„Datenklau“-Prozess

Bellartz-Anwalt schießt gegen „Verbandsfürstin“

Berlin - 09.03.2018, 15:40 Uhr

Rechtsanwalt Prof. Carsten Wegner und Thomas Bellartz sind überzeugt: Dem Phagro kam das Verfahren gegen den Ex-ABDA-Sprecher gelegen, um sich für unschöne Berichterstattung zu revanchieren. (Foto: Külker)

Rechtsanwalt Prof. Carsten Wegner und Thomas Bellartz sind überzeugt: Dem Phagro kam das Verfahren gegen den Ex-ABDA-Sprecher gelegen, um sich für unschöne Berichterstattung zu revanchieren. (Foto: Külker)


Sickendiek erneut als Zeugin geladen

Wegner säte zudem Zweifel an der Richtigkeit weiterer Aussagen Sickendieks. Sie stünden teilweise im Widerspruch zu denen des im Prozess als ersten Zeugen vernommenen BMG-Juristen. Dabei ging es beispielsweise um Details, ob das Gespräch mit Alexander Müller telefonisch stattfand oder der Journalist sie persönlich „abgefangen“ hatte. Auch bei den genauen Daten zum den BMG-Treffen gebe es Widersprüchlichkeiten. Zudem bei der Frage, wen Sickendiek zunächst als Leck im BMG in Verdacht hatte. Der Anwalt stellte zahlreiche Anträge auf Herbeiziehung von Zeitungsartikeln. Aber auch alle Phagro-Unterlagen zu den BMG-Terminen im August 2010 sollten beschlagnahmt werden. 

Für Wegner zeigt der Prozess schlicht eine „verkehrte Welt“: Eine Ex-Frau und eine „Verbandsfürstin“ mit Rachegelüsten stünden als Zeuginnen gegen einen Journalisten, der sich für Apotheken eingesetzt habe. Sein Mandant solle zum Schweigen gebracht werden, dabei müsste er heute ein „gefeierter Whistleblower“ sein, so der Anwalt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah sich nach der Verlesung der 67-seitigen Stellungnahme nicht in der Lage, hierzu sofort etwas zu sagen. Ohnehin fällt dieser seit seinem offenherzigen Medien-Auftritt am ersten Prozesstag vor allem durch sein Schweigen auf. Bellartz´ Anwalt hatte diesen Auftritt scharf attackiert und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, selbst Informationen an ausgewählte Journalisten durchzustechen. Dagegen reagierte das Gericht prompt auf Wegners heutigen wortreichen Vortrag. Es führte die von dem Anwalt angesprochenen Dokumente in das Verfahren ein – allerdings ohne sie zu verlesen. Frau Sickendiek lud es für kommenden Freitag erneut als Zeugin, um gegebenenfalls etwas richtig zu stellen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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