Erklärung des Software-Anbieters

PZN auf Rezept passt nicht zum Arzneimittel – daran liegt es

Stuttgart - 11.04.2018, 10:10 Uhr

Manuelle Änderungen durch den Arzt könnten für den Fehler verantwortlich sein. (Foto: sp4764 / stock.adobe.com)

Manuelle Änderungen durch den Arzt könnten für den Fehler verantwortlich sein. (Foto: sp4764 / stock.adobe.com)


Seit dem 1. April müssen Ärzte die PZN auf Kassenrezepte drucken. Doch kaum tritt die Regel in Kraft, gibt es die ersten Probleme. Offenbar stimmt manchmal die aufgedruckte PZN nicht mit dem namentlich verordneten Arzneimittel überein. Die betroffenen Praxen nutzen allesamt eine bestimmte Software der CompuGroup Medical SE. DAZ.online hat beim Anbieter nach möglichen Ursachen gefragt.

Eigentlich soll die seit dem 1.April geltende Vorgabe, die PZN auf das Rezept zu drucken, Apothekern und Ärzten die Arbeit erleichtern und Rückfragen in der Arztpraxis ersparen. Nun scheint sie aber erst einmal für vermehrte Rückfragen zu sorgen. Denn vereinzelt findet sich auf den in der Apotheke vorgelegten Rezepten die falsche PZN – also eine, die nicht zur Bezeichnung des Arzneimittels passt. Die betroffenen Praxen nutzen allesamt die CGM M1 PRO Software der CompuGroup Medical SE (CGM). Wie der Anbieter gegenüber DAZ.online erklärt, wurden die Mediziner erst auf das Problem aufmerksam, als die Apotheker in den Praxen anriefen, um die Verordnung zu klären. Zunächst habe man einen Fehler der eingespielten Software vermutet. Bei der CGM seien jedoch keine diesbezüglichen Meldungen von Ärzten eingegangen. Auch ein Softwareproblem sei nicht zu erkennen gewesen, heißt es. Und auch die Datengrundlage stimmt laut CGM: Die Software sei mit der Ifap-Arzneimitteldatenbank verknüpft, eine Überprüfung ergab auch hier keine falsch hinterlegten PZN. Man nehme aber das Problem sehr ernst und versuche die Ursache zu identifizieren, erklärt eine Sprecherin gegenüber DAZ.online.

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Der Software-Anbieter, der auch im Apothekenmarkt mit Lauer-Fischer aktiv ist, kann sich zwei Szenarien vorstellen wie es zu dem Fehler kam: Eine Möglichkeit sei die händische Änderung durch den Arzt, denn die Mediziner können das Textfeld frei modifizieren, so die Administratoren. Wählt der Arzt im Programm beispielsweise Pantoprazol 20 mg zu 100 Stück aus kann die Stärke händisch auf 40 mg geändert werden, die PZN wird jedoch nicht automatisch angepasst und der Bezug geht verloren. 

Ärzte erhalten jedoch eine Warnung, wenn händische Änderungen vorgenommen werden. CGM gibt an, bereits seit drei Quartalen CGM einen Sicherheitsmechanismus eingebaut zu haben. Übernimmt ein Arzt ein Arzneimittel aus dem Programm und ändert Packungsgröße oder Stärke, erscheint automatisch ein Warnhinweis. Der Arzt hat dann zwei Möglichkeiten. Er kann den geänderten Text beibehalten, dann verschwindet jedoch die PZN. Soll die Änderung nicht übernommen werden, bleiben PZN und alter Text erhalten.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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