EU-Nutzenbewertung

Bundestag: Arzneimittelpreise gehören nicht in die EU!

Berlin - 22.03.2018, 13:45 Uhr

Der Bundestag hat sich einstimmig gegen die von der EU-Kommission geplante EU-Nutzenbewertung von Arzneimitteln ausgesprochen. (Foto: Imago)

Der Bundestag hat sich einstimmig gegen die von der EU-Kommission geplante EU-Nutzenbewertung von Arzneimitteln ausgesprochen. (Foto: Imago)


Einstimmig hat der Bundestag am heutigen Donnerstag beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen die EU-Kommission zu verhängen. Konkret geht es um deren geplante EU-Nutzenbewertung für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Fraktionen lassen kein gutes Haar an dem EU-Vorhaben und stellen klar, dass Gesundheitsfragen in den Mitgliedsstaaten und nicht in der EU geklärt werden.

Die Subsidiaritätsrüge des Bundestages gegenüber der EU-Kommission in Sachen Nutzenbewertung ist beschlossene Sache. Am heutigen Donnerstag stimmten die Regierungsfraktionen sowie alle Oppositionsfraktionen für einen entsprechenden Antrag, den Union, SPD, Grüne und FDP gemeinsam und fraktionsübergreifend gestellt hatten. Weil sich die Union grundsätzlich weigert, mit der Linken und der AfD Anträge zu beschließen, musste die Linksfraktion einen eigenen Antrag ins Parlament einbringen, der zwar fast gleichlautend formuliert war, aber keine Mehrheit fand.

Um was geht es bei der Rüge? Das EU-Kommissariat für Gesundheit hatte Ende Januar einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Arzneimittelpolitik in den EU-Mitgliedsstaaten stark beeinflussen würde. Demnach sollen alle Nutzenbewertungssysteme für Arzneimittel und einige Medizinprodukte in den EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt werden. Dem EU-Vorschlag zufolge sollen künftig Experten aus allen Staaten in einer Koordinierungsgruppe zusammenkommen, um über den Zusatznutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu entscheiden. Besonders brisant ist der Entwurf, weil die Entscheidungen dieser Gruppe für alle EU-Staaten bindend sein sollen. Die hierzulande erst 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) etablierte frühe Nutzenbewertung wäre somit obsolet.

Die neuen gesundheitspolitischen Sprecherinnen der Regierungsfraktionen, Karin Maag (CDU) und Sabine Dittmar (SPD), hatten schnell festgestellt, dass sie gegen einen solchen Eingriff seien und eine Rüge angedroht. In der Begründung der nun beschlossenen Rüge kritisiert der Bundestag die EU-Nutzenbewertung aufs Schärfste. Grundsätzlich erinnern die Parlamentarier die EU an den Grundsatz, dass Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedstaaten ist. Wörtlich heißt es in dem Antrag: „Der Vorschlag greift in der derzeitigen Ausgestaltung – mindestens mit Blick auf die Verpflichtung nach Art. 8 des Vorschlags – in die rechtlich geschützte Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und medizinischen Versorgung ein.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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