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Münsteraner Kreis
Kritiker-Gruppe will ärztliche Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ streichen
Kritiker der Homöopathie verlangen, die ärztliche Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ zu streichen. Mit einer solchen Zusatzbezeichnung für Ärzte werde das Patientenvertrauen untergraben, meint ein Zusammenschluss von Gesundheitsexperten, zu denen neben Ärzten unter anderem auch Wissenschaftler aus den Bereichen Ethik und Philosophie gehören. Die Kritiker wollen nun eine Änderung der ärztlichen Weiterbildungsordnung erreichen.
Der „Münsteraner Kreis“, ein Zusammenschluss von knapp 20 Wissenschaftlern und bekennenden Homöopathie-Gegnern, fordert, dass Ärzte künftig nicht mehr mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ werben dürfen. Die Kritiker, zu denen auch die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, gehört, haben ihre Gedanken im sogenannten „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ aufgeschrieben. Darin bezeichnen sie die Homöopathie als eine „esoterische Heilslehre“.
Die Gruppe möchte, dass beim Ärztetag in Erfurt vom 8. bis 11. Mai die Weiterbildungsordnung so geändert wird, dass die Zusatzbezeichnung nicht mehr vergeben wird. „Der Ärztetag ist eine gute Gelegenheit, dem eigenen Anspruch an Wissenschaftlichkeit gerecht zu werden und endlich mit der Adelung der esoterischen Heilslehre Homöopathie Schluss zu machen“, betonen die Autoren des Memorandums.
Das Hauptargument der Kritiker-Gruppe für die Abschaffung der Zusatzbezeichnung ist, dass es sich bei der Homöopathie um eine „unwissenschaftliche“ Lehre handle, die Ärzte nicht bewerben sollten. Homöopathische Präparate lägen meist in so starker Verdünnung vor, dass es unerheblich sei, welche Einzelsubstanz, welche Pflanze oder welches Tier als Ausgangsmaterial verwendet wird. Die Homöopathie führe die Wirkung ihrer „Arzneien“ deshalb auch auf den heilsamen Einfluss immaterieller, geistartiger Wirkkräfte zurück. Die Autoren bezeichnen es zudem als „Widerspruch“, dass Ärzte im Studium einerseits zu Wissenschaftlichkeit angehalten werden, gleichzeitig aber eine „offizielle, fachliche Anerkennung für eine esoterische Heilslehre vergeben“ werde.
Apothekenpflicht für Homöopathika streichen?
Des Weiteren meinen die Kritiker, dass mit der Bezeichnung das Vertrauen von Patienten untergraben werde. Schließlich würden hier die Grenzen von Wissenschaft und Esoterik vermischt, die Patienten könnten das missverstehen. Außerdem beschwert sich die Gruppe darüber, dass der Eindruck erweckt werde, die Probleme der wissenschaftlichen Medizin könnten mit der Homöopathie „repariert“ werden.
Der Zentralverein homöopathischer Ärzte wies den Vorstoß zurück. Die Nachfrage nach ärztlicher Homöopathie sei in den vergangenen 20 Jahren enorm gestiegen, sagte die Verbandsvorsitzende Cornelia Bajic. Die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie sei „ein Garant für eine gute und sichere Versorgung der Patienten“.
Im vergangenen Jahr hatte die Unionsfraktion eine Pressemitteilung zu dem Thema veröffentlicht, in der sich die Fraktion dafür aussprach, Homöopathika aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Die Unionspolitiker störten sich daran, dass mit dem Verkauf über die Apotheke der Eindruck erweckt werde, dass die Homöopathie die Schulmedizin ersetzen kann. Einer Meinung ist die Unionsfraktion allerdings nicht: Der Arzneimittelexperte der CDU/CSU-Fraktion Michael Hennrich erklärte damals gegenüber DAZ.online, dass die Apothekenpflicht grundsätzlich dem Schutz der Patienten diene.
5 Kommentare
Münsteraner Kreis
von Dr. Edmund Berndt am 10.03.2018 um 10:28 Uhr
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Münsteraner Kreis
von Dr. E. Berndt am 10.03.2018 um 9:49 Uhr
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Ärztliche Homöopathie ist wissenschaftlich
von Sandra Held am 09.03.2018 um 11:54 Uhr
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AW: Ärztliche Homöopathie ist wissenschaftlich
von RPGNo1 am 09.03.2018 um 13:40 Uhr
AW: Ärztliche Homöopathie
von Landapotheker am 09.03.2018 um 13:42 Uhr
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