Datenschutz

Lieber keine Arzneimittelvorbestellung über WhatsApp

Berlin - 20.03.2018, 14:00 Uhr

WhatsApp-Vorbestellung in der Apotheke: bequem aber rechtlich riskant. (Foto: DAZ.online)

WhatsApp-Vorbestellung in der Apotheke: bequem aber rechtlich riskant. (Foto: DAZ.online)


Beim ApothekenRechtTag anlässlich der Interpharm in Berlin hat Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner aus Freiburg dringend davon abgeraten, Arzneimittelvorbestellungen von Kunden und Patienten über den Messaging-Dienst WhatsApp abzuwickeln.

Immer häufiger bieten Apotheken an, Vorbestellungen von Arzneimitteln über den kostenlosen Instant-Messaging-Dienst WhatsApp entgegenzunehmen. Hiermit können die Patienten sicherstellen, dass die ihnen verschriebenen Arzneimittel auch tatsächlich vorrätig sind, wenn sie diese in der Apotheke abholen. Für die Nutzung des Services bekommen sie online eine Handynummer angezeigt, über die sie ein oder mehrere Medikamente entweder per Text oder Foto von einem Rezept oder einer Arzneimittelverpackung  direkt bestellen können. Sie erhalten dann eine Reservierungsbestätigung zusammen mit der Information, ab wann das Arzneimittel zur Abholung bereit liegt. 

Patientenwunsch zieht nicht als Argument

Bei diesem Vorgang werden jedoch sensible Gesundheitsdaten, die eigentlich nur für den Apotheker bestimmt sind, automatisch auch an den US-amerikanischen Anbieter des Dienstes übermittelt, betonte Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner am vergangenen Freitag beim ApothekenRechtTag. Und die USA gelten als „unsicheres Drittland“. Daraus ergäben sich datenschutz- und strafrechtlich relevante Fragen.

Der Datenschutz-Experte verwies darauf, dass der Apotheker mit der Einrichtung des Vorbestellwegs via WhatsApp unmittelbar verantwortlich für die Erhebung und weitere Verarbeitung der betroffenen Daten werde. Damit müsse er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherstellen, inklusive der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Bevormundung

von Steffen Rentz am 21.03.2018 um 8:03 Uhr

Ich kann die Einschätzung des Anwalts so nicht teilen. Facebook (WhatsApp Mutterkonzern) erhält bei Nutzung von WhatsApp Metadaten (Telefonnummer, Inhalt des Telefonbichs, Anmeldezeitpunkt, ggf. IP-Adresse). Den Inhalt der Chats ist jedoch verschlüsselt und kann von Facebook oder Dritten nicht gelesen werden. Nur die Apotheke und der Kunde können untereinander den Inhalt lesen.

Und dass der Patientenwunsch nicht zählen soll, kann ja eventuell rein rechtlich zutreffend sein (das weiß ich nicht), wirft jedoch ein bezeichnendes Licht auf Politiker. Patienten sind keine unmündigen Kinder und selbst verantwortlich für ihr Leben. Ich (Patient, kein Apotheker) verbitte mir jedenfalls bevormundendes Verhalten von Polikern ... oder Anwälten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.