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EU-Nutzenbewertung
Bundestag: Arzneimittelpreise gehören nicht in die EU!
Bundestag: Kein Eingriff in das bewährte AMNOG-Verfahren
Diesen sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz sieht das Parlament verletzt, weil der EU-Vorschlag Regelungen enthält, die „Auswirkungen auf die Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme haben“. Der Bundestag befürchtet insbesondere, dass die EU-Nutzenbewertungs-Beschlüsse zu Arzneimitteln die Preisbildung hierzulande beeinflussen könnten. Dementsprechend heißt es: „Die Erstellung von HTA-Berichten und insbesondere die auf dieser Basis getroffenen Bewertungsentscheidungen determinieren in hohem Maße die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit und die Preisbildung.“
Außerdem erachtet das Parlament die EU-Vorschläge als unverhältnismäßig. Wörtlich heißt es dazu: „Eine umfassende Harmonisierung von HTA auf EU-Ebene mit verpflichtender Übernahme der gemeinsam erstellten klinischen Bewertungen ist eine sehr weit gehende Maßnahme. Es bestehen Bedenken, ob die angestrebten Ziele der Vermeidung von Doppelarbeit und ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes durch den Abbauadministrativer Hürden für Hersteller von Gesundheitstechnologien nicht auch über freiwillige Kooperationen auf EU-Ebene erreicht werden können (…).“
Und so kommt das Parlament in der Begründung zu dem Schluss: „Die Ausgestaltung des Verfahrens ist im Detail nicht überzeugend und bringt viele Unklarheiten mit sich. (…) Es besteht bei der Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission grundsätzlich die Gefahr, dass dies zur Abwertung von Standards der Nutzenbewertung in Deutschland führt. Dies stellt einen Eingriff in das bewährte AMNOG-Verfahren von Arzneimitteln dar.“
Ob die Rüge überhaupt etwas bewirkt, wird sich noch zeigen. Denn erst wenn ein Drittel aller Mitgliedsstaaten sich über das Vorhaben beschwert, muss sich die EU-Kommission mit der Rüge beschäftigen.
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