am heutigen Dienstagabend will der NDR in seiner Sendung „Visite“ darüber aufklären, wie Cannabis wirkt, und auch die Limitationen von Cannabis als Medikament aufzeigen.
Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zum 10. März 2017 ist die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken möglich und erstattungsfähig geworden. Zuvor mussten die Patienten für eine Cannabis-basierte Therapie eine Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einholen, ebenso die versorgenden Apotheken.
Medizinalhanf
Cannabis auf Rezept
Kurz vor dem „Jahrestag“ der Gesetzesänderung wird die Sendung des NDR „Visite“ am heutigen Dienstagabend um 20:15 über die Darreichungsformen und Wirkweise von Medizinalhanf berichten. Dabei sollen auch die verschiedenen Anwendungsgebiete in der Schmerz- und Palliativmedizin näher beleuchtet werden.Gegenstand der Sendung wird unter anderem auch sein, dass Sicherheitsdaten für die Langzeitanwendung fehlen, da Cannabis aufgrund der früheren Gesetzeslage nicht eingesetzt und untersucht werden durfte.
Indikationen von Cannabis
Das Bundesministerium für Gesundheit hat kürzlich eine umfangreiche Literaturauswertung (CaPRis-Studie) sowohl zur Freizeitanwendung von Cannabis als auch über den medizinischen Einsatz veröffentlicht. Auch wenn es aus oben genannten Gründen bisher nur wenige kontrollierte Cannabis-Studien gibt, kristallisierten sich in der CaPRis-Studie eine gute Datenlage zu den antiemetischen, anti-kachektischen und analgetischen Wirkungen heraus. Bei den Indikationen Multiple Sklerose, Glaukom und Parkinson war die vorliegende Datenlage nicht konsistent. Neuere Daten zu dem Cannabis-Wirkstoff Cannabidiol (CBD) weisen auf die Wirksamkeit bei therapieresistenten Epilepsieformen hin.
Herausforderungen für Patienten
Cannabis auf Rezept zu erhalten, klingt zunächst einfacher als es ist. So genehmigten die Krankenkassen in der Anfangsphase nach der Gesetzesänderung nur zögerlich die Anträge auf Kostenerstattung von Cannabis-Therapien. Im Verlauf des vergangenen Jahres hat sich die Genehmigungsquote der Kassen jedoch zum Jahresende auf zwei Drittel gesteigert. Insgesamt gingen bei den Krankenkassen 2017 rund 13.000 Anträge auf Kostenerstattung ein. Dies übertraf wiederum die ursprünglichen Erwartungen. Denn der Gesetzentwurf für die medizinische Zulassung hatte mit knapp 700 Patienten pro Jahr gerechnet, die Cannabis auf Rezept benötigen. Dieser unerwartet hohen Nachfrage stehen jedoch immer wieder auftretende Lieferschwierigkeiten bei Medizinalhanf gegenüber.
Zudem sind einige rechtliche Aspekte im Umgang mit medizinischem Cannabis noch ungeklärt. So besteht immer noch keine klare Regelung darüber, wann Cannabis-Patienten als fahrtüchtig zu betrachten sind. Die Polizei Hamburg empfiehlt Cannabis-Patienten, stets einen Nachweis über die ärztliche Verordnung sowie eine Bescheinigung, dass der verordnende Arzt zur Verschreibung autorisiert ist, mitzuführen.
Immerhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor kurzem klar gestellt, dass Cannabis und Waffenbesitz nicht zusammen passen: Dieses Gericht hatte nämlich entschieden, dass ein Cannabis-Patient, der auch Jäger war, seinen Waffenschein nicht behalten durfte.
3 Kommentare
Keine Ärzte
von Alexander am 01.03.2018 um 19:15 Uhr
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Schwacher Beitrag
von Albrecht Bodegger am 28.02.2018 um 15:22 Uhr
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Cannabis auf Rezept
von Arno am 28.02.2018 um 13:34 Uhr
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