- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
21. März 2018
Es bahnt sich schon seit einiger Zeit an: Niedersachsen will künftig Stationsapotheker in seinen Kliniken beschäftigen für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Ein Gesetzentwurf ist derzeit in Arbeit. Da hat sich endlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es mit Apothekern auf Krankenhausstationen nur Vorteile gibt. Mein liebes Tagebuch, es wurde und wird ja auch Zeit (auch wenn diese Idee als politische Reaktion auf die damaligen Pflegemorde geboren wurde). Aber das Beste kommt noch: Stationsapotheker sollen bundesweit kommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitsministerien der Länder und das Bundesgesundheitsministerium eine flächendeckende Einführung von Stationsapothekern prüfen sollen. Also, liebe Behörden, nun prüft mal nicht so lange rum, sondern führt die Stationsapotheker in allen Kliniken ein: Die Arzneimitteltherapiesicherheit wird ansteigen, die Patienten werden davon deutlich profitieren und das übrige Krankenhauspersonal entlastet. In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Portugal, Norwegen oder Schweden ist das schon längst gab und gäbe.
Bayerns Apotheker dürfen sich freuen: An Bayerns weiß-blauem Himmel ist auch weiterhin Melanie Huml zu sehen. Der neue bayerische Ministerpräsident Markus Söder übernahm von seinem Vorgänger die Bamberger Ärztin als Gesundheitsministerin in sein Kabinett. Bayerns Apothekerinnen und Apotheker konnte nichts Besseres geschehen, denn Huml ist eine engagierte Fürsprecherin der Apotheke vor Ort und eine Verfechterin des Rx-Versandverbots. Huml setzt sich auch für eine dynamische und regelmäßige Anpassung des Fixhonorars ein. Und darüber hinaus will sie die Arzneimittelproduktion nach Deutschland und Europa zurückholen, um Lieferengpässen in Zukunft entgegenzuwirken. Mein liebes Tagebuch, solche Politikerinnen sind selten genug. Hoffen wir, dass Humls Leuchten auch auf andere Bundesländer abstrahlt!
Mit dem Versenden ist es so wie mit schwanger sein: Ein bisschen geht nicht, entweder ganz oder gar nicht. Tja, liebe Arzneiversandbranche, das bedeutet, dass Verbraucher bei versendeten Arzneimitteln in etwa die gleichen Rechte haben wie bei verschickten Schuhen, Toastern oder Kameras: Bei Nichtgefallen geht’s innerhalb von 14 Tagen zurück. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun auch entschieden, dass Versandapotheken ein Widerrufsrecht bei Arzneimitteln nicht generell ausschließen dürfen. Pech für die Versender, denn zurückgesandte Arzneimittel werden sie nur noch vernichten können, ein Weiterverkauf verbietet sich. So ist das eben, gleiches Recht für alle!
9 Kommentare
Datenschutz?
von Karl Friedrich Müller am 26.03.2018 um 11:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Datenschutz
von Bernd Jas am 26.03.2018 um 16:33 Uhr
Am Ende...
von Bernd Jas am 25.03.2018 um 13:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
RX-Versand
von Dr. Radman am 25.03.2018 um 13:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ergänzung
von Anita Peter am 25.03.2018 um 13:40 Uhr
Zu Ende denken
von Ulrich Ströh am 25.03.2018 um 9:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Sicherstellungszuschlag
von Anita Peter am 25.03.2018 um 8:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Sicherstellungszuschlag und RXVV
von Dr Schweikert-Wehner am 25.03.2018 um 9:58 Uhr
AW: Sicherstellungszuschlag
von Karl Friedrich Müller am 25.03.2018 um 10:27 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.