Grünen-Anfrage

BMG: „Meinungsbildung“ zum Rx-Versandverbot nicht abgeschlossen

Berlin - 29.03.2018, 11:00 Uhr

Meinungsbildung nicht beendet: Das BMG teilt mit, dass sich die Koalition in der Frage zum Rx-Versandverbot immer noch eine Meinung bilden muss - trotz des Koalitionsvertrages. (Foto: Sket)

Meinungsbildung nicht beendet: Das BMG teilt mit, dass sich die Koalition in der Frage zum Rx-Versandverbot immer noch eine Meinung bilden muss - trotz des Koalitionsvertrages. (Foto: Sket)


BMG: Keine Probleme mit Staatshaftung

Auf die Frage, wie viele Apotheke von einem möglichen Rx-Versandverbot betroffen wären, zitiert das BMG aktuelle Zahlen des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken. (BVDVA). Demnach haben 3620 Apotheken eine Versandhandelserlaubnis, im Versandhandels-Register sind allerdings „nur“ 1272 Apotheken gelistet. Laut BVDVA betreiben allerdings nur rund 150 Apotheker einen „ernstzunehmenden Versandhandel“. Wie viele Mitarbeiter bei den Versendern beschäftigt sind und somit auch vom Verbot betroffen wären, weiß die Bundesregierung nicht. Auch der Gesamtumsatz, der den Versendern durch das Verbot wegfallen würde, ist dem BMG nicht bekannt.

In ihrer Anfrage beschäftigten sich die Grünen vorwiegend mit den fiskalischen Risiken des Verbotes und dem Thema der Staatshaftung. Die Fraktion wollte wissen, ob die Bundesregierung mit einem eventuell rechtswidrigen Rx-Versandverbot in Staatshaftung genommen werden könne. Der BVDVA hatte im vergangenen Jahr ein Gutachten vorgelegt, in dem diese These aufgebracht worden war. Daraufhin hatte auch das Finanzministerium hatte auf dieses Risiko hingewiesen. Doch die Bundesregierung sieht ein solches Risiko nicht. Das BMG erklärt dazu: „Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch setzt voraus, dass ein Mitgliedstaat die Grenzen seines Handlungsermessens offenkundig und erheblich überschritten hat.“ Dafür müsse nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein willkürlicher oder vorsätzlicher Verstoß vorliegen. „Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten ihres mitgliedstaatlichen Handlungsermessens beachten“, verspricht Weiss. Grundsätzlich erinnert sie daran, dass alle beschlossenen Gesetzentwürfe aus Sicht des Ministeriums im Einklag mit dem EU-Recht und nationalem Verfassungsrecht stehen. Der im vergangenen Jahr vorgelegte Referententwurf zum Rx-Versandverbot wurde allerdings nie von der Bundesregierung beschlossen.

BMG hat Alternativen zum Rx-Versandverbot geprüft

Interessant ist auch, dass das BMG einräumt, Alternativen zum Rx-Versandverbot geprüft zu haben. Ziel dieser Überlegungen sei es gewesen, „eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken zu erhalten“. Zu welchem Schluss das Ministerium bei dieser Suche nach Alternativen gekommen ist, wird allerdings nicht erwähnt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Alternativen zum Harz 4

von Bernd Jas am 29.03.2018 um 13:47 Uhr

Lieber Herr Dr Schweikert-Wehner,
in Regierungskreisen wird gerade darüber diskutiert Harz 4 abzuschaffen.
Noch nicht mal das gönnt man uns.

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AW: Alternativen zum Harz 4

von Heiko Barz am 30.03.2018 um 12:59 Uhr

Aber lieber Kollge Jas, sie werden doch dann durch das bedingungslose Grundeinkommen aufgefangen. Nur nicht so schwarz sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Barz

Alternativen zum Rx Versandverbot

von Robert Sibbel am 29.03.2018 um 11:53 Uhr

Machen wir uns doch nichts vor: Herr Spahn ist ein engagierter Politiker der seine Karriere nicht von einem Zugeständnis an die Apotheker beschädigen lassen möchte. Er sieht sehr genau die Stimmung und veröffentlichte Meinung zu diesem Thema und möchte einen shitstorm in dieser Hinsicht vermeiden.
Welche Altenative gibt es, um unser wirklich wichtiges Ziel - der einheitliche Rx Abgabepreis - zu erreichen? Mit den Rx Versendern können wir ohne deren Rabatte ja leben.
Irgendwo gab es mal einen Vorstoß einer SPD Gruppierung (aus Bayern?). Die jetzigen Gesetze würden ja schon reichen, wenn die Krankenkassen die rabatt-gewährenden Versender von der Erstattung ausschließen würden. Das Recht dazu soll in den Lieferverträgen stehen. Ist das ein gangbarer Weg? Wer fängt die Kassen dazu ein? Warum hört man davon nichts mehr? Wahrscheinlich bin ich zu naiv und der Druck bzw. die Macht der Kassen zu stark.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Alternativen zum Rx Versandverbot

von Dr Schweikert-Wehner am 29.03.2018 um 12:02 Uhr

Der Kaiser ist nackt. Nun stehen wir mit leeren Händen da und viele werden das Ende der Legislaturperiode als Harz 4 Empfänger erleben dürfen.

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