Lieferengpass bei Notfall-Arzneimittel

MSD rationiert Celestamine

Berlin - 14.03.2018, 07:00 Uhr

Derzeit nur für Bienen- und Wespenstichallergiker: Celestamine liquidum (Foto: Picture Alliance)

Derzeit nur für Bienen- und Wespenstichallergiker: Celestamine liquidum (Foto: Picture Alliance)


Wer bekommt aktuell Celestamine?

„Wegen der derzeit begrenzten Bestandssituation und um die Versorgung von Notfallpatienten sicherzustellen, die Celestamine® N 0,5 liquidum mit sich führen müssen, sieht sich MSD gezwungen, das Medikament derzeit ausschließlich für die Indikation 'Akutbehandlung nach Bienen- beziehungsweise Wespenstichen bei Insektengiftallergie' als Bestandteil des Notfallsets zur Soforthilfe bei anaphylaktischen Reaktionen an die Apotheken abzugeben,“ begründet eine MSD-Sprecherin gegenüber DAZ.online das restriktive Vorgehen des Unternehmens derzeit.

Solche Maßnahmen sind nicht neu. Auch USB empfahl im Januar dieses Jahres den Apothekern – nach monatelangem Lieferenpass –  bei der Abgabe von Ferro Sanol Tropfen vorübergehend für Früh- und Neugeborene zu priorisieren.

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Wie kommen Apotheken an Celestamine?

Und wie kontrolliert MSD die selektive Versorgung der Anaphylaktiker und stellt sicher, dass Celestamine nicht doch in falsche Hände – in diesem Fall von Patienten mit Lupus erythematodes, rheumatischem Fieber mit rheumatoider Arthritis – gelangt? Denn unter anderem besteht auch für diese Indikationen eine Zulassung für Celestamine® N 0,5 liquidum.

Nur über MSD: Celestamine® N 0,5 liquidum

Die Celestamine®-Auslieferung koordiniert derzeit einzig und allein MSD. „Eine Bestellung über den Großhandel ist derzeit nicht möglich,“ konstatiert der Hersteller. Somit verlässt keine Celestamine®-Flasche das MSD-Lager – ohne dessen „Ok“. Wie müssen Apotheker vorgehen, um Celestamine zu erhalten?

„Alle Apotheken verfügen über die Möglichkeit durch eine kurze schriftliche Faxbestätigung des behandelnden Arztes Celestamine® N 0,5 liquidum direkt bei MSD zu bestellen. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass Patienten mit der Notwendigkeit einer Notfalltherapie dieses Medikament auch erhalten.“


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Nur Notfall....?

von Andrej am 15.07.2018 um 21:01 Uhr

Hallo MSD Team,

sie schreiben, dass Celestamine nur im Notfall ausgehändigt werden kann und das für nur Bienenstiche und desgleichen des Gleichen. Ich leide seit Jahren an spontan aufträtenden Urticaria und Celestamine ist das einzige was mir hilft.... Zählt das nicht zu einem Notfall....?

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celestamine

von Hoffmann am 07.07.2018 um 20:46 Uhr

Ich leide seit ca. 1 jahr an einer akuten spontanischen Urticaria. Bisher konnte mir auch durch verschiedene Medikamente nicht geholfen werden. Als Notfall Medikament führte ich bis dato immer Celestamine mit mir.Es war das einzige Mittel,was schnelle Wirkung zeigte.Es ist alle und das letzte Rezept konnte von der Apotheke nicht eingelößt werden,weil nicht lieferbar. Das heisst für mich,der Notarzt muss schneller sein als mein Hals zuschwillt.Ich kann es nur hoffen. Traurig,in dem Land,wo wir gut und gerne Leben herschen solche Zustände!!!

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;)

von Peter Lahr am 14.03.2018 um 10:12 Uhr

Finde den Fehler ;) Wie kann ich denn etwas, bei einer Bestellung für einen meiner Lagerartikel, bestätigen auf das ich aufgrund der Verschreibungspflicht nicht den geringsten Einfluss habe? Ich soll einen Patienten der es von seinem Arzt für eine andere Indikation verordnet bekam rausschicken, den Kontrahierungszwang mißachten UND auf den Ertrag verzichten weil IHR euch bei der Produktion verkalkuliert habt??? Brillant, brillant, aber nein, wieso sollte ich?? Was bekomme ich von euch dafür, außer keine Ware, wenn ich den Patienten mit der falschen Indikation verärgere, den Arzt verärgere weil ich mich weigere das von ihm ausgestellte Rezept zu beliefern, den Ertrag aus der Tür herauslaufen lasse und auch noch den Kontrahierungszwang missachte??? Aus dem Text geht kein Angebot eurerseits hervor. Von daher ist euch mein Kreuzchen bei der nächsten Bestellung NATÜRLICH sicher.

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AW: ;)

von Stephanie Ralle-Zentgraf am 26.03.2018 um 14:54 Uhr

Sehr geehrter Herr Lahr,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Ja, Lieferengpässe sind ein Ärgernis. Ärzte können notwendige Behandlungen nicht durchführen, Apotheken wichtige Medikamente nicht aushändigen. Und die Leidtragenden sind am Ende immer die Patientinnen und Patienten. Für uns als patientenorientiertes Gesundheitsunternehmen ist jeder unterversorgte Patient eine untragbare Situation. Daher unternehmen wir alles dafür, Lieferengpässe zu verhindern.
Leider ist das aber nicht immer möglich. Im Fall von CELESTAMINE® N 0,5 liquidum gab es Probleme bei der Fertigung und solange die Ursache nicht gefunden ist, ruht die Produktion. Das dient der Qualitätssicherung und damit der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Patientensicherheit.
Weil es sich bei dem Medikament aber um ein Notfallmedikament handelt, haben wir uns - auch in Absprache mit verschiedenen Verantwortlichen - entschieden, das Medikament nur noch an Patienten, die das Medikament für ihr Notfallset zur "Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektengiftallergie“ benötigen, abzugeben - FÜR diese Patienten, für deren Versorgung mit möglicherweise lebensrettenden Medikamenten wir uns verantwortlich fühlen, nicht gegen die anderen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Ralle-Zentgraf
MSD Deutschland

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