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„Pille danach“ und Schwangerschaftsabbrüche
ABDA: „Die These der Frauenärzte ist abenteuerlich“
In einer Pressemeldung postulierte der Berufsverband der Frauenärzte einen Zusammenhang der gestiegenen Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ und der damit verbundenen unzureichenden Beratung in der Apotheke. In den Augen der ABDA ist es abenteuerlich, hier eine Korrelation zu vermuten. Zudem entbehre der Vorwurf der unzuverlässigen Beratung jeder Grundlage.
„Einen Zusammenhang zwischen der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht und Schwangerschaftsabbrüchen zu postulieren, ist abenteuerlich und vergleichbar mit dem 'Zusammenhang' zwischen dem Schokoladenkonsum verschiedener Länder und der Anzahl der Nobelpreisträger aus diesen. Zudem spricht der Anstieg der Abgabezahlen von Notfallkontrazeptiva seit 2015 bis Ende 2016 dagegen, dieser hat sich 2017 fortgesetzt.“ So äußert sich die Standesvertretung der Apotheker zu der These des Berufsverbandes der Frauenärzte (bvf), dass der OTC-Switch der „Pille danach“ und die mangelhafte Beratung der Apotheker die Mitschuld an einem Anstieg der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2017 tragen. Diese Vermutung hatte der Verband in einer Pressemitteilung kundgetan. Sie hätten ja von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Apotheker durch ihre eigene Standesorganisation ungenügend auf diese anspruchsvolle Beratung vorbereitet wurden, und das zu einer Zunahme unerwünschter Schwangerschaften führen könnte, wurde Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, zitiert.
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„Die Behauptung entbehrt jeder Grundlage“
Diesem Vorwurf widerspricht die ABDA. „Die Behauptung, dass Apotheker nicht zuverlässig zur 'Pille danach' beraten würden, entbehrt jeder Grundlage“, heißt es in einer Stellungnahme, die DAZ.online vorliegt. Offensichtlich habe der bvf die gerade aktualisierten Handlungsempfehlungen, zum Anlass genommen, sich erneut pauschal und plakativ gegen Apothekerinnen und Apotheker zu positionieren, heißt es weiter.
An der Erstellung und Aktualisierung dieser Handlungsempfehlungen sei der Berufsverband neben der Bundesapothekerkammer, dem BMG, dem BfArM, pro familia und anderen Gynäkologenverbänden aber beteiligt gewesen. Mit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht seien zudem in unzähligen Fortbildungsveranstaltungen auf Basis eines ebenfalls bereits Anfang 2015 konsentierten Curriculums die Kolleginnen und Kollegen zu diesem Thema qualitätsgesichert geschult worden. Aktualisierungsbedarf bezüglich dieses Curriculums habe keine der beteiligten Institutionen, Verbände und Fachgesellschaften angemeldet, erklärt die ABDA.
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