- DAZ.online
- News
- Politik
- Ist der Gemeinsame ...
Kleine Anfrage der FDP
Ist der Gemeinsame Bundesausschuss ausreichend legitimiert?
FDP-Politiker Ullmann: Der G-BA ist träge und unflexibel
Wann die Gutachten das Licht der Welt erblicken, ist derzeit völlig offen. Und genau deswegen versucht die FDP-Bundestagsfraktion nun, Licht ins Dunkel zu bringen. Die Fraktion will in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wissen, ob dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Ergebnisse vorliegen und wenn sie bereits vorliegen, warum diese nicht schon veröffentlicht wurden. Des Weiteren wollen die Liberalen vom Ministerium selbst wissen, wie es denn zur demokratischen und verfassungsrechtlichen Legitimation des Ausschusses stehe. Schließlich interessiert sich die FDP auch dafür, welche Teile oder Verfahren des G-BA aus Sicht des BMG reformbedürftig sind. Und: Wenn es denn Reformbedarf gäbe, welche bereits getroffenen Entscheidungen des Gremiums wären gegebenenfalls betroffen?
Insbesondere der neu in den Bundestag eingezogene Mediziner und FDP-Politiker Andrew Ullmann aus Bayern scheint es auf den G-BA abgesehen zu haben. In den vergangenen Wochen gab es einen Briefwechsel zwischen Ullmann und G-BA-Chef Josef Hecken. Ullmann kritisierte das Vorgehen des G-BA bei den Grippeimpfstoff-Empfehlungen – aus seiner Sicht dauern die Verfahren im Ausschuss bis hin zu einem Beschluss teils zu lange. Hecken antwortete und wies alle Vorwürfe von sich und dem G-BA. Schließlich reagierte Ullmann kürzlich mit der Forderung, das Gremium gänzlich zu reformieren. In einem Brief schrieb er, dass „der G-BA träge, unflexibel und bei dieser Problematik nicht patientenorientiert“ sei. Alle Wege seien „lang und umständlich“.
Ullmann erklärte, er wolle daran mitwirken, den G-BA „zukunftsfähig und vor allem patientenorientierter zu machen“, erklärt er. Als Begründung führt der FDP-Politiker an: „Die starren Verfahrensregelungen werden der medizinischen Praxis nicht gerecht. Sie führen dazu, dass im Hinblick auf Grippeschutzimpfungen medizinisch notwendige Leistungen nicht rechtzeitig als Regelleistungen für die gesetzlich Versicherten anerkannt und umgesetzt werden können.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.