Cannabis-Konferenz

Medizinalhanf bewegt Apotheken, Wirtschaft und Politik

Berlin - 13.04.2018, 10:00 Uhr

Die medizinische Anwendung der Hanfpflanze stand auf der International Cannabis Business Conference in Berlin am gestrigen Donnerstag im Mittelpunkt. (Foto: Imago)

Die medizinische Anwendung der Hanfpflanze stand auf der International Cannabis Business Conference in Berlin am gestrigen Donnerstag im Mittelpunkt. (Foto: Imago)


DHV: Blüten brauchen eine Lobby

Der Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf den Cannabisblüten-Markt war auch Thema des Vortrags von Georg Wurth, dem Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes (DHV). Hersteller von standardisierten Reinsubstanzen wie beispielsweise Bionorica übten durch Fortbildungen und PR-Kampagnen intensiven Werbedruck auf die Ärzteschaft und die Krankenkassen aus.

Dadurch besteht seiner Meinung nach die Gefahr, dass Reinsubstanzen wie Dronabinol und Fertigarzneimittel wie Sativex die Verwendung von Cannabisblüten zurückdrängen. „Bionorica investiert gegen Blüten – lasst uns dagegenhalten“, ermutigte der Cannabis-Lobbyist das Publikum.

Und der deutsche Blütenmarkt steht vor großen Problemen. Vor einigen Tagen stoppte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf das Vergabeverfahren des BfArM  für den deutschen Cannabis-Anbau ab 2019. Denn eines der Unternehmen, die an der Ausschreibung teilgenommen und gegen das BfArM geklagt hatten, war vor Gericht erfolgreich. Denn die Behörde habe eine Verlängerung zur Bewerbungsfrist verweigert, wodurch eine Wettbewerbsverzerrung entstand. Das BfArM plant nun, ein neues Ausschreibungsverfahren zu starten. Damit verzögert sich die erste deutsche Cannabis-Ernte.

Imago
DHV-Chef Georg Wurth setzt sich für Cannabis-Blüten ein und kritisiert die Pharmalobby.

Vergabeverfahren wegen Formfehler gestoppt

Für Georg Wurth sind die Klagen der beteiligten Unternehmen zwar nachvollziehbar, richten sich jedoch nicht gegen das entscheidende Problem. Sein Hauptkritikpunkt ist, dass die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen, Erfahrung im Cannabis-Anbau nachweisen mussten. Damit waren deutsche Unternehmen automatisch gezwungen, sich mit ausländischen Unternehmen, zusammenzuschließen.

„Das Gericht hat wegen bürokratischer Details entschieden“, kommentierte der DHV-Chef. Damit bestünde die Gefahr, dass sich die Gestaltung eines neuen Ausschreibungsverfahren an dem Gerichtsurteil orientiere und deutsche Unternehmen weiterhin auf Kooperationen mit ausländischen Produzenten angewiesen seien.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.