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Münsteraner Kreis
Kritiker-Gruppe will ärztliche Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ streichen
Apothekenpflicht für Homöopathika streichen?
Des Weiteren meinen die Kritiker, dass mit der Bezeichnung das Vertrauen von Patienten untergraben werde. Schließlich würden hier die Grenzen von Wissenschaft und Esoterik vermischt, die Patienten könnten das missverstehen. Außerdem beschwert sich die Gruppe darüber, dass der Eindruck erweckt werde, die Probleme der wissenschaftlichen Medizin könnten mit der Homöopathie „repariert“ werden.
Der Zentralverein homöopathischer Ärzte wies den Vorstoß zurück. Die Nachfrage nach ärztlicher Homöopathie sei in den vergangenen 20 Jahren enorm gestiegen, sagte die Verbandsvorsitzende Cornelia Bajic. Die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie sei „ein Garant für eine gute und sichere Versorgung der Patienten“.
Im vergangenen Jahr hatte die Unionsfraktion eine Pressemitteilung zu dem Thema veröffentlicht, in der sich die Fraktion dafür aussprach, Homöopathika aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Die Unionspolitiker störten sich daran, dass mit dem Verkauf über die Apotheke der Eindruck erweckt werde, dass die Homöopathie die Schulmedizin ersetzen kann. Einer Meinung ist die Unionsfraktion allerdings nicht: Der Arzneimittelexperte der CDU/CSU-Fraktion Michael Hennrich erklärte damals gegenüber DAZ.online, dass die Apothekenpflicht grundsätzlich dem Schutz der Patienten diene.
5 Kommentare
Münsteraner Kreis
von Dr. Edmund Berndt am 10.03.2018 um 10:28 Uhr
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Münsteraner Kreis
von Dr. E. Berndt am 10.03.2018 um 9:49 Uhr
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Ärztliche Homöopathie ist wissenschaftlich
von Sandra Held am 09.03.2018 um 11:54 Uhr
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AW: Ärztliche Homöopathie ist wissenschaftlich
von RPGNo1 am 09.03.2018 um 13:40 Uhr
AW: Ärztliche Homöopathie
von Landapotheker am 09.03.2018 um 13:42 Uhr
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