Lieferengpass bei Notfall-Arzneimittel

MSD rationiert Celestamine

Berlin - 14.03.2018, 07:00 Uhr

Derzeit nur für Bienen- und Wespenstichallergiker: Celestamine liquidum (Foto: Picture Alliance)

Derzeit nur für Bienen- und Wespenstichallergiker: Celestamine liquidum (Foto: Picture Alliance)


Alternativen zu Celestamine® N 0,5 liquidum

Glücklicherweise bietet die Pharmazie noch weitere schnell verfügbare Glucocorticoide. Der Pferdefuß daran: Nicht alle Präparate sind zur Therapie anaphylaktischer Reaktionen zugelassen. Infectodexakrupp® 2mg/5ml Saft enthält Dexamethason. Hinsichtlich ihrer glucocorticoiden Potenz sind Betamethason (Celestamine® N 0,5 liquidum) und Dexamethason (Infectodexakrupp® 2mg/5ml Saft) vergleichbar und wirken 25- bis 30-fach stärker als endogenes Cortisol. Allerdings: Die Zulassung von Infectodexakrupp® 2mg/5ml Saft umfasst – neben onkologischen, neurologischen und autoimmunen Erkrankungen – nur den schweren akuten Asthmaanfall.

Anders bei Infectocortikrupp® Zäpfchen. Mit dem Wirkstoff Prednisolon sind diese zugelassen zur Behandlung von allergischen Reaktionen vom Soforttyp. Prednisolon ist deutlich schwächer als Betamethason und Dexamethason und wirkt nur etwa viermal stärker als Cortisol.

Gründe für den Celestamine®-Mangel

Interessant ist auch: Was steckt hinter dem Lieferengpass? Ein Rohstoffmangel oder ein Hilfsstoffmangel? Probleme bei der Fertigung in der Produktionsstraße?

Hier macht MSD nur vage Angaben: „Nach den uns vorliegenden Informationen gab es ein Probleme bei der Fertigung von Celestamine® N 0,5 liquidum. Bis die Ursache hierfür behoben ist, ruht die Produktion,“ äußert sich der Pharmahersteller gegenüber DAZ.online. Allerdings, wer nun fernöstliche Produktionsstätten vermutet, liegt falsch. MSD produziert Celestamine® N 0,5 liquidum in Frankreich.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Nur Notfall....?

von Andrej am 15.07.2018 um 21:01 Uhr

Hallo MSD Team,

sie schreiben, dass Celestamine nur im Notfall ausgehändigt werden kann und das für nur Bienenstiche und desgleichen des Gleichen. Ich leide seit Jahren an spontan aufträtenden Urticaria und Celestamine ist das einzige was mir hilft.... Zählt das nicht zu einem Notfall....?

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celestamine

von Hoffmann am 07.07.2018 um 20:46 Uhr

Ich leide seit ca. 1 jahr an einer akuten spontanischen Urticaria. Bisher konnte mir auch durch verschiedene Medikamente nicht geholfen werden. Als Notfall Medikament führte ich bis dato immer Celestamine mit mir.Es war das einzige Mittel,was schnelle Wirkung zeigte.Es ist alle und das letzte Rezept konnte von der Apotheke nicht eingelößt werden,weil nicht lieferbar. Das heisst für mich,der Notarzt muss schneller sein als mein Hals zuschwillt.Ich kann es nur hoffen. Traurig,in dem Land,wo wir gut und gerne Leben herschen solche Zustände!!!

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;)

von Peter Lahr am 14.03.2018 um 10:12 Uhr

Finde den Fehler ;) Wie kann ich denn etwas, bei einer Bestellung für einen meiner Lagerartikel, bestätigen auf das ich aufgrund der Verschreibungspflicht nicht den geringsten Einfluss habe? Ich soll einen Patienten der es von seinem Arzt für eine andere Indikation verordnet bekam rausschicken, den Kontrahierungszwang mißachten UND auf den Ertrag verzichten weil IHR euch bei der Produktion verkalkuliert habt??? Brillant, brillant, aber nein, wieso sollte ich?? Was bekomme ich von euch dafür, außer keine Ware, wenn ich den Patienten mit der falschen Indikation verärgere, den Arzt verärgere weil ich mich weigere das von ihm ausgestellte Rezept zu beliefern, den Ertrag aus der Tür herauslaufen lasse und auch noch den Kontrahierungszwang missachte??? Aus dem Text geht kein Angebot eurerseits hervor. Von daher ist euch mein Kreuzchen bei der nächsten Bestellung NATÜRLICH sicher.

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AW: ;)

von Stephanie Ralle-Zentgraf am 26.03.2018 um 14:54 Uhr

Sehr geehrter Herr Lahr,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Ja, Lieferengpässe sind ein Ärgernis. Ärzte können notwendige Behandlungen nicht durchführen, Apotheken wichtige Medikamente nicht aushändigen. Und die Leidtragenden sind am Ende immer die Patientinnen und Patienten. Für uns als patientenorientiertes Gesundheitsunternehmen ist jeder unterversorgte Patient eine untragbare Situation. Daher unternehmen wir alles dafür, Lieferengpässe zu verhindern.
Leider ist das aber nicht immer möglich. Im Fall von CELESTAMINE® N 0,5 liquidum gab es Probleme bei der Fertigung und solange die Ursache nicht gefunden ist, ruht die Produktion. Das dient der Qualitätssicherung und damit der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Patientensicherheit.
Weil es sich bei dem Medikament aber um ein Notfallmedikament handelt, haben wir uns - auch in Absprache mit verschiedenen Verantwortlichen - entschieden, das Medikament nur noch an Patienten, die das Medikament für ihr Notfallset zur "Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektengiftallergie“ benötigen, abzugeben - FÜR diese Patienten, für deren Versorgung mit möglicherweise lebensrettenden Medikamenten wir uns verantwortlich fühlen, nicht gegen die anderen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Ralle-Zentgraf
MSD Deutschland

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